{"id":2088,"date":"2019-04-15T13:55:36","date_gmt":"2019-04-15T11:55:36","guid":{"rendered":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?page_id=2088"},"modified":"2022-07-06T15:19:21","modified_gmt":"2022-07-06T14:19:21","slug":"europawahl-2019-und-das-brexit-drama","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?page_id=2088","title":{"rendered":"Europawahl 2019 und das Brexit-Drama"},"content":{"rendered":"<p>15.04.2019<\/p>\n<p>Ein Beitrag von Thomas Giegerich und Katharina Koch*<\/p>\n<p>Unter dem Titel \u201eEuropawahl 2019: Das Europ\u00e4ische Parlament ist zu wichtig, um es Europagegnern zu \u00fcberlassen\u201c haben Prof. Thomas Giegerich und Katharina Koch in der j\u00fcngst erschienenen Ausgabe 4\/19 der Monatszeitschrift \u201eKompass. Soldat in Welt und Kirche\u201c einen Beitrag ver\u00f6ffentlicht. Er ist <a href=\"https:\/\/www.katholische-militaerseelsorge.de\/fileadmin\/kompass\/ausgabe\/2019_04\/Kompass_04_2019.pdf\">hier<\/a> direkt abrufbar (S. 5-8). Darin besch\u00e4ftigten sie sich mit der wichtigen Rolle des Europ\u00e4ischen Parlaments im komplexen Gef\u00fcge der Europ\u00e4ischen Institutionen, sowie der Bedeutung der im Mai anstehenden Europawahl. Angesichts nationalistischer Str\u00f6mungen pl\u00e4dieren sie daf\u00fcr, bei der anstehenden Wahl Parteien zu w\u00e4hlen, die das europ\u00e4ische Einigungswerk in demokratischen Formen engagiert weiterentwickeln wollen. Denn viele unserer Probleme lassen sich nur mit vereinten Kr\u00e4ften auf \u00fcberstaatlicher Ebene wirksam l\u00f6sen.<\/p>\n<p>Bei Ver\u00f6ffentlichung des Artikels war angesichts des Brexit-Dramas unklar, ob das Vereinigte K\u00f6nigreich an den kommenden Europawahlen teilnehmen w\u00fcrde. Auf einer au\u00dferordentlichen Tagung des Europ\u00e4ischen Rats am 10.4.2019 haben die EU-27 und das Vereinigte K\u00f6nigreich gem\u00e4\u00df Art. 50 Abs. 3 EUV Einvernehmen dar\u00fcber erzielt, den Zeitraum f\u00fcr die Ratifizierung des seit November 2018 fertig ausgehandelten Austrittsabkommens ein weiteres Mal h\u00f6chstens bis zum 31.10.2019 zu verl\u00e4ngern (Beschluss (EU) 2019\/584 des Europ\u00e4ischen Rates, im Einvernehmen mit dem Vereinigten K\u00f6nigreich gefasst, vom 11.4.2019 zur Verl\u00e4ngerung der Frist nach Art. 50 Abs. 3 AEUV, ABl. L101 v. 11.4.2019). Damit diese Verl\u00e4ngerung das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren der Union und ihrer Institutionen nicht beeintr\u00e4chtigt, hat der Europ\u00e4ische Rat der 27 Folgendes betont: Wenn das Vereinigte K\u00f6nigreich zum Zeitraum der Europawahl (23. \u2013 26.5.2019) noch ein Mitgliedstaat der EU sein und das Austrittsabkommen nicht bis zum 22.5.2019 ratifiziert haben sollte, muss es die Europawahl im Einklang mit dem Unionsrecht abhalten. Anderenfalls erfolgt sein (dann ungeregelter) Austritt am 1.6.2019. Diese Regelung begr\u00fcndet einen starken Anreiz f\u00fcr die Brexiteers im Unterhaus, das Austrittsabkommen vor dem 22.5. zu ratifizieren, um sich die Teilnahme an der Europawahl zu ersparen.<\/p>\n<p>Vier weitere Abschnitte in den Schlussfolgerungen des Europ\u00e4ischen Rats der 27 vom 10.4.2019 verdienen eine w\u00f6rtliche Wiedergabe:<\/p>\n<p>&#8222;4. Der Europ\u00e4ische Rat bekr\u00e4ftigt, dass nicht erneut \u00fcber das Austrittsabkommen verhandelt werden kann und dass jede einseitige Verpflichtung oder Erkl\u00e4rung oder jeder sonstige einseitige Akt mit dem Geist und dem Buchstaben des Austrittsabkommens vereinbar sein sollte und dessen Durchf\u00fchrung nicht beeintr\u00e4chtigen darf.<\/p>\n<p>5. Der Europ\u00e4ische Rat betont, dass die Verl\u00e4ngerung nicht dazu genutzt werden kann, Verhandlungen \u00fcber die k\u00fcnftigen Beziehungen einzuleiten. Sollte sich jedoch der Standpunkt des Vereinigten K\u00f6nigreichs ver\u00e4ndern, so ist der Europ\u00e4ische Rat bereit, die Politische Erkl\u00e4rung zu den k\u00fcnftigen Beziehungen gem\u00e4\u00df den in seinen Leitlinien und Erkl\u00e4rungen festgeschriebenen Standpunkten und Grunds\u00e4tzen zu \u00fcberpr\u00fcfen, auch im Hinblick auf den territorialen Geltungsbereich des Rahmens f\u00fcr die k\u00fcnftigen Beziehungen.<\/p>\n<p>6. Der Europ\u00e4ische Rat stellt fest, dass das Vereinigte K\u00f6nigreich w\u00e4hrend des Verl\u00e4ngerungszeitraums gem\u00e4\u00df Artikel 50 EUV ein Mitgliedstaat mit allen Rechten und Pflichten bleibt und dass es berechtigt ist, sein Austrittsgesuch zu jedem Zeitpunkt zur\u00fcckzuziehen.