{"id":259,"date":"2014-03-04T18:23:27","date_gmt":"2014-03-04T16:23:27","guid":{"rendered":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?p=259"},"modified":"2022-06-14T09:38:26","modified_gmt":"2022-06-14T08:38:26","slug":"keine-deutsche-sperrklausel-bei-der-europawahl","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?p=259","title":{"rendered":"Keine deutsche Sperrklausel bei der Europawahl"},"content":{"rendered":"<h2>Warum das Bundesverfassungsgericht (erneut) Recht hat<\/h2>\n<p><em>Eine Stellungnahme von Sebastian Zeitzmann<\/em><\/p>\n<p>Wie viele Regalmeter m\u00f6gen im Archiv des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wohl mittlerweile mit Akten zu wahlrechtlichen Sperrklauseln, umgangssprachlich Prozent-H\u00fcrden genannt, vollgestellt sein?<a href=\"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?p=251\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\"> F\u00fcr sein Urteil vom 26. Februar zur 3-%-Sperrklausel bei den Europawahlen<\/a> musste sich das BVerfG nun bereits zum dritten Mal mit der Materie befassen \u2013 allein auf Ebene der Wahlen zum Europ\u00e4ischen Parlament (EP)! Hatte es 1979 die damalige 5-%-H\u00fcrde anl\u00e4sslich der ersten Direktwahl zum EP noch f\u00fcr zul\u00e4ssig gehalten, so vollzog es im November 2011 eine 180-Grad-Kehrtwende und erkl\u00e4rte dieselbe H\u00fcrde bei den Europawahlen f\u00fcr verfassungswidrig.<\/p>\n<p>Zwischen 1979 und 2011 liegen 32 Jahre, das sind sieben Europawahlen (die von 1979 mitgez\u00e4hlt). Das ist auch die Gr\u00fcndung der Europ\u00e4ischen Union (EU) im Jahr 1993, das sind f\u00fcnf Reformvertr\u00e4ge, mit welchen die fr\u00fchere Europ\u00e4ische Gemeinschaft sowie die EU auf neue vertragliche Grundlagen gestellt wurden. Durch diese hat das EP selbst eine erhebliche St\u00e4rkung im Institutionsgef\u00fcge der EU erfahren, letztlich auf Kosten des Rates. Dieser wurde von einem faktischen Alleinherrscher in der EG-\/EU-Gesetzgebung (freilich immer basierend auf Vorschl\u00e4gen der Kommission) in die Rolle des Ko-Gesetzgebers neben dem EP zurechtgestutzt. Dennoch gibt es noch immer Politikbereiche, in denen die Rolle des Rates (und damit der Mitgliedstaaten) deutlich st\u00e4rker ausgepr\u00e4gt ist als diejenige des Parlaments (und damit der Unionsb\u00fcrgerinnen und -b\u00fcrger). In die Zeit von 1979 bis 2011 fiel nicht zuletzt die deutsche Wiedervereinigung, welche zu einer zahlenm\u00e4\u00dfigen St\u00e4rkung deutscher Abgeordneten im Parlament f\u00fchrte, sowie die Abschaffung der Sperrklauseln bei Kommunalwahlen in Deutschland \u2013 ebenfalls durch Urteil des BVerfG.<\/p>\n<p>Zwischen Herbst 2011 und Februar 2014 wiederum liegt eigentlich nichts (zumindest in diesem Bereich Relevantes) \u2013 mit Ausnahme der neu vorgesehenen Praxis, dass der Spitzenkandidat der obsiegenden Parlamentsfraktion auf EP-Vorschlag neuer Kommissionspr\u00e4sident werden soll (was allerdings noch l\u00e4ngst nicht spruchreif ist) sowie der Schaffung einer 3-%-H\u00fcrde f\u00fcr Europawahlen durch den Gesetzgeber in Reaktion auf das 2011er Karlsruher Verdikt. Dabei handelt es sich um ebenjene H\u00fcrde, die seit dem 26. Februar wiederum und f\u00fcr die Bundesrepublik nun auf absehbare Zeit wohl endg\u00fcltig Makulatur geworden ist. Denn das BVerfG erkl\u00e4rte sie ebenso wie die fr\u00fchere, h\u00f6her angesetzte H\u00fcrde f\u00fcr verfassungswidrig. Das Urteil erging mit 5:3 Stimmen zwar denkbar knapp und beinhaltet ein beachtenswertes Sondervotum des Richters Peter M\u00fcller, aber: <i>Karlsruhe locuta, causa finita<\/i>. Die n\u00e4chsten Wahlen zum EP im Mai 2014 finden in Deutschland scheinbar (!) ohne Sperrklausel statt. Wie bereits 2011 hagelt es Kritik gegen den Zweiten Senat. Die Adressaten kommen aus Bundestag wie -regierung, aus der Rechts- und Politikwissenschaft, gar aus der Soziologie, aus den Medien \u2013 und aus dem EP selbst. Freilich finden sich auch Bef\u00fcrworter des Karlsruher Urteils, vor allem bei denjenigen Kleinparteien, welche sich nun -berechtigte oder unberechtigte- Hoffnungen auf einen Einzug ins EP im Mai machen. Wer hat Recht? Bundesfinanzminister Wolfgang Sch\u00e4uble, welcher dem BVerfG vorwirft, es habe die Rolle des EP nicht verstanden? Der Soziologe Ulrich Beck, welcher Karlsruhe in der FAZ vom 28.2.2014 \u201eh\u00f6chstrichterlichen Populismus\u201c vorwirft? Die Antwort ist: Karlsruhe hat Recht.