Von konservativen Rebellen und britischen Zöllnern: Ein zweites Update zum Brexit

14.11.2019

Ein Beitrag von Annika Blaschke und Dennis Traudt*

A. Einleitung

Selten war die überspitzte Kritik von Kirchmanns, Juristerei sei eine wertlose Wissenschaft, da drei berichtigende Worte des Gesetzgebers dazu führen könnten, dass ganze Bibliotheken zur Makulatur werden,[1] so aktuell wie in dem Drama rund um den Austritt des Vereinigten Königreichs (VK) aus der Europäischen Union. Gesetzgebungsakte, Gerichtsentscheidungen und politische Erklärungen werden im Tagesrhythmus veröffentlicht, und die wissenschaftliche Begutachtung – insoweit sie systematisieren und erklären will – kann nur schwerlich Schritt halten. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit der aktuellen Situation wird meist von der Tagespolitik überholt. Auch dieser Beitrag möchte daher nur eine kursorische Zusammenfassung über den Status quo der „never-ending-StoryBrexit liefern.

Zunächst soll daher ein Überblick über die Entwicklung der Geschehnisse im britischen Parlament dargestellt werden (B). Anschließend wird ein Vergleich zwischen dem neu ausgehandelten Ireland/Northern Ireland-Protocol zum zuvor angedachten backstop gezogen (C). Abschließend soll ein Ausblick über mögliche zukünftige Entwicklungen im VK, insbesondere mit Blick auf die vorgezogenen Parlamentswahlen, gegeben werden (D)

B. Die politischen Entwicklungen der letzten Monate

Nach einem mehr als deutlichen Statement des neuen Premierministers Boris Johnson am 2. September 2019, in dem er einen weiteren Aufschub des Austrittsdatums kategorisch ausschloss und einen Austritt des Vereinigten Königreichs zum 31. Oktober 2019 bedingungslos forderte,[2] begannen noch am selben Tag Rebellionen gegen den strikten Kurs des neuen Regierungschefs. Hilary Benn, Labour-Mitglied und ehemaliger Minister, veröffentlichte an besagtem Tag einen fraktionsübergreifend getragenen Gesetzesentwurf ein, um den von Johnson durchaus in Betracht gezogene No-Deal-Brexit zu verhindern. Mit dem Gesetz sollte der Premierminister gezwungen werden, bei der EU eine Verlängerung der Austrittsverhandlungen zu erbeten, läge bis zum 19. Oktober kein ratifiziertes Austrittsabkommen vor.

Aufgrund des Wechsels Philipp Lees von der konservativen Fraktion zu den Liberaldemokraten verlor die Regierung um Johnson am 3. September ihre Unterhausmehrheit[3] und eine Debatte am selbigen Tag fiel zu Ungunsten der Regierungspartei aus. Für die Initiative von Benn und damit gegen die Regierung stimmten auch insgesamt 21 konservative Abgeordnete, die daraufhin aus der konservativen Fraktion ausgeschlossen wurden.[4]

Nach Zustimmung des Unterhauses und gescheiterter Verhinderung durch das Oberhaus erteilte die Queen ihren Royal Assent am 9. September, am letzten Tag vor der rechtlich und politisch hoch umstrittenen Parlamentspause,[5] und der European Union (Withdrawal) (No. 2) Act 2019, aufgrund seines Initiators auch als Benn Act bezeichnet, trat in Kraft.[6]

Im Laufe dieses Gesetzgebungsprozesses äußerte die Regierung mehrfach, dass Neuwahlen stattfinden sollten, sofern der Benn Act tatsächlich in Gesetzeskraft erwachsen würde. Johnson selbst forderte dabei mehrfach eine Neuwahl, datiert auf den 15. Oktober, um die verlorengegangene Unterhausmehrheit wiederzugewinnen. Aufgrund des Fixed-term Parliaments Act 2011 ist für eine Neuwahl jedoch entweder eine verlorene Vertrauensabstimmung der Regierung oder eine Zwei-Drittel-Mehrheit des Unterhauses (also 434 von 650 Abgeordneten) notwendig.[7] Beide darauffolgenden Abstimmungsergebnisse verfehlten diese Zwei-Drittel-Marke klar;[8] eine Neuwahl noch vor dem geplanten Austrittsdatum war somit ausgeschlossen.

