Einschätzung zum Urteil Google Spanien (C-131/12)

Oskar Josef Gstrein bezieht im SWR 1 Radioreport Recht Stellung

In seinem Urteil vom 13.05.2014 gibt der EuGH einem Spanier Recht, der seine Privatsphäre durch Google verletzt sah. Nach der neuen Rechtsprechung dürfen Suchmaschinen in bestimmten Fällen Links nicht mehr in Suchergebnissen anzeigen, selbst wenn die verlinkten Inhalte nicht zu beanstanden sind. Welche Folgen sich aus dem Urteil ergeben und ob hieraus auch Nachteile für die Informationsfreiheit erwachsen können, beantwortet der Mitarbeiter am Jean-Monnet Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Giegerich, Oskar Josef Gstrein, in seiner Stellungnahme vom 19.05.2014 im SWR 1 Radioreport Recht

Der Beitrag kann hier angehört werden:


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Ein Kommentar

  1. Diese Euphorie ist nicht angebracht. Das Urteil des EuGH lässt für Google die Möglichkeit offen, die Löschung von Suchtreffern zu verweigern und den Betroffenen auf den Gerichtsweg zu verweisen. Zudem stellt der EuGH klar, dass ein Anspruch auf Löschung von Suchtreffern aus Suchmaschinen nur dann besteht, soweit die EU-Datenschutzrichtlinie Löschanspruch vorsieht.

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