<\/p>\n<p>Sperrklauseln sind nat\u00fcrlich keine rein deutsche Sache; sie finden sich in Wahlrechtssystem rund um den Globus. In Deutschland spielen sie jedoch eine besondere Rolle: Wo sie in anderen Regionen unliebsame Kr\u00e4fte aus dem Parlament fernhalten sollen und daher teilweise grotesk hoch angesetzt sind, will man in Deutschland mit %-H\u00fcrden prim\u00e4r schlicht verhindern, dass zu viele Parteien in die Parlamente einziehen. Denn die Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der zahlreiche Splitterparteien Regierungsbildungen und stabile sowie nachhaltige Mehrheiten bis zur Unm\u00f6glichkeit erschwerten -was das System nach wenigen Jahren zum Kollabieren brachte-, wiegen gerade in Deutschland zu schwer, als dass man vergleichbare Risiken erneut einzugehen bereit ist. Daher ist auch keine Diskussion \u00fcber die bew\u00e4hrte 5-%-H\u00fcrde bei Bundestags- und Landtagswahlen zu erwarten.<\/p>\n<h3>I. Warum sieht das bei den Europawahlen (wie auch bei den Kommunalwahlen) anders aus?<\/h3>\n<h4>(1) Zun\u00e4chst, und das stellt der Zweite Senat deutlich heraus, ist Strasbourg, kompetenziell betrachtet, nicht Berlin:<\/h4>\n<p>Das EP ist ein anderer Typ Volksvertretung als es der deutsche Bundestag ist. Dies soll nicht bedeuten, das EU-Parlament sei ein Parlament <i>light <\/i>oder ein solches zweiter Klasse \u2013 aber es kann nicht verleugnet werden, dass seine Zust\u00e4ndigkeiten und Aufgaben sich doch erheblich von denen vieler nationaler Parlamente unterscheiden. Gewiss hat das EP, verglichen mit seinen Anf\u00e4ngen in den 1950er Jahren, als es noch aus abgesandten Vertretern der nationalen Parlamente zusammengesetzt war und -entsprechend seinem institutionellen Vorbild im Europarat- lediglich \u201eParlamentarische Versammlung\u201c hie\u00df, in beeindruckendem Ma\u00dfe an Kompetenzen hinzugewonnen: Damals konnte es lediglich in Rechtsetzungsverfahren vom Rat angeh\u00f6rt werden (in einigen Politikbereichen war die Anh\u00f6rung obligatorisch). Es hatte also nur eine beratende Funktion, konnte im \u00dcbrigen mit seiner Position vom Rat v\u00f6llig ignoriert werden. Dar\u00fcber hinaus standen ihm keine wesentlichen Kompetenzen zu.<\/p>\n<p>Seitdem ist es nicht nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat geworden (eigentlich ist es sogar noch etwas st\u00e4rker als der Rat, da nur dem EP im Laufe des Verfahrens ein absolutes Vetorecht zusteht). Es hat auch \u00e4hnlich starke Mitbestimmungsrechte im Haushaltsverfahren der EU, also der Festlegung des j\u00e4hrlichen Budgets als auch des finanziellen 7-Jahr-Plans. Auch beim Abschluss von internationalen Vertr\u00e4gen durch die EU ist das EP regelm\u00e4\u00dfig beteiligt. Das Parlament w\u00e4hlt daneben den Pr\u00e4sidenten der Kommission, welcher wiederum von den Staats- und Regierungschefs unter Ber\u00fccksichtigung der Europawahlen nominiert wird, und best\u00e4tigt das gesamte Kollegium der Kommission: Ohne Zustimmung des EP kann die Kommission nicht eingesetzt werden! Dementsprechend ist die Kommission dem EP verantwortlich und unterliegt, obwohl sie im EU-Institutionsgef\u00fcge v\u00f6llig unabh\u00e4ngig ist, der strengen Kontrolle aus Strasbourg. Dies kann letztlich bis zu einem Misstrauenstrag des EP gegen die Kommission f\u00fchren, in dessen Erfolgsfall letztere geschlossen zur\u00fccktreten muss (dieser Erfolgsfall ist bisher allerdings noch nie eingetreten). Schlie\u00dflich kann das EP nichtst\u00e4ndige Untersuchungsaussch\u00fcsse einsetzen, um behauptete Verletzungen des EU-Rechts oder Missst\u00e4nde bei der Anwendung desselben zu \u00fcberpr\u00fcfen (sofern nicht bereits der EuGH mit dem Fall befasst ist).<\/p>\n<p>So umfassend der Zust\u00e4ndigkeitskatalog des Parlaments auch wirkt, bestehen doch weiterhin \u00e4rgerliche Kompetenzl\u00fccken, welche die Ansicht Karlsruhes rechtfertigen. So fehlt es vor allem an einem Initiativrecht des EP: Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, darf das Parlament, anders als bspw. der Deutsche Bundestag, keine Gesetzgebungsinitiativen vorlegen. Das diesbez\u00fcgliche Monopol liegt einzig bei der Kommission. Zwar kann das EP -wie auch der Rat- die Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsakt vorzuschlagen. Die Kommission ist in einem solchen Fall aber nicht gebunden, einen entsprechenden Vorschlag tats\u00e4chlich vorzulegen sondern kann dies mit entsprechender Begr\u00fcndung auch verweigern. Daneben ist das EP nicht in allen Politikbereichen, welche unter die