{"id":3144,"date":"2021-01-20T15:00:22","date_gmt":"2021-01-20T13:00:22","guid":{"rendered":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?page_id=3144"},"modified":"2022-07-05T14:59:35","modified_gmt":"2022-07-05T13:59:35","slug":"karlsruhe-verzoegert-europaeische-patentreform-noch-weiter-zur-integrationsverantwortung-des-bundesverfassungsgerichts","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?page_id=3144","title":{"rendered":"Karlsruhe verz\u00f6gert europ\u00e4ische Patentreform noch weiter"},"content":{"rendered":"<h2>Zur Integrationsverantwortung des<br \/>\nBundesverfassungsgerichts<\/h2>\n<p>20.01.2021<\/p>\n<p>Ein Beitrag von Thomas Giegerich<\/p>\n<p>In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20.1.2021 findet sich auf S. 16 eine Notiz unter der \u00dcberschrift \u201eEinheitspatent stockt\u201c. Daraus geht hervor, dass das BVerfG den Bundespr\u00e4sidenten gebeten hat, \u201emit der Ausfertigung des notwendigen Gesetzes zu warten, bis \u00fcber einen Eilantrag entschieden ist\u201c.<\/p>\n<p>Wie ich in meinem Saar Brief <a href=\"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?page_id=2726\">\u201eNeues zum \u00dcbereinkommen vom 19.2.2013 \u00fcber ein Einheitliches Patentgericht\u201c<\/a> im Juli 2020 darlegte, hatte das BVerfG mit Beschluss vom 13.2.2020 (2 BvR 739\/17) auf eine Verfassungsbeschwerde das Zustimmungsgesetz zum Gesetz zu diesem \u00dcbereinkommen mit 5:3 Stimmen f\u00fcr nichtig erkl\u00e4rt, weil der Bundestag es entgegen Art. 23 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Art. 79 Abs. 2 GG nicht mit 2\/3-Mehrheit verabschiedet hatte. Meine Kritik zu diesem Beschluss ist unter dem Titel \u201eBVerfG verz\u00f6gert europ\u00e4ische Patentreform \u2013 Vorschl\u00e4ge zur Schadensbegrenzung\u201c in der EuZW 2020\/13, 560 ff. erschienen.<\/p>\n<p>Am 26.11.2020 hat der Bundestag ein neues, aber <a href=\"https:\/\/www.bundestag.de\/dokumente\/textarchiv\/2020\/kw48-de-patentgericht-808180\">inhaltsgleiches Vertragsgesetz<\/a> mit der notwendigen verfassungs\u00e4ndernden Mehrheit verabschiedet; der Bundesrat hat ihm am 18.12.2020 ebenfalls mit verfassungs\u00e4ndernder Mehrheit <a href=\"https:\/\/www.juris.de\/jportal\/portal\/page\/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA201204767&amp;cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp\">zugestimmt<\/a>. Ausfertigung, Verk\u00fcndung im BGBl. und Inkrafttreten dieses Gesetzes sind Voraussetzung daf\u00fcr, dass Deutschland das \u00dcbereinkommen \u00fcber ein Einheitliches Patentgericht ratifizieren kann. Die deutsche Ratifikation ist der letzte Akt, der zum Inkrafttreten dieses \u00dcbereinkommens noch fehlt. Solange das \u00dcbereinkommen nicht in Kraft ist, gelten auch die zum Europ\u00e4ischen Patentpaket geh\u00f6renden und bereits in Kraft getretenen beiden EU-Verordnungen zum materiellen Patentschutz noch nicht, die im Verfahren der verst\u00e4rkten Zusammenarbeit angenommen wurden (Art. 20 EUV, Art. 326 ff. AEUV).<\/p>\n<p>Am Ende meines vorerw\u00e4hnten Saar Brief vom Juli 2020 \u00e4u\u00dferte ich die Erwartung, \u201edass gegen das neue Vertragsgesetz wiederum ein Verfassungsbeschwerdeverfahren eingeleitet wird, wahrscheinlich erneut verbunden mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach \u00a7 32 BVerfGG gegen die Ratifikation des \u00dcbereinkommens vor der Hauptsacheentscheidung des BVerfG. Es w\u00e4re erstaunlich, wenn die von der Mehrheit im Beschluss vom 13.2.2020 selbst angedeuteten (aber unbegr\u00fcndeten) Zweifel an der Vereinbarkeit des \u00dcbereinkommens mit Art. 79 III GG von niemandem aufgegriffen w\u00fcrde, der nach Gelegenheiten sucht, um Sand ins Getriebe der europ\u00e4ischen Integration zu streuen.