Am 19. September setzte der finnische Regierungschef Antti Rinne seinem britischen Pendant Boris Johnson ein Ultimatum bis zum Ablauf des Monats, um der EU neue Lösungsvorschläge zur Vermeidung des sogenannten harten Brexit – also ein EU-Austritt des Vereinigten Königreichs ohne dass zuvor ein Austrittsabkommen in Kraft getreten ist – , zu liefern.

Die daraufhin aufgenommenen, neuen Vertragsverhandlungen führten am 17. Oktober zu einem Ergebnis: Das neue Protocol on Ireland/Northern Ireland[9] sieht eine Alternativregelung für den zuvor vorgeschlagenen Backstop-Notfallmechanismus vor, der im VK politisch nicht mehr zu verkaufen war.[10]

Das neue Abkommen wurde mit den Stimmen von allen 27 nach Art. 50 Abs. 4 EUV verbleibenden stimmberechtigten EU-Mitgliedstaaten einvernehmlich vom Rat angenommen. An dieser Stelle muss jedoch betont werden, dass das Austrittsabkommen lediglich die Modalitäten regelt, unter denen der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union vollzogen wird. Über die zukünftigen Beziehungen der EU zum VK existiert bisher lediglich eine politische Erklärung, die rechtlich gerade nicht bindend ist. Die Natur der Beziehungen zwischen der EU und dem VK, sowie deren Umfang und Reichweite, bleiben somit auch nach einem erfolgreich ratifizierten Abkommen weiterhin ungewiss.

Am 19. Oktober fand daraufhin eine historische Sondersitzung des Unterhauses statt, die erste Sitzung an einem Samstag seit dem Ende des Falklandkrieges 1982. In dieser Sitzung, die nach einer mehr als dreijährigen Diskussion als richtungsweisend für die Zukunft des Landes galt und daher mit der entsprechend angemessenen Dramatik den Namen Super Saturday trug, wurde durch Sir Oliver Letwin das gleichnamige Letwin-Amendment eingereicht. Dieser Antrag sah vor, eine Entscheidung über das Austrittsabkommen solange hinauszuzögern, bis ein Transformationsgesetz, das einem Austrittsabkommen im Vereinigten Königreich erst Geltung verschaffen würde,[11] verabschiedet sei. Der Antrag reflektierte die Befürchtung, dass der Benn-Act ein Schlupfloch enthielte und kann somit als Manifestation des Misstrauens der oppositionellen Parlamentarier gegenüber der Regierung verstanden werden.[12] Insoweit wäre es möglich gewesen, dass Befürworter eines harten Brexit dem Austrittsabkommen im Rahmen der Abstimmung nach dem Benn-Act zugestimmt, dann aber das Transformationsgesetz durch ihre Ablehnung verhindert hätten. Auf diese Weise hätte es trotz parlamentarischer Zustimmung zu einem Austrittsabkommen im Sinne des Benn-Acts am 31. Oktober 2019 der Sache nach zu einem harten Brexit kommen können, weil das Abkommen keinerlei innerstaatliche Auswirkungen gehabt hätte. Durch Annahme des Letwin-Amendments mit 322 zu 306 Stimmen wurde die Abstimmung über das Abkommen jedoch vertagt, wodurch der Sicherungsmechanismus des Benn Acts eintrat und Johnson zwang, entgegen seiner Überzeugung, bei der EU um eine dritte Verschiebung des Austrittsdatums zu bitten.

