{"id":316664,"date":"2025-04-09T10:18:41","date_gmt":"2025-04-09T09:18:41","guid":{"rendered":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?p=316664"},"modified":"2025-04-09T10:24:21","modified_gmt":"2025-04-09T09:24:21","slug":"schrems-vs-meta-die-grenzen-der-datenverarbeitung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/?p=316664","title":{"rendered":"Schrems vs. Meta \u2013 die Grenzen der Datenverarbeitung"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>EuGH-Urteil<\/strong> <strong>v. 04.10.2024, Rechtssache C-446\/21<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Eine Case Note von Dr. Eva Ghazari-Arndt, LL.M.*<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/wp-content\/uploads\/2025\/04\/Saar-Case-Note_-09-04-2025.pdf\"><strong>Hier <\/strong>klicken um die <strong>PDF <\/strong>einzusehen.<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>In der digitalen Welt sind pers\u00f6nliche Daten kostbar. Die gezielte Analyse und Nutzung personenbezogener Daten erm\u00f6glichen nicht nur wirtschaftliche, sondern auch politische Einflussnahmen. Algorithmen sozialer Netzwerke steuern Informationsstr\u00f6me, was Auswirkungen auf Wahlprozesse oder \u00f6ffentliche Meinungsbildung haben kann. Zudem nutzen Unternehmen wie Facebook oder Amazon personenbezogene Daten zur Individualisierung von Dienstleistungen, zur Verbesserung der Nutzererfahrung und zur Effizienzsteigerung ihrer Gesch\u00e4ftsmodelle. Dies betrifft zum Beispiel auch die personalisierte Werbung, wodurch erhebliche wirtschaftliche Vorteile entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p>Das vorliegende Urteil des EuGH befasst sich mit der Frage der Vereinbarkeit von Gesch\u00e4ftsinteressen von Internetplattformen, die auf personalisierte Werbung angewiesen sind, und dem Schutz der personenbezogenen Daten von Nutzer\/innen der Plattform. Speziell geht es um die Frage, ob die Nutzung von sensiblen personenbezogenen Daten f\u00fcr Werbezwecke rechtm\u00e4\u00dfig ist, insbesondere, wenn diese Daten ohne eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung der Nutzer\/innen erhoben werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Sensible personenbezogene Daten sind solche Daten, die gem. <a href=\"https:\/\/dejure.org\/gesetze\/DSGVO\/9.html\">Art. 9 Abs. 1 DS-GVO<\/a> u.a. die politische Meinung, die religi\u00f6se oder weltanschauliche \u00dcberzeugung, die Verarbeitung genetischer Daten oder die sexuelle Orientierung einer nat\u00fcrlichen Person betreffen. Das einschl\u00e4gige Urteil des EuGH ist dabei besonders relevant, da es grundlegende Fragen zur Anwendung der DS-GVO und insbesondere die Frage behandelt, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang die Einwilligung der Nutzer\/innen f\u00fcr die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten erforderlich ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Meta Platforms Irland Ltd. ist f\u00fcr die Verarbeitung personenbezogener Daten von Facebook-Nutzer\/innen in der EU verantwortlich. Bis zum 05. November 2023 war die Nutzung von Facebook kostenlos. Danach mussten Nutzer\/innen entweder der Verarbeitung ihrer Daten f\u00fcr personalisierte Werbung zustimmen oder ein kostenpflichtiges Abonnement abschlie\u00dfen, um eine werbefreie Version von Facebook nutzen zu k\u00f6nnen. Das Gesch\u00e4ftsmodell von Meta basiert also auf der Finanzierung durch gezielte Werbung, die auf Grundlage des Nutzungsverhaltens und der Interessen der Nutzer\/innen personalisiert wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Meta erhebt dabei durch verschiedene Mechanismen, darunter Cookies, Social Plug-ins und Pixel, die Daten. Diese Technologien erm\u00f6glichen es dem Unternehmen, vor allem auch Daten von Aktivit\u00e4ten au\u00dferhalb der Facebook-Plattform zu sammeln, indem sie in externe Webseiten eingebunden sind. Beispielsweise kann bereits der Besuch einer Webseite mit einem \u201eGef\u00e4llt mir\u201c-Button dazu f\u00fchren, dass Meta Daten \u00fcber die Nutzer\/innen erh\u00e4lt, auch wenn diese die Schaltfl\u00e4che nicht aktiv anklicken.