Neuer Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich in der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung erschienen

Soeben ist folgender Beitrag von Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich in der Zeitschrift Die Öffentliche Verwaltung Heft 11/2016 (S. 456 – 465) erschienen:

Automatisierte Einzelabfrage von Halterdaten aus ausländischen Fahrzeugregistern zwecks Ahndung bloßer Parkverstöße?

Der Beitrag beruht auf einem Gutachten, das der Verfasser dem Ministerium für Inneres und Sport des Saarlandes erstattet hat. Folgendes Abstract ist dem Beitrag vorangestellt:

„Die automatisierte Einzelfallabfrage von Halterdaten durch deutsche Behörden aus französischen Fahrzeugregistern zwecks Ahndung von Parkverstößen durch Fahrzeuge mit französischem Kennzeichen im Saarland ist nach Maßgabe von Art. 12 Abs. 1 des Ratsbeschlusses 2008/615/JI in Verbindung mit dem durch Bundesgesetz vom 31.7.2009 eingefügten § 1 des Ausführungsgesetzes zum Prümer Vertrag zulässig. Diese Vorschriften bilden eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Eingriffe in die deutschen und europäischen Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre der betroffenen Personen. Der Datenschutz ist in hinreichendem Maße gewährleistet. Die RL (EU) 2015/413 hat diese zum Zeitpunkt ihres Erlasses bereits zulässige Abfragemöglichkeit nicht verboten.“ (A.a.O. S. 456)