Der Europäische Rat (27) beschloss am 25. Oktober einer Verschiebung prinzipiell zuzustimmen, jedoch blieb der Zeitraum, mangels Konsenses unter den Mitgliedsstaaten, zunächst noch ungewiss. Aus Sicht der EU blieb die Abstimmung über den, von Johnson erneut eingereichten, Antrag auf Neuwahlen am 12. Dezember abzuwarten. Nahezu einstimmig sprachen sich die Abgeordneten am 29. Oktober für eine vorgezogene Neuwahl im Dezember aus, nachdem nun auch die oppositionelle Labour-Fraktion unter der Führung von Jeremy Corbyn eine Neuwahl unterstützte, da laut Ansicht Corbyns die Option des harten Brexit vom Tisch sei.[13] Am gleichen Tag machte der Europäische Rat (27) daher erneut von der Möglichkeit nach Art. 50 Abs. 3 EUV Gebrauch und verschob das Austrittsdatum auf den 31. Januar 2020.[14] Hierbei handelt es sich jedoch um eine flexible Verschiebung („Flextension“[15]); das Vereinigte Königreich kann auch früher, genauer gesagt am ersten eines jeden Monats, austreten, falls zuvor das Austrittsabkommen von beiden Seiten ratifiziert wurde.[16]

C. Änderungen im neuen Ireland/Northern Ireland-Protocol im Vergleich zum Backstop

Anfang November erhellten Presseberichte, die Unterhändler beider Parteien hätten sich auf einen neuen „Deal“ geeinigt, die Medienöffentlichkeit in ganz Europa.[17] Das „Nordirland-Problem“ schien zumindest für die Übergangsphase gelöst und somit das erste Etappenziel vor Augen. Ob dem wirklich so ist oder ob es sich bei dem neuen Protocol on Ireland/Northern Ireland nicht vielmehr um einen Etikettenschwindel handelt, soll folgend im Rahmen eines Vergleichs des neuen Protokolls zu dem vorherigen Vorschlag – dem politisch verbrauchten sog. backstop – erläutert werden. Insoweit finden sich auch die einzigen materiellen Änderungen des neuen Vorschlags in diesem Zusatzprotokoll, welches eine Übergangslösung zu dem Trilemma auf der irischen Insel liefern soll.[18]

Dieses Trilemma gründet darauf, dass augenscheinlich drei unumstößliche Verhandlungspositionen existieren, die jede Option, die gegen eine dieser drei Eckpunkte verstößt als grundsätzlich inakzeptabel charakterisieren.

Das ist zunächst die Vermeidung einer harten Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland im Rahmen des Karfreitagsabkommens, das den Frieden auf der politisch, konfessionell und gesellschaftlich tief gespaltenen Insel garantiert. [19] Diese unsichtbare Grenze – ohne Zoll- und Personenkontrollen – die täglich von 23.000 Pendlern und monatlich von 177.000 LKW überquert wird,[20] ist nur aufgrund der Mitgliedschaft beider Staaten im europäischen Binnenmarkt und der Passunion zwischen dem VK und Irland (Common Travel Area) möglich. Auch das neue Protokoll bekräftigt schon in der Präambel und in Art. 1 Abs. 3 den unumstößlichen Charakter der unsichtbaren Grenze und bestätigt insoweit die Verpflichtung, dass es zu keinen Zoll- oder Personenkontrollen (inkl. der notwendigen Infrastruktur) an der Landgrenze kommen darf und im Rahmen seiner Anwendung auch nicht kommen wird.[21]

Sobald die inner-irische Grenze aber zu einer europäischen Zollaußengrenze wird, was nach Ablauf der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 eintreten würde, soweit bis dato kein umfassender Handelsvertrag zwischen der EU und dem VK abgeschlossen wurde, sind Grenzkontrollen dem Grunde nach unausweichlich. Ohne solche könnte der gemeinsame europäische Außenzoll nicht erhoben werden, und das Funktionieren sowie die Integrität des Binnenmarkts wären essentiell gefährdet, da Drittstaatswaren über Nordirland ungehindert Zugang zum europäischen Binnenmarkt erhielten. Als von der Union schon zu Beginn der Verhandlungen als inakzeptabel definierte Konsequenz,[22] stellt dies den zweiten Eckpunkt des Trilemmas dar.