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Nutzer von Facebook, <em>Maximilian Schrems<\/em>, der durch zwei weitere richtungsweisende EuGH-Urteile<a href=\"#_ftn1\" id=\"_ftnref1\">[1]<\/a> bekannt wurde, hatte, nachdem sein Facebook-Konto gesperrt wurde, die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook akzeptiert, um sein Konto weiterhin nutzen zu k\u00f6nnen. Er hat jedoch keine sensiblen Daten in seinem Facebook-Profil angegeben und bestimmte Werbeeinstellungen auf Facebook deaktiviert. Gleichwohl erhielt er gezielte Werbung zu politischen Themen sowie zu Veranstaltungen f\u00fcr ein homosexuelles Publikum. Diese Einordnung basierte auf Verhaltensanalysen von <em>Herrn Schrems<\/em> sowie auf den Vorlieben seiner Facebook-Freunde. Zudem geht aus der Vorlageentscheidung hervor, dass <em>Herr Schrems<\/em> seine Homosexualit\u00e4t \u00f6ffentlich kommunizierte, seine sexuelle Orientierung jedoch nicht in seinem Facebook-Profil angegeben hatte. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verfahrensverlauf und Vorlagefragen &nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><em>Maximilian Schrems<\/em> reichte vor dem Landgericht f\u00fcr Zivilrechtssachen Wien (\u00d6sterreich) Klage gegen Meta Platforms Ireland Ltd. ein. Er machte geltend, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch das Unternehmen gegen mehrere Bestimmungen der DS-GVO versto\u00dfe. Insbesondere entspreche seine Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen nicht den Anforderungen der Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 DS-GVO. Zudem verarbeite Meta ohne seine Einwilligung sensible Daten gem. Art. 9 DS-GVO. Ferner habe er nicht in die Verarbeitung von Daten eingewilligt, die Meta von Dritten erhalten habe. Er beantragte unter anderem, dass Meta es unterlassen solle, seine personenbezogenen Daten f\u00fcr personalisierte Werbung zu verarbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>Meta war hingegen der Ansicht, dass die Verarbeitung der Daten auf den Nutzungsvertrag gest\u00fctzt sei und nicht auf eine gesonderte Einwilligung. Nach Auffassung des Unternehmens sei diese Verarbeitung f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrages erforderlich und daher gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO rechtm\u00e4\u00dfig.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Landgericht f\u00fcr Zivilrechtssachen Wien wies die Klage von <em>Herrn Schrems<\/em> mit Urteil vom 30.06.2020 ab. Auch das Oberlandesgericht Wien (\u00d6sterreich) best\u00e4tigte diese Entscheidung und stellte fest, dass die Datenverarbeitung, einschlie\u00dflich personalisierter Werbung, ein integraler Bestandteil des Nutzungsvertrags sei. Der Oberste Gerichtshof \u00d6sterreichs \u00e4u\u00dferte hingegen Zweifel an dieser Rechtsauffassung und legte dem EuGH mehrere Vorabentscheidungsfragen vor.