Völkerrechtsfreundlichkeit “light“ – Viel Schatten und wenig Licht im BVerfG-Beschluss zum Treaty Override

Was ist von der Völkerrechtsfreundlichkeit einer Verfassungsordnung zu halten, in der die jeweilige parlamentarische Mehrheit durch Gesetze völkerrechtliche Verträge nach freiem Belieben vorsätzlich brechen darf, die zuvor mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung geschlossen wurden? Eine solche Völkerrechtsfreundlichkeit ist ein Etikettenschwindel. Leider liegt der Beschluss des BVerfG zum Treaty Override auf dieser Linie.

Deshalb setzt sich das neue Saar-Expert-Paper von Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. kritisch mit ihm auseinander.

Es kann hier direkt heruntergeladen werden.

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