Aufgrund der geographischen Lage als Insel ergibt sich die besondere Möglichkeit, die Zollkontrollen von der eigentlichen völkerrechtlichen Grenze in die Häfen vorzuverlegen und somit Importwaren schon vor dem Verbringen auf die Irische Insel zu kontrollieren, und folglich einen etwaig anfallenden Zoll schon dort zu erheben. Somit würde die politisch und staatsrechtlich gespaltene Insel zumindest im Rahmen einer Zollunion wirtschaftlich und rechtlich vereint bleiben.  Der backstop-Mechanismus des May-Deals sah ebendiese Option vor.[23] Danach sollte Nordirland rechtlich in der Zollunion der EU verbleiben und darüber hinaus eine ausgeprägte Angleichung der Regeln mit den Regeln des europäischen Binnenmarktes stattfinden, um das Ziel der unsichtbaren Grenze zu verwirklichen.[24] Diese Option sollte als eine Art Rückversicherung solange gelten, bis im Abkommen über die zukünftigen Beziehungen eine andere tragfähige Lösung gefunden würde. Diese Lösung kollidierte aber mit dem dritten Eckpunkt: Der Einheit des souveränen Staates „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland“. Insbesondere die nordirische Democratic Unionist Party (DUP) erklärte diese Lösung für inakzeptabel.[25] Diese Partei steht in der Tradition des sog. Unionismus auf der irischen Insel und vertritt als solche die Zugehörigkeit Nordirlands zum und eine enge Bindung an das VK.

Auch wenn die irische See Nordirland von Großbritannien im geographischen Sinne trennt, bilden beide gemeinsam einen souveränen Staat und nach dem Ausscheiden aus der europäischen Zollunion auch ein gemeinsames Zollgebiet. Grenzkontrollen (auch nur für Waren) innerhalb eines Staates stellen grundsätzlich ein Kuriosum dar. Die neue Regelung bekräftigt, dass Nordirland ab dem 31. Dezember 2020  rechtlich zum Zollgebiet des VK gehört und es zu keinen Störungen innerhalb des Binnenmarktes dieses Staates kommen darf.[26] Somit soll der verfassungsrechtliche Status Nordirlands gewahrt bleiben und die Bedenken, die Übergangsregelung führe Nordirland weg von Großbritannien, entkräftet werden.

Zu beachten ist dabei jedoch, dass Nordirland auch unter dem neuen Vorschlag ab dem 01.01.2021 de facto in der europäischen Zollunion verbleiben würde, da die Verbote von tarifären Handelshemmnissen aus Art. 30 und Art. 110 AEUV und nicht-tarifären Handelshemmnissen auch in Bezug auf das Gebiet Nordirlands weiter gelten sollen.[27] Für Waren, die auf direktem Weg von einem anderen Teil des VK nach Nordirland verbracht werden, muss kein Zoll bezahlt werden. Etwas anderes gilt aber, falls das Risiko besteht, dass eine Ware später selbst oder verarbeitet als Teil einer anderen Ware in die EU weitegeliefert wird. Die notwendigen Kontrollen in den Häfen Nordirlands sollen von britischen Zöllnern für die EU ausgeführt werden und auch der Zoll wird vom VK einbehalten. Dabei liegt nach Art. 5 Abs. 2 des Zusatzprotokolls die Beweislast, dass die Waren in Nordirland verbleiben und auch nicht verarbeitet und anschließend weiter in die EU exportiert werden sollen, beim Importeur. Dabei muss zunächst pauschal der Zoll bezahlt werden und erst wenn der Beweis geführt werden kann, dass die Ware in Nordirland verbleibt, kann dieser wieder erstattet werden. Dies stellt ein erhebliches Hindernis im Verkehr innerhalb eines Staates dar. Dementsprechend verläuft auch unter der neuen Regelung, trotz einiger Ausnahmeregelungen[28] – insbesondere auch für Güter in Privatgebrauch – eine faktische Zollgrenze durch die irische See und somit durch den Binnenmarkt des VK. Die Änderung von einer de jure Zugehörigkeit zum europäischen Binnenmarkt zu einer de facto Zugehörigkeit kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass zum Zwecke der Aufrechterhaltung der unsichtbaren Grenze auf der irischen Insel Nordirland somit näher an Irland als an Großbritannien gerückt wird.