<\/p>\n\n\n\n<p>Der EuGH sollte vier zentrale Fragen zur Auslegung der DS-GVO kl\u00e4ren: (I.) Ob die Verarbeitung personenbezogener Daten f\u00fcr personalisierte Werbung auf Grundlage der Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit a) oder der Vertragserf\u00fcllung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO rechtm\u00e4\u00dfig ist. (II.) Ob Art. 5 Abs. 1 lit. c) DS-GVO es Plattformen erlaubt, personenbezogene Daten ohne zeitliche oder inhaltliche Einschr\u00e4nkung f\u00fcr zielgerichtete Werbung zu aggregieren und zu verarbeiten. (III.) Ob Art. 9 Abs. 1 DS-GVO auch auf die Verarbeitung von Daten anwendbar ist, die eine gezielte Filterung besonderer Kategorien wie politische \u00dcberzeugung oder sexuelle Orientierung f\u00fcr Werbezwecke erm\u00f6glichen, auch wenn der Verantwortliche diese Daten nicht differenziert. (IV.) Ob eine \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung zur sexuellen Orientierung gem. Art. 9 Abs. 2 lit. e) DS-GVO die Verarbeitung weiterer Daten zu dieser Orientierung f\u00fcr personalisierte Werbung rechtfertigt. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kernaussagen des Urteils &nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die erste Vorlagefrage hat das vorlegende Gericht die Frage zur\u00fcckgenommen, da der EuGH diese bereits in einem fr\u00fcheren Urteil<a href=\"#_ftn2\" id=\"_ftnref2\">[2]<\/a> entschieden hatte. Damit eine Verarbeitung personenbezogener Daten als f\u00fcr die Erf\u00fcllung eines Vertrags erforderlich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO angesehen werden kann, muss sie objektiv notwendig sein, um einen wesentlichen Bestandteil des Vertragszwecks zu erreichen. Der Verantwortliche muss nachweisen, dass der Hauptgegenstand des Vertrages ohne die betreffende Verarbeitung nicht erf\u00fcllt werden kann. In vielen F\u00e4llen wird personalisierte Werbung jedoch nicht als notwendiger Bestandteil der vertraglichen Leistung angesehen. Die Nutzer\/innen k\u00f6nnen die grundlegenden Funktionen einer Plattform auch ohne personalisierte Werbung nutzen. Insofern wird die Verarbeitung personenbezogener Daten f\u00fcr personalisierte Werbung nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO nicht als vertraglich notwendig angesehen, vielmehr soll sie auf der ausdr\u00fccklichen Einwilligung der Nutzer\/innen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO beruhen.<\/p>\n\n\n\n<p>Hinsichtlich der zweiten Vorlagefrage f\u00fchrt der EuGH aus, dass die Dauer der Datenspeicherung auf das zur Zweckerreichung absolut Notwendige zu begrenzen ist. Eine unbegrenzte und pauschale Speicherung ist mit dem Grundsatz der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit nicht vereinbar. Die Praxis der Verarbeitung s\u00e4mtlicher verf\u00fcgbaren Daten zu Zwecken der personalisierten Werbung, ohne Unterscheidung nach ihrer Art oder Sensibilit\u00e4t, widerspricht dem Grundsatz der Datenminimierung. Die pauschale und dauerhafte Datenverarbeitung zu Werbezwecken kann daher nicht als gerechtfertigt im Sinne der DS-GVO angesehen werden. Der EuGH betonte also erneut, dass datenschutzrechtliche Prinzipien nicht abstrakt, sondern konkret an den jeweiligen Verarbeitungszweck und Umfang der Verarbeitung zu messen sind. Ma\u00dfstab bleibt stets das Gebot der Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeit und der Schutz der Grundrechte.<\/p>\n\n\n\n<p>Auch die dritte Vorlagefrage hat das vorlegende Gericht zur\u00fcckgenommen, da der EuGH diese Frage bereits in einem anderen Urteil<a href=\"#_ftn3\" id=\"_ftnref3\">[3]<\/a> entschieden hatte. Der EuGH nimmt dort Bezug auf den 51. Erw\u00e4gungsgrund der DS-GVO und f\u00fchrt aus, dass besonders sensible personenbezogene Daten einen besonderen Schutz erfordern. Die Verarbeitung dieser Daten ist grunds\u00e4tzlich untersagt, es sei denn, sie f\u00e4llt unter die in Art. 9 Abs. 2 DS-GVO ausdr\u00fccklich festgelegten Ausnahmef\u00e4llen. Diese Vorschrift zielt darauf ab, die Grundrechte der betroffenen Personen zu sch\u00fctzen, indem sie die Verarbeitung solcher Daten einschr\u00e4nkt, selbst wenn die Verarbeitung nicht mit der Absicht erfolgt, solche sensiblen Daten zu erheben.