<\/p>\n<p>7. Der Europ\u00e4ische Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Vereinigte K\u00f6nigreich zusagt, w\u00e4hrend des Verl\u00e4ngerungszeitraums getreu der Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit konstruktiv und verantwortungsvoll zu handeln, und erwartet, dass das Vereinigte K\u00f6nigreich dieser Zusage und dieser Verpflichtung gem\u00e4\u00df den Vertr\u00e4gen in einer Weise nachkommt, die seine Situation als austretender Mitgliedstaat widerspiegelt. In diesem Sinne wird das Vereinigte K\u00f6nigreich die Union bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben unterst\u00fctzen und alle Ma\u00dfnahmen unterlassen, die die Verwirklichung der Ziele der Union gef\u00e4hrden k\u00f6nnten, insbesondere wenn es an den Beschlussfassungsprozessen der Union mitwirkt.&#8220;<\/p>\n<p>Ziff. 4 betont zum wiederholten Mal, dass eine Aufschn\u00fcrung des im Entwurf des Austrittsabkommens gefundenen Gesamtkompromisses nicht in Frage kommt.<\/p>\n<p>Nach Ziff. 5 gibt es aber Spielraum im Hinblick auf eine Neufassung der beigef\u00fcgten politischen Erkl\u00e4rung \u00fcber die zuk\u00fcnftigen Beziehungen, die als Grundlage f\u00fcr die bevorstehende Aushandlung eines umfassenden Abkommens zwischen der EU-27 und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Vereinigten K\u00f6nigreich andererseits dienen soll. Die Bezugnahme auf den territorialen Geltungsbereich l\u00e4sst die M\u00f6glichkeit offen, dass f\u00fcr verschiedene Teile des Vereinigten K\u00f6nigreichs und der EU (Nordirland und Irland) Sonderregelungen getroffen werden k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Ziff. 6 weist auf die nach Unionsrechts gegebene M\u00f6glichkeit des Vereinigten K\u00f6nigreichs hin, sein Austrittsgesuch vor dem Wirksamwerden des Austritts zur\u00fcckzuziehen. Dies hatte der EuGH im Urteil vom 10.12.2018 (Rs. C-621\/18 \u2013 Wightman) entschieden und dabei unterstrichen, dass ein R\u00fccknahmebeschluss im Einklang mit den nationalen verfassungsrechtlichen Vorschriften zu treffen sei. Im Vereinigten K\u00f6nigreich d\u00fcrfte dies eine parlamentsgesetzliche Erm\u00e4chtigungsgrundlage voraussetzen. Politische Voraussetzung w\u00e4re \u00fcberdies ein weiteres Referendum mit einer Mehrheit f\u00fcr den Verbleib in der EU.<\/p>\n<p>Ziff. 7 nimmt die fortbestehenden vertraglichen Verpflichtungen des Vereinigten K\u00f6nigreichs gegen\u00fcber der EU aus Art. 4 Abs. 3 EUV in Bezug. Damit tritt der Europ\u00e4ische Rat der 27 Vorstellungen entgegen, das Vereinigte K\u00f6nigreich k\u00f6nne die EU durch eine Blockadepolitik zu weiteren Zugest\u00e4ndnissen zwingen.<\/p>\n<p>*Prof. Dr. Thomas Giegerich, LL.M., Lehrstuhl f\u00fcr Europarecht, V\u00f6lkerrecht und \u00d6ffentliches Recht, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t des Saarlandes.<\/p>\n<p>Dipl.-Jur. Katharina Koch, LL.M. war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl f\u00fcr Europarecht, V\u00f6lkerrecht und \u00d6ffentliches Recht, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakult\u00e4t der Universit\u00e4t des Saarlandes.<\/p>\n<p><strong>Suggested Citation:<\/strong> <em>Giegerich, Thomas, Koch, Katharina,<\/em> Europawahl 2019 und das Brexit-Drama, jean-monnet-saar 2019, DOI: <a href=\"https:\/\/intr2dok.vifa-recht.de\/receive\/mir_mods_00012559?q=Europawahl%202019%20und%20das%20Brexit-Drama\">10.17176\/20220422-162811-0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>15.04.2019 Ein Beitrag von Thomas Giegerich und Katharina Koch* Unter dem Titel \u201eEuropawahl 2019: Das Europ\u00e4ische Parlament ist zu wichtig, um es Europagegnern zu \u00fcberlassen\u201c<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":1732,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2088","page","type-page","status-publish","has-post-thumbnail","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2088","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2088"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2088\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1732"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2088"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}