Insoweit lässt sich zusammenfassen, dass der dritte Eckpunkt des gezeichneten Trilemmas am ehesten aufgeweicht wurde. Mit Blick auf die politische Haltung der Unionisten führt dies jedoch zu einem weiteren Problem, welches mit einer weiteren materiellen Änderung in dem neuen Protocol on Ireland/Northern Ireland einhergeht.

Nach der neuen Version hat die Regionalversammlung in Nordirland[29] ein Zustimmungsrecht in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Übergangsregelung nach einem ersten Zeitraum von 4 Jahren, der am 31.12.2020 startet.[30] Schon Art. 1 Abs. 1 des Protokolls sieht vor, dass in Fortführung des Karfreitagsabkommens  jede Änderung des Status Nordirlands das Einverständnis der Mehrheit der nordirischen Bevölkerung bedarf.[31]

Grundsätzlich ist eine solche Änderung hin zu mehr demokratischer Legitimation zu begrüßen, doch auch hier stellen sich spezifische Probleme, die sich aus der gespaltenen nordirischen Gesellschaft ergeben.[32] So sind in der gegenwärtig suspendierten Regionalversammlung jetzt schon beide großen Parteien – Sinn Féin, stellvertretend für die Nationalisten und DUP, stellvertretend für die Unionisten – auf swing votes angewiesen, da beide keine absolute Mehrheit besitzen. Des Weiteren existiert nach dem Karfreitagsabkommen ein sog. cross-community-consent-Mechanismus, der sobald er eingefordert wird, verlangt, dass eine doppelte Mehrheit beider sich diametral gegenüberstehenden Parteien für einen Legislativakt erreicht wird. Aufgrund dieser Besonderheiten des fragilen verfassungsähnlichen Konstrukts des Karfreitagsabkommens ist die irische Nationalversammlung seit jeher durch die gegenüberstehenden Lager paralysiert und seit 2017 gar nicht mehr zusammen gekommen.[33] Insbesondere mit Blick auf die Entscheidung, welche das Zusatzprotokoll nun verlangt – also ob die stärkere Anbindung an den europäischen Binnenmarkt und somit die Republik Irland (dafür stehen traditionell die Nationalisten) aufrechterhalten werden soll oder eine stärkere Anbindung an das VK (dafür stehen die Unionisten) durch Ablösung des Protokolls herbeigeführt werden soll – erscheint eine Konsensbildung schwierig. Deshalb stellt der Zustimmungsmechanismus des Art. 18 des Zusatzprotokolls klar, dass schon eine einfache Mehrheit für eine Verlängerung um 4 Jahre genügt. Nur eine Verlängerung der Übergangsregelung um 8 Jahre benötigt einen sog. cross-community-consent.[34] Dennoch besteht das Risiko, dass der Zustimmungsmechanismus alte Spannungen zwischen beiden Lagern wieder hervorruft und in Nordirland „ein semi-permanenter Status einer politischen und ökonomischen Krise“[35] manifestiert wird. Die schon beleuchteten praktischen Komplikationen bzgl. des innerstaatlichen Handels im VK aufgrund der faktischen Grenze in der Irischen See verschärfen diese Problematik noch.

Hinzu tritt, dass dieser Zustimmungsmechanismus die einzige Bedingung darstellt, von der die Fortführung des Übergangregimes abhängt. Theoretisch könnte somit sie nach vier Jahren außer Kraft gesetzt werden, obwohl es noch kein Handelsabkommen zwischen der EU und dem VK gibt. Die unsichtbare Grenze wäre dann in Gefahr. Insbesondere die Nationalisten werden jedoch versuchen dies zu verhindern. Auf der anderen Seite könnte der eigentlich als „Übergangsregelung“ gedachte Status sich aber auf unbekannte Zeit verlängern, solange der politische Wille in Nordirland dafür vorhanden ist. Konsequenterweise übten insbesondere die Unionisten Kritik  an dem Wegfall des Erfordernisses eines cross-community-consent, der aber ein Zustimmungsvotum zur Aufrechterhaltung faktisch unmöglich gemacht hätte.[36]