Zust\u00e4ndigkeit der EU fallen, neben dem Rat gleichberechtigt. Gerade in einigen der wichtigsten und sensibelsten Politikfelder sind dem EP die Fl\u00fcgel erheblich gestutzt: Dies betrifft vor allem die Wettbewerbspolitik sowie wesentliche Fragen der Steuer-, Wirtschafts- und W\u00e4hrungspolitik. Hier ist der Einfluss des EP marginalisiert. Auch beim Abschluss einzelner internationaler Abkommen muss das EP hinter den Rat zur\u00fccktreten. In der GASP schlie\u00dflich spielt das Parlament aufgrund der intergouvernementellen Struktur \u00fcberhaupt keine rechtsverbindliche Rolle \u2013 man vergleiche dies mit der Bundesrepublik, in welcher wir mit der Bundeswehr ein Parlamentsheer haben! Schlussendlich ist zu bedenken, dass das EP selbst in der blo\u00dfen Rechtsetzung, welche au\u00dferhalb der Gesetzgebungsverfahren ergeht, keinerlei Befugnisse hat. Zwar kann es einseitig Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben, welche im Strasbourger Jargon als Resolutionen bezeichnet werden, aber der Erlass rechtlich verbindlicher Rechtsakte aus eigener Initiative ist dem EP verwehrt. Des Weiteren ist eines zu bedenken: Zwar w\u00e4hlt das EP den Pr\u00e4sidenten der Kommission, best\u00e4tigt diese im Amt und kann sie durch ein erfolgreiches Misstrauensvotum ihres Amts entheben \u2013 aber die Kommission wiederum ist keine EU-Regierung, welche mit der Bundesregierung vergleichbar ist. Der Kommissionspr\u00e4sident ist also auch kein Regierungschef. Das Amt Herrn Barrosos ist bei aller Machtf\u00fclle einfach nicht mit Frau Merkels Position gleichzusetzen.<\/p>\n<h4>(2) Auch institutionell unterscheidet sich das EP von den nationalen Parlamenten \u2013 als supranationale Volksvertretung muss es dies sogar ganz zwangsl\u00e4ufig! Wieso ist dies so?<\/h4>\n<p>In einem nationalen Parlament findet sich in der politischen Praxis, unabh\u00e4ngig von Bestehen und H\u00f6he einer Sperrklausel, regelm\u00e4\u00dfig eine limitierte Anzahl von Parteien. Aus diesen wird eine -mehr oder minder stabile- Regierung sowie eine Opposition gebildet. In einzelnen Mitgliedstaaten der EU gab bzw. gibt es eine einzige Partei, welche die Regierungsfraktion darstellt, in anderen Mitgliedstaaten bedurfte bzw. bedarf es zur Regierungsbildung Koalitionen mit teilweise mehr als nur zwei Parteien. Strasbourgs Parteienlandschaft setzt sich aber aus nationalen Parteien aus 28 Mitgliedstaaten zusammen, und die politische Pluralit\u00e4t in diesen Staaten wiederum resultiert in einer Zahl von gegenw\u00e4rtig \u00fcber 160 nationalen Parteien, welche die Unionsb\u00fcrger auf EU-Ebene vertreten. Das ist das \u00fcber 40-fache dessen, was die parlamentarische Parteienlandschaft in Berlin gegenw\u00e4rtig hergibt!<\/p>\n<p>In Strasbourg muss also von vorneherein ein ganz anderer Ansatz gew\u00e4hlt werden als in den nationalen Parlamenten: Parteien, deren Abgeordnete sich politisch nahestehen, welche zu den gro\u00dfen europ\u00e4ischen Parteifamilien geh\u00f6ren oder welche sich in ihren grundlegenden politischen Ans\u00e4tzen und Programmen am ehesten miteinander identifizieren k\u00f6nnen, schlie\u00dfen sich zu Fraktionen zusammen. Derer, nahezu das gesamte politische Spektrum abdeckend, gibt es gegenw\u00e4rtig sieben. Daneben gibt es etwa 30 fraktionslose Abgeordnete, welche sich keinem fraktionspolitisch abgedecktem Spektrum zugeh\u00f6rig f\u00fchlten, untereinander aber auch nicht die Einigkeit f\u00fcr eine eigene Fraktion herstellen konnten. Der Status als Fraktionsloser ist jedoch alles andere als erstrebenswert, f\u00fchrt er doch eingeschr\u00e4nkte Beteiligungsrechte mit sich. Im Regelfall werden Abgeordnete also in eine Fraktion streben. So war es auch mit dem schwedischen Abgeordneten der Piratenpartei Christian Engstr\u00f6m: Dieser schloss sich der Fraktion der Gr\u00fcnen an. Warum sollten sich also eventuelle Abgeordnete einer Tierschutzpartei nicht auch zu dieser Fraktion gesellen? Selbst die vielzitierten Franken w\u00fcrden sich wohl am ehesten dem gr\u00fcnen Spektrum anschlie\u00dfen, sind dort doch bereits andere Regionalparteien beheimatet.