Im Vorfeld der Armenien-Resolution des Bundestags am 2. Juni 2016 äußert sich Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M. dazu im SR-Interview. Dabei geht er insbesondere auf die völkerrechtliche Bedeutung der Resolution und auf die Frage ein, welche Verantwortung Deutschland trägt.
Das Interview kann hier angehört werden.