<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die vierte Vorlagefrage wird zun\u00e4chst darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten zur sexuellen Orientierung gem. Art. 9 Abs. 1 DS-GVO grunds\u00e4tzlich einem besonderen Schutz unterliegen und nur in bestimmten Ausnahmef\u00e4llen verarbeitet werden d\u00fcrfen. Art. 9 Abs. 2 lit. e) DS-GVO stellt eine Ausnahme dar, wenn die betroffene Person die betreffenden Daten \u201eoffensichtlich \u00f6ffentlich gemacht hat\u201c. Die Tatsache, dass eine Person ihre sexuelle Orientierung \u00f6ffentlich gemacht hat, entzieht diese Daten nicht generell dem Schutz der DS-GVO. Auch wenn eine Person \u00f6ffentlich spricht, bleibt die Verarbeitung weiterer Daten nur dann zul\u00e4ssig, wenn die spezifischen Anforderungen der DS-GVO, insbesondere die Zustimmung der betroffenen Person, erf\u00fcllt sind. Insofern gestattet Art. 9 Abs. 2 lit. e) DS-GVO nicht automatisch die Verarbeitung weiterer Daten zur sexuellen Orientierung einer Person, nur weil diese sich \u00f6ffentlich zu ihrer sexuellen Orientierung ge\u00e4u\u00dfert hat. &nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Einordnung und Bewertung &nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das vorliegende Urteil des EuGH verdeutlicht, dass der Datenschutz als ein dynamisches Rechtsgebiet des europ\u00e4ischen Rechts zu begreifen ist, das weit \u00fcber die blo\u00dfe Zustimmung zur Datenverarbeitung hinausgeht. Datenschutz muss auch in Bezug auf ihre Prinzipien \u00fcberpr\u00fcft werden, um den Schutz der Rechte der betroffenen Personen zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p>Weiteres zentrales Element des Urteils ist zudem die klare Differenzierung zwischen der grundlegenden Nutzung einer Online-Plattform und der Verarbeitung personenbezogener Daten zu Werbezwecken. Diese Unterscheidung stellt sicher, dass die Nutzer\/innen ihre ausdr\u00fcckliche Zustimmung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Einklang mit den Bedingungen des Art. 7 DS-GVO z.B. freiwillig und informiert erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ferner ist die restriktive Auslegung von Art. 9 Abs. 2 lit. e) DS-GVO durch den EuGH von erheblicher Bedeutung. Der EuGH unterstreicht, dass der Datenschutz als ein Instrument zum Schutz der Grundrechte der betroffenen Personen auch in F\u00e4llen \u00f6ffentlicher \u00c4u\u00dferungen nicht leichtfertig aufgeweicht werden darf. Die Feststellung, dass die blo\u00dfe \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung zur sexuellen Orientierung nicht automatisch die Erlaubnis zur Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten zur Folge hat, sch\u00fctzt die Grundrechte der betroffenen Personen und reflektiert die hohe Schutzw\u00fcrdigkeit sensibler Daten. Dieser Aspekt des Urteils bekr\u00e4ftigt somit das fundamentale Ziel der DS-GVO, den Schutz der Pers\u00f6nlichkeitsrechte in einer zunehmend digitalisierten und datengest\u00fctzten Welt zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Fazit und Ausblick<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend zeigt das Urteil, wie wichtig die pr\u00e4zise und restriktive Auslegung der DS-GVO ist, um den rechtm\u00e4\u00dfigen Umgang mit personenbezogenen Daten nachhaltig zu wahren. Jedenfalls wird dieses Urteil dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Praktiken hinsichtlich der Datenverarbeitung st\u00e4rker an den Anforderungen der DS-GVO ausrichten. Dies k\u00f6nnte zudem zu einer verst\u00e4rkten Transparenz gegen\u00fcber den Nutzer\/innen f\u00fchren<br><\/p>\n\n\n\n<hr class=\"wp-block-separator has-alpha-channel-opacity\"\/>\n\n\n\n<p>*Dr. Eva Ghazari-Arndt, LL.M. hat seit\u00a0Januar 2025\u00a0die Professur f\u00fcr Recht an der Hochschule der DGUV \u00fcbernommen und ist in der Lehre u.a. auf dem Rechtsgebiet des Staats- und Verfassungsrechts, inkl. des Europarechts t\u00e4tig. Ihren Forschungsschwerpunkt hat sie im Bereich des Datenschutzrechts.