<\/p>\n<p>Und wenn nun skeptische Aufschreie kommen, dass sich m\u00f6gliche rechtsextreme Abgeordnete eventuell zu einer Fraktion zusammenschlie\u00dfen k\u00f6nnten, sofern sie die erforderliche Anzahl von 25 Abgeordneten aus (gegenw\u00e4rtig) sieben Staaten zusammenbekommen \u2013 dann muss man dem trocken gegen\u00fcberstellen, dass dies zu einer Demokratie dazugeh\u00f6rt. Aufgabe der gewachsenen Strasbourger Demokratie w\u00e4re es dann, sich im politischen Diskurs mit dem extremen Lager auseinanderzusetzen. Ein stabiles demokratisches Gef\u00fcge muss dazu in der Lage sein k\u00f6nnen &#8211; <i>that is part of the game<\/i>. Wird dieses Spiel gewonnen, ist dies (auch) ein Sieg f\u00fcr die europ\u00e4ische Demokratie. Dies gilt im \u00dcbrigen auch in Bezug auf die antieurop\u00e4ische Fraktion, welcher f\u00fcr die Wahl in diesem Jahr erhebliche Stimmengewichte prognostiziert werden. Offenbar sch\u00e4tzt Karlsruhe die europ\u00e4ische Demokratie als stabil genug ein, um dieses Spiel tats\u00e4chlich gewinnen zu k\u00f6nnen. Eine europaskeptische Grundhaltung, wie dem Zweiten Senat anl\u00e4sslich des Urteils vereinzelt vorgeworfen wurde, ist darin nicht zu erkennen.<\/p>\n<p>Wenn also aus Deutschland tats\u00e4chlich, wie vom Bundeswahlleiter anl\u00e4sslich der Wahl aus dem Jahr 2009 errechnet, acht Abgeordnete aus sieben Kleinparteien ins EP eingezogen w\u00e4ren, h\u00e4tten sich die meisten wohl einer der bestehenden Fraktionen angeschlossen. Dass es zur Gr\u00fcndung einer achten Fraktion gekommen w\u00e4re, ist unwahrscheinlich. Die Gesamtzahl der nationalen Parteien im EP w\u00e4re um weniger als 5% angestiegen. Und selbst, wenn der unwahrscheinliche Fall eingetreten w\u00e4re, dass alle acht Abgeordneten fraktionslos geblieben w\u00e4ren, so h\u00e4tte dies -bei zum Wahlzeitpunkt 736 Abgeordneten, heute sind es 766- lediglich einen Anteil von knapp mehr als 1% aller Abgeordneten ausgemacht. Nein, eine Beeintr\u00e4chtigung der Funktionsf\u00e4higkeit des EP aus den genannten Zahlen herzuleiten, erscheint absurd.<\/p>\n<p>Dies muss umso mehr gelten, als es in Strasbourg keine feste Regierungsmehrheit bzw. Opposition gibt: Mehrheiten wechseln mit den Materien, \u00fcber welche abgestimmt wird. Politische Lager, welche sich in einzelnen Fragen unvers\u00f6hnlich gegen\u00fcberstehen, stimmen in anderen Bereichen eintr\u00e4chtig gleich ab. Dies gilt auch f\u00fcr fraktionslose Abgeordnete. F\u00fcr den Ernstfall gibt es eine informelle Koalition aus Konservativen\/Christdemokaten einerseits und Sozialisten und Demokraten andererseits. Diese \u201eKoalition\u201c, welche bisher meistens auch den Parlamentspr\u00e4sidenten unter sich aufgeteilt hat, war bisher immer in der \u201eMehrheit\u201c. Aber ist es so schlimm, sollte sie diese tats\u00e4chlich verlieren? In diesem Fall m\u00fcsste man sich eben einen dritten verl\u00e4sslichen Partner suchen. Dies geh\u00f6rt zur parlamentarischen Arbeit mit dazu, dies schafft zudem Wettbewerb zwischen den Fraktionen. Der Akzeptanz des EP und der gesamten EU-Demokratie in der Bev\u00f6lkerung kann es nur gut tun, wenn Strasbourg nicht dauerhaft durch die immer selben beiden Fraktionen dominiert sondern von einem politischen Wettbewerb bestimmt wird.<\/p>\n<p>Wo eine Erschwerung der Entscheidungsfindung einzig tats\u00e4chlich m\u00f6glich erschiene, sind solche Abstimmungen, in denen eine Mehrheit der Mitglieder des EP ben\u00f6tigt werden, um einen Rechtsakt zu erlassen, also ab der n\u00e4chsten Wahl 376. Es gibt solche F\u00e4lle, z.B. wenn das EP \u00fcber sein eigenes europaweites Wahlrecht abstimmen m\u00f6chte (dort hat aber auch der Rat noch ein erhebliches Wort mitzureden), um sein Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren auszu\u00fcben oder um die Kommission aufzufordern, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. In den meisten F\u00e4llen allerdings reicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn also Angeh\u00f6rige von Splittergruppen im EP einen Beschluss kippen wollen, m\u00fcssen sie auch bei den Entscheidungen anwesend sein. Im Grundsatz kann diesbez\u00fcglich wohl festgehalten werden: Wenn die Bef\u00fcrworter eines Beschlusses geschlossen bei den Abstimmungen votieren, wird es f\u00fcr Splittergruppen schwierig, die mancherorts bef\u00fcrchtete Blockadepolitik tats\u00e4chlich praktisch umzusetzen.