\u201c Genau dieses ist nur passiert. Nach der o.g. FAZ-Meldung sind sogar zwei mit Eilantr\u00e4gen verbundene Verfassungsbeschwerden eingelegt worden, eine davon durch den Beschwerdef\u00fchrer des fr\u00fcheren Verfahrens.<\/p>\n<p>Es entspricht in solchen F\u00e4llen der Praxis, dass das BVerfG den Bundespr\u00e4sidenten darum ersucht, das angegriffene Gesetz vorerst nicht auszufertigen, und dass der Bundespr\u00e4sident dieses versichert. Das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Vorg\u00e4ngergesetz (2 BvR 739\/17) hat etwa drei Jahre gedauert. Die vom BVerfG aus dem Grundgesetz abgeleitete und dem Bundesgesetzgeber und der Bundesregierung auferlegte \u201eIntegrationsverantwortung\u201c trifft auch das Gericht selbst. Anders als vom BVerfG bei der Entwicklung dieses Konzepts im <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2009\/06\/es20090630_2bve000208.html\">Urteil zum Vertrag von Lissabon<\/a> offensichtlich intendiert, ist diese Verantwortung nicht eindimensional darauf gerichtet, die europ\u00e4ische Integration unter der Kontrolle der Mitgliedstaaten und im Einklang mit ihren nationalen Verfassungen zu halten (\u201enationale Integrationsverantwortung\u201c). Vielmehr hat sie im europafreundlichen Verfassungsstaat des Grundgesetzes selbstverst\u00e4ndlich auch eine zweite \u2013 europ\u00e4ische \u2013 Dimension: Die deutschen Staatsorgane unter Einschluss des BVerfG sind verfassungsrechtlich auch f\u00fcr das Gelingen der europ\u00e4ischen Integration im Rahmen der Europ\u00e4ischen Union verantwortlich: Sie m\u00fcssen nach Kr\u00e4ften deren Nutzen mehren und Schaden von ihr wenden.<\/p>\n<p>Das hei\u00dft f\u00fcr das BVerfG im konkreten Fall, dass es das Verfahren schnellstm\u00f6glich durchf\u00fchren muss, um die weitere Verz\u00f6gerung der europ\u00e4ischen Patentreform in engen Grenzen zu halten. In materieller Hinsicht bedeutet es, dass es die von Art. 23 Abs. 1 Satz 3, Art. 79 Abs. 3 GG f\u00fcr unber\u00fchrbar erkl\u00e4rten Verfassungswerte integrationsfreundlich auszulegen und anzuwenden hat, um die deutsche Mitwirkung bei der Entwicklung der Europ\u00e4ischen Union m\u00f6glichst wenig zu behindern. Denn das Deutsche Volk hat sich 1949 das Grundgesetz nach der Pr\u00e4ambel nicht zuletzt deshalb gegeben, um \u201eals gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen\u201c.<\/p>\n<p><strong>Suggested Citation:<\/strong> <em>Giegerich, Thomas,<\/em> Karlsruhe verz\u00f6gert europ\u00e4ische Patentreform noch weiter: Zur Integrationsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts, jean-monnet-saar 2021, DOI: <a href=\"https:\/\/intr2dok.vifa-recht.de\/receive\/mir_mods_00012803?q=karlsruhe%20verz%C3%B6gert\">10.17176\/20220530-105445-0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Integrationsverantwortung des Bundesverfassungsgerichts 20.01.2021 Ein Beitrag von Thomas Giegerich In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 20.1.2021 findet sich auf S. 16 eine Notiz unter<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-3144","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3144","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=3144"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/3144\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=3144"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}