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref1\" id=\"_ftn1\">[1]<\/a> <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=169195&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1699717\">EuGH-Urteil v. 06.10.2015, Rechtssache C-362\/14 (<em>Schrems gegen Data Protection Commissioner<\/em>)<\/a>; <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=198764&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1700434\">EuGH-Urteil v. 25.01.2018, Rechtssache C-498\/16 (<em>Schrems gegen Facebook Ireland Ltd.<\/em>)<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref2\" id=\"_ftn2\">[2]<\/a> <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=275125&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\">EuGH-Urteil v. 04.07.2023, Rechtssache C-252\/21 (<em>Meta gegen Bundeskartellamt<\/em>)<\/a>.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"#_ftnref3\" id=\"_ftn3\">[3]<\/a> <a href=\"https:\/\/curia.europa.eu\/juris\/document\/document.jsf?text=&amp;docid=275125&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1\">EuGH-Urteil v. 04.07.2023, Rechtssache C-252\/21 (<em>Meta gegen Bundeskartellamt<\/em>)<\/a>.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Zitiervorschlag<\/strong>:&nbsp;<em>Ghazari-Arndt, Eva<\/em>, Schrems vs. Meta \u2013 die Grenzen der Datenverarbeitung, jean-monnet-saar 2025.<\/p>\n\n\n\n<p>Gef\u00f6rdert durch die&nbsp;<strong>Deutsche Forschungsgemeinschaft<\/strong>&nbsp;(DFG) \u2013 Projektnummer: 525576645<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der EuGH hat im Fall Schrems vs. Meta entschieden, dass die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten \u2013 etwa zur sexuellen Orientierung oder politischen Meinung \u2013 zu Werbezwecken nur mit ausdr\u00fccklicher Einwilligung zul\u00e4ssig ist. Ein blo\u00dfes Vertragsverh\u00e4ltnis oder die \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferung solcher Informationen reicht daf\u00fcr nicht aus. Das Urteil betont die hohe Schutzw\u00fcrdigkeit sensibler Daten und setzt klare Grenzen f\u00fcr datenbasierte Gesch\u00e4ftsmodelle digitaler Plattformen.<\/p>\n","protected":false},"author":18,"featured_media":316674,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[806],"tags":[908,50,829,144,37,906,905,907],"class_list":["post-316664","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-saar-case-notes","tag-art-9-dsgvo","tag-datenschutz","tag-dsgvo","tag-facebook","tag-grundrechte","tag-meta","tag-schrems","tag-schrems-vs-meta"],"cc_featured_image_caption":{"caption_text":"","source_text":"","source_url":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/316664","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/18"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=316664"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/316664\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/316674"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=316664"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=316664"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/jean-monnet-saar.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=316664"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}