<\/p>\n<h4>(3) Selbst wer nun eine Vorbildfunktion des Karlsruher Urteils f\u00fcr andere Mitgliedstaaten und eine Zunahme von Kleinparteien auch aus anderen Mitgliedstaaten bef\u00fcrchtet, kann in seiner Argumentation entkr\u00e4ftet werden:<\/h4>\n<p>Denn die meisten EU-Staaten haben eine nat\u00fcrliche, sogenannte \u201einformelle\u201c Sperrklausel, welche sich daraus ergibt, dass aus ihnen nur eine geringe Anzahl von Abgeordneten entsendet wird.Wenn u.a. Malta und Luxemburg jeweils sechs Abgeordnete entsenden, so kann man als Faustformel heranziehen, dass zum sicheren Einzug in das EP etwa 1\/6 der Stimmen ben\u00f6tigt werden, also knapp 16,7%. Selbstverst\u00e4ndlich ist dies keine in Stein gemei\u00dfelte Zahl. Vielmehr ergibt sich aus dem nationalen Wahlrecht, dem darin vorgesehen Sitzzuteilungsverfahrens und der gesetzlich normierten Sperrklausel (welche bis auf Spanien und nun auch Deutschland alle Staaten in ihrem EU-Wahlrecht kennen), dass g\u00fcltige Stimmen f\u00fcr Parteien unterhalb dieser Sperrklausel unter den Tisch fallen, wodurch die informelle Sperrklausel abgesenkt wird. Mit anderen Worten: Gerade in den kleinen EU-Staaten dienen Sperrklauseln dazu, die informelle H\u00fcrde, welche mit der geringen Anzahl entsendeter Abgeordneten einhergeht, abzusenken! Man verschafft also letztlich der politischen Pluralit\u00e4t in diesen Staaten praktische Bedeutung und gew\u00e4hrleistet, dass nicht zu viele W\u00e4hlerstimmen unbeachtet bleiben (was durchaus negative Konsequenzen f\u00fcr die Wahlbeteiligung mit sich bringen kann). Das gilt f\u00fcr etwa die H\u00e4lfte aller EU-Mitgliedstaaten.<\/p>\n<p>Die anderen Staaten, z.B. Schweden mit 20 Abgeordneten, haben eine informelle Sperrklausel von etwa 5% oder darunter. Lediglich sechs Staaten haben eine informelle Sperrklausel von unter 3%: Spanien, welches als bisher einziger Staat keine Sperrklausel kannte, entsendet im Mai 54 Abgeordnete. Die informelle Sperrklausel dort liegt also bei knapp unter 2%. Frankreich hat eine gesetzliche Sperrklausel von 5% und Italien von 4%. Diese Staaten geh\u00f6ren zur Minderheit, in welcher die offizielle Sperrklausel die informelle H\u00fcrde (jeweils ungef\u00e4hr 1,35%) \u00fcberschreitet. Da im Regelfall nur wenige Parteien Wahlergebnisse im Spektrum zwischen etwa 1,35% und 4 bzw. 5% erzielen, d\u00fcrfte also auch aus diesen Staaten ein enormer Zuwachs von Parteien im EP, sollten sie ihre gesetzlichen Sperrklauseln abschaffen, nicht zu erwarten sein. \u00c4hnliches gilt f\u00fcr das Vereinigte K\u00f6nigreich und f\u00fcr Polen.<\/p>\n<p>Deutschland hat bei 96 Abgeordneten \u00fcbrigens die niedrigste informelle Sperrklausel von etwa 1%. Zwar kann diese durch die Besonderheiten des gesetzlich vorgesehen Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Lagu\u00eb\/Schepers im Extremfall auf etwa die H\u00e4lfte reduziert sein (die \u00f6dp h\u00e4tte 2009 demnach mit 0,5% ein Mandat erhalten; dies erscheint 2014 allerdings nicht mehr m\u00f6glich, da Deutschland statt 99 nur noch 96 Abgeordnete entsendet, wodurch die informelle H\u00fcrde leicht angehoben wurde). Dies d\u00fcrfte aber nur im Ausnahmefall und zugunsten einer sehr \u00fcberschaubaren Anzahl von Parteien eintreffen. V\u00f6llig obskure sowie Kleinstparteien, von denen in der Bundesrepublik eine Vielzahl zu den Wahlen zugelassen sind, k\u00f6nnen sich also trotz Wegfall der Sperrklausel wenig berechtigte Hoffnung auf einen Einzug in das EP machen.<\/p>\n<p>Dass die informelle Sperrklausel bedeutungslos werden kann, ist nur in Mitgliedstaaten mit extrem fragmentierten Parteisystemen denkbar. Ein solcher Staat, in dem es keine gro\u00dfen Parteien sondern nur mittelgro\u00dfe und zahlreiche kleine Parteien gibt, ist allerdings gegenw\u00e4rtig in der EU nicht ersichtlich. Selbst in Griechenland, dessen althergebrachtes Parteiensystem durch die Krise des Landes grundlegend auf den Kopf gestellt wurde, ist ein solcher Zustand, der dazu f\u00fchren w\u00fcrde, dass selbst mit einer gesetzlich vorgesehenen Sperrklausel eine deutlich h\u00f6here Zahl von Parteien als in allen anderen EU-Staaten in das EP einziehen w\u00fcrde, bisher nicht eingetreten. Es erscheint auch \u00e4u\u00dferst unwahrscheinlich, dass die 21 griechischen Abgeordneten letztlich aus 15 oder mehr unterschiedlichen Parteien kommen werden (die informelle Sperrklausel w\u00e4re freilich erst dann v\u00f6llig au\u00dfer Gefecht gesetzt, wenn sie aus 21 verschiedenen Parteien k\u00e4men, die allesamt weniger als 1\/21 der Stimmen enthalten h\u00e4tten \u2013 historisch d\u00fcrfte ein solches Wahlverhalten wohl nicht nur in Europa ein absolutes Novum darstellen und ist kaum vorstellbar).<\/p>\n<p>Wie man es also dreht und wendet: Selbst wenn in anderen Staaten die gesetzlichen Sperrklauseln entfielen, w\u00fcrde der Anstieg von Parteien im EP moderat ausfallen. Gewiss w\u00fcrde eine h\u00f6here Parteienvielfalt aus den Staaten die Gr\u00fcndung einer achten Fraktion erleichtern. Alles dar\u00fcber hinaus erscheint wenig realistisch \u2013 was f\u00fcr eine Fraktion sollte dies auch sein; welcher Teil des Parteienspektrums ist im EP gegenw\u00e4rtig noch nicht abgedeckt au\u00dfer der extremen Parteien links- wie rechtsau\u00dfen? Dass mit acht Fraktionen das EP in seiner Funktionsf\u00e4higkeit beeintr\u00e4chtigt w\u00e4re, darf ebenso bezweifelt werden wie ein Wegfall der Funktionsf\u00e4higkeit, wenn statt 30 etwa 50 Abgeordnete fraktionslos w\u00e4ren. Im \u00dcbrigen ist festzuhalten, dass naturgem\u00e4\u00df die Anzahl der im EP vertretenen Parteien mit jeder Europawahl schwankt. Bei 28 Mitgliedstaaten k\u00f6nnen solche Schwankungen sogar ganz erheblicher Natur sein. Die Zahl von etwa 160 Parteien ist also keineswegs von Dauer. Jede Wahl kann eine h\u00f6here als auch eine niedrigere Anzahl mit sich bringen. Wenn also das EP trotz derartiger nat\u00fcrlicher Schwankungen funktionsf\u00e4hig bleibt, so wird selbiges auch bei solchen Schwankungen zu erwarten sein, die aus dem Wegfall nationaler Sperrklauseln resultieren.<\/p>\n<h3>II. Was folgt aus dem Gesagten?<\/h3>\n<h4>(1) Das BVerfG hat keineswegs ein europakritisches Urteil gef\u00e4llt bzw. die Rolle des EP nicht verstanden:<\/h4>\n<p>Karlsruhe hat mit seinem Verdikt vielmehr gezeigt, dass es die Strasbourger Demokratie belastbar genug h\u00e4lt, um auch ohne deutsche Sperrklausel funktionsf\u00e4hig zu sein. Es zeigt deutlich auf, dass trotz der zahlreichen Kompetenzen, welche Verfassungsrichter M\u00fcller in seinem Sondervotum auff\u00fchrt, im Kompetenzkatalog des EP noch erhebliche L\u00fccken existieren, die auszuf\u00fcllen sind. Aus diesem Grund ist es letztlich auch vertretbar, dem Bundestag einen Einsch\u00e4tzungsspielraum hinsichtlich der Folgen f\u00fcr die Arbeitsf\u00e4higkeit des EP, wenn die 3%-Klausel wegf\u00e4llt, abzusprechen. Erst wenn das EP mit dem Bundestag vergleichbare Kompetenzen erhalten hat, ist es \u00fcberhaupt gerechtfertigt, eine entsprechende Einsch\u00e4tzung vorzunehmen. Diese m\u00fcsste dann allerdings notwendigerweise die institutionellen Besonderheiten des EP, vor allem die zwangsl\u00e4ufige Zusammensetzung aus einer Vielzahl von Parteien, ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p>Im \u00dcbrigen st\u00e4rkt Karlsruhe den europ\u00e4ischen W\u00e4hler: Zuk\u00fcnftig werden, zumindest in Deutschland, deutlich weniger Stimmen unter den Tisch fallen sondern auf Ebene der EU repr\u00e4sentiert werden \u2013 und sei es lediglich durch einen einzelnen Abgeordneten. Dass dieser, sofern er sich einer Fraktion anschlie\u00dft, erhebliche Mitwirkungsbefugnisse hat, ist allgemein bekannt. Der Zweite Senat hat also ein europafreundliches Urteil gef\u00e4llt, welches eine starke und lebendige europ\u00e4ische Demokratie zu f\u00f6rdern geeignet ist. Dies macht den 26.2.2014 dann doch zu alles andere als einen <a href=\"http:\/\/www.verfassungsblog.de\/de\/groundhog-day-in-karlsruhe-und-taeglich-gruesst-das-murmeltier\/#.UxX_QIWylmo\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">\u201etraurigen Tag f\u00fcr die Demokratie in Europa\u201c, wie Franz C. Mayer auf dem Verfassungsblog beklagt.<\/a><\/p>\n<h4>(2) Der Zweite Senat stellt allerdings auch klar, dass sein Urteil f\u00fcr den <i>status quo<\/i> gilt, unter anderen Voraussetzungen aber zuk\u00fcnftig auch (wieder) anders ausfallen kann:<\/h4>\n<p>Diesbez\u00fcglich sind vor allem zwei Optionen denkbar: erstens die Aufwertung des EP zu einem mit dem Bundestag vergleichbaren Parlament sowie zweitens die Schaffung eines einheitlichen Europawahlrechts f\u00fcr alle 28 Mitgliedstaaten. Beide Optionen sind allerdings aus heutiger Sicht schwer zu verwirklichen: F\u00fcr die Aufwertung des Parlaments braucht es eine \u00c4nderung der Vertr\u00e4ge, f\u00fcr ein einheitliches Wahlrecht eine Einstimmigkeit im Rat \u2013 das EP ist nicht befugt, sich selbst autonom sein eigenes europaweites Wahlrecht zu schaffen.<\/p>\n<p>Zun\u00e4chst zur Aufwertung des EP: Hierzu bedarf es meiner Meinung nach vierer Elemente. Erstens muss dem EP ein Initiativrecht in allen Politikbereichen -vergleichbar dem der Kommission- zugestanden werden. Dieses muss nicht als Monopol ausgestaltet sein sondern kann neben dem Initiativrecht der Kommission bestehen. Zweitens muss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nicht nur Regelfall der Gesetzgebung sein sondern das ausschlie\u00dflich anzuwendende Verfahren. Mit anderen Worten: Die besonderen Gesetzgebungsverfahren -Zustimmungs- wie Anh\u00f6rungsverfahren- m\u00fcssen abgeschafft werden, in allen Politikbereichen -entsprechend auch f\u00fcr alle internationalen Abkommen- muss das EP gleichberechtigt neben dem Rat gesetzgeberisch t\u00e4tig sein. Dies bedeutet auch, dass die GASP vergemeinschaftet werden muss, was gegenw\u00e4rtig reichlich unwahrscheinlich erscheint. Drittens m\u00fcssen dem EP, vergleichbar der Kommission und dem Rat, Befugnisse verliehen werden, einseitig in bestimmten Politikbereichen verbindliche Rechtsakte erlassen zu k\u00f6nnen. Viertens muss in den Feldern, in welchen Kommission und Rat einseitig verbindliche Rechtsakte beschlie\u00dfen k\u00f6nnen, eine Beteiligungsm\u00f6glichkeit des EP eingef\u00fchrt werden. Die Aufwertung des EP bedeutet nicht, dass damit eine Aufwertung der Kommission zu einer EU-\u201eRegierung\u201c einhergeht, damit das EP -wie der Deutsche Bundestag- einen tats\u00e4chlichen Regierungschef w\u00e4hlen kann. Denn eine solche Aufwertung der Kommission passt nicht in den besonderen supranationalen Charakter der EU <i>sui generis<\/i> \u2013 es sei denn, man kreiert die Vereinigten Staaten von Europa, wie zuletzt wieder h\u00e4ufiger gefordert. Es erscheint mir aber des Nachdenkens Wert, eines Tages nicht nur den Kommissionspr\u00e4sident sondern auch die \u00fcbrigen Kommissare aus den Reihen des EP zu nominieren.<\/p>\n<p>Zum Europ\u00e4ischen Wahlrecht: Dass das Karlsruher Urteil ein Fingerzeig hinsichtlich der Notwendigkeit eines einheitlichen EU-Wahlrechts ist, hat <a href=\"http:\/\/www.verfassungsblog.de\/de\/franken-fuer-deutschland-zeit-fuer-ein-einheitliches-eu-wahlrecht\/#.UxX-tYWylmo\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Matthias Ruffert eindringlich auf dem Verfassungsblog betont.<\/a> Ob es dazu aber, wie Ruffert fordert, einer europaweit einheitlichen Sperrklausel bedarf, wage ich zu bezweifeln (ich verstehe Ruffert so, dass er eine nationale Sperrklausel vorsieht, die f\u00fcr alle Mitgliedstaaten identisch ist). Denn wie hoch soll eine solche Sperrklausel sein, damit sie tats\u00e4chlich Sinn ergibt? Wie oben festgestellt, hat die Mehrzahl der Staaten ohnehin eine nat\u00fcrliche Sperrklausel, die \u00fcber 5% liegt, in 75% der Staaten liegt sie gar bei \u00fcber 3%. W\u00fcrde die Sperrklausel hoch angesetzt werden, so dass sie sich tats\u00e4chlich in den Ergebnissen widerspiegeln w\u00fcrde, gesch\u00e4he dies auf Kosten politischer Pluralit\u00e4t. Niedrige Zahlen w\u00fcrden sich aber nur auf eine absolute Minderheit der Staaten auswirken, was der Sinnhaftigkeit eines EU-weiten nationalen Sperrklauselzwangs entgegensteht. Sinnvoller erscheint mir folgendes Vorgehen: Da es sich um Europawahlen handelt, m\u00fcssen anstelle der nationalen Parteien europ\u00e4ische Parteien (bei der es sich auch um eine tats\u00e4chliche Partei handeln muss und nicht \u201enur\u201c um eine der Fraktionen im EP), welche in den Mitgliedstaaten antreten, auf dem Wahlzettel zu finden sein. Dazu m\u00fcssten zun\u00e4chst tats\u00e4chliche europ\u00e4ische Parteien gegr\u00fcndet werden \u2013 parallel zur Fraktionsbildung im EP k\u00f6nnte man diese dann zur EU-Wahl zulassen (dies muss durch einen EU-Wahlleiter erfolgen), wenn sie in mindestens sieben Mitgliedstaaten antreten. Obskure Klein- und Spa\u00dfparteien wird man so schon im Vorfeld von der Wahl ausschlie\u00dfen k\u00f6nnen, weil es ihnen nicht gelingen wird, sich tats\u00e4chlich in erforderlichem Umfang grenz\u00fcberschreitend zu organisieren. Regionalparteien wie die Franken o.\u00e4. wiederum k\u00f6nnten sich in einer europaweiten Partei zusammenschlie\u00dfen, welche sich f\u00fcr -durchaus auch geografisch limitierte- regionale Interessen einsetzt (im Erfolgsfall k\u00f6nnte damit sogar das Subsidiarit\u00e4tsprinzip EP-intern gest\u00e4rkt werden). Basierend auf der gesamteurop\u00e4ischen W\u00e4hlerschaft sollte dann eine Sperrklausel greifen, also eine europ\u00e4ische anstelle einer einheitlichen mitgliedstaatlichen Sperrklausel eingef\u00fchrt werden. Diese m\u00fcsste niedrig angesetzt sein, da mit dem Erfordernis, europ\u00e4ische Parteien zu gr\u00fcnden und eine Zulassung zur Wahl zu erreichen, bereits eine erste Auswahlh\u00fcrde geschaffen wurde. Idealerweise sollte die Sperrklausel nicht bei \u00fcber 3%\u00a0 liegen, eher darunter. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob eine Partei nur in sieben oder in allen Mitgliedstaaten antritt: Die Erfolgschancen, die H\u00fcrde zu \u00fcberspringen, liegen umso h\u00f6her, je gesamteurop\u00e4ischer die Partei aufgestellt ist. F\u00fcr die EU-Demokratie w\u00e4re ein solches Wahlverfahren ein Meilenstein. Zudem erscheint es mir sehr geeignet, die Akzeptanz der Wahlen zum EP in der Bev\u00f6lkerung steigen zu lassen. Das Problem, dass der W\u00e4hler dann erst recht zuhause bleiben k\u00f6nnte, da ihm die neuen Parteien nicht vertraut sind, sehe ich nicht: Die althergebrachten und vertrauten Parteien werden der W\u00e4hlerschaft schon deutlich zu machen wissen, in welcher europ\u00e4ischer Partei ihre Kandidaten zu finden (und zu w\u00e4hlen) sind.<\/p>\n<h4>(3) Zum Abschluss noch einige Worte hinsichtlich der Diskussion, welche sowohl dem EU-Sperrklausel II- als auch III-Urteil folgte:<\/h4>\n<p>Meines Erachtens gehen weite Teile dieser am Kern der Debatte vorbei. Denn auch wenn es hier um die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit der deutschen Verfassung geht \u2013 das Problem ist kein deutsches sondern ein europ\u00e4isches. Dies scheint der eine oder andere Kommentator allerdings aus dem Auge verloren zu haben, wenn beklagt wird, der Wegfall der Sperrklausel schade der deutschen Interessensvertretung im EP, weil nun weniger deutsche Abgeordnete in den relevanten Fraktionen s\u00e4\u00dfen sondern sich irgendwo unter ferner liefen tummeln w\u00fcrden. Franz C. Mayer beklagt eine \u201eAufsplitterung deutscher Interessen oder Interessen aus Deutschland\u201c. Das ist grundfalsch. Kern der Debatte sind mit der Funktionsf\u00e4higkeit des EP rein gesamteurop\u00e4ische Interessen. Grundfalsch ist dies auch aus folgendem Grund: Aktiv wie passiv wahlberechtigt sind bei den Europawahlen in Deutschland nicht nur Deutsche, sondern Staatsb\u00fcrger aus allen EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelung gilt \u00fcbrigens auch f\u00fcr Kommunalwahlen \u2013 und auch dort gibt es, wie oben aufgef\u00fchrt, eine Sperrklausel in Deutschland nicht mehr. Ein Gleichlauf der Aufhebung der Sperrklauseln ergibt also durchaus Sinn.<\/p>\n<p>Und ganz abschlie\u00dfend sei festgehalten, dass der Wegfall der Sperrklausel es gerade auch Unionsb\u00fcrgern aus anderen Mitgliedstaaten erheblich erleichtern kann, sich auch bei den Europawahlen einzubringen. Dies ist eine zutiefst pro-europ\u00e4ische Konsequenz des Urteils des Zweiten Senats, welcher -bewusst oder unbewusst- den Gedanken der europ\u00e4ischen Einigung und der Freiz\u00fcgigkeit in der EU best\u00e4tigt und in der Verfassungsrechtsprechung weiter gefestigt hat.<\/p>\n<p><em>Sebastian Zeitzmann, LL.M. ist seit 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am EMR. An der Universit\u00e4t des Saarlandes und der Universit\u00e4t Strasbourg unterrichtet er in den Bereichen Europarecht, Europapolitik und Europ\u00e4ische Integration.<\/em><\/p>\n<p><strong>Suggested Citation:<\/strong> <em>Zeitzmann, Sebastian,<\/em> Keine deutsche Sperrklausel bei der Europawahl, jean-monnet-saar 2014, DOI: <a href=\"https:\/\/intr2dok.vifa-recht.de\/receive\/mir_mods_00012061?q=keine%20deutsche%20sperrklausel\">10.17176\/20220308-154450-0<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Warum das Bundesverfassungsgericht (erneut) Recht hat Eine Stellungnahme von Sebastian Zeitzmann Wie viele Regalmeter m\u00f6gen im Archiv des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wohl mittlerweile mit Akten zu<\/p>\n","protected":false},"author":16,"featured_media":260,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[27,7,26,24,28],"class_list":["post-259","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-bundesverfassungsgericht","tag-deutschland","tag-europawahl","tag-europawahl-2014","tag-saar-briefs"],"cc_featured_image_caption":{"caption_text":false,"source_text":false,"source_url":false},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/259","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/16"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=259"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/259\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/260"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=259"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=259"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=259"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}