D. Ausblick

Soweit zum Hintergrund des Vorschlags für ein Austrittsabkommen. Ob dieses jedoch noch vor dem 31. Januar 2020 ratifiziert wird (und somit ein Austritt sogar schon zu Neujahr möglich wäre) oder sich doch das „worst-case“-Szenario eines harten Brexit realisiert, hängt maßgeblich vom Ausgang der Neuwahlen zum Unterhaus am 12. Dezember 2019 ab. Mit der Auflösung des alten Parlaments am 6. November 2019 beginnt nun die Wahlkampfphase, und alle Parteien positionieren sich. Die Wahl wird berechtigterweise als Brexit-Wahl bezeichnet.[37] Eine genau demoskopische Untersuchung der Erfolgschancen der einzelnen Parteien würde hier zu weitgehen. Prognosen sind in der heutigen volatilen britischen Politiklandschaft mehr Wetten als Vorhersagen. Dennoch deuten sich schon jetzt weitere Probleme an, die sogar den Zusammenhalt des Vereinigten Königreichs betreffen.[38] Gewinnen die Konservativen die Wahl – diese führen zurzeit die Umfragewerte an – und kann Johnson darauf aufbauend eine Mehrheit hinter seinen Vorschlag für das Austrittsabkommen versammeln, so könnte die oben skizzierte Übergangsregelung Nordirland faktisch von Großbritannien entfernen. Kommt es jedoch zu einem Machtwechsel und die Labour-Partei unter der Führung Corbyns gewinnt, so wäre sie wahrscheinlich auf eine Koalition angewiesen. Als Koalitionspartner käme insbesondere die Scottish National Party in Betracht, die sich dann aber als Koalitionsbedingung ein zweites Referendum zur Unabhängigkeit Schottlands garantieren lassen würde[39] Da das alte Zweiparteiensystem faktisch nicht mehr existiert, muss auch die Möglichkeit eines Wahlsieges der Brexit Party von Nigel Farage einbezogen werden. Diese propagiert einen „No-Deal“-Brexit, welcher nicht nur die Einheit des VK, sondern auch den Frieden auf der irischen Insel konkret gefährden würde.

Zusammenfassend sind also auch nach über drei Jahren noch alle Ausgangsmöglichkeiten auf dem Tisch. Die Geschichte des Brexit wird somit definitiv weitergeschrieben und noch einige politische sowie juristische Streitfragen müssen geklärt werden. So lässt sich resümieren, dass als Kehrseite zu der Eingangskritik die Komplexität des Brexit in quantitativer sowie qualitativer Hinsicht der Wissenschaft als eine Art „Füllhorn“ dienen kann. Die aktuelle Situation stellt nicht nur die britische Form des Konstitutionalismus auf eine historische Bestandsprobe, sondern auch Experten beispielsweise im Europa- und internationalen Wirtschaftsrecht werden sich noch Jahre mit kreativen Lösungskonzepten zu dem skizzierten Trilemma und der zukünftigen Beziehung zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich im Allgemeinen einen wissenschaftlichen Wettbewerb liefern.

_____________________

*Beide Autoren sind Mitarbeiter am Jean-Monnet-Lehrstuhl für Europäische Integration, Antidiskriminierung, Menschenrechte und Vielfalt, zugleich Lehrstuhl für Europarecht, Öffentliches Recht und Völkerrecht von Prof. Dr. Giegerich an der Universität des Saarlandes.

[1] Julius von Kirchmann, Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, 1848.

[2] Boris Johnson, 2.09.2019, abrufbar unter: https://www.gov.uk/government/speeches/prime-ministers-statement-2-september-2019 (Alle Online-Quellen wurden am 12.11.19 zuletzt abgerufen)

[3] The Guardian, 3.09.19, abrufbar unter: https://www.theguardian.com/politics/2019/sep/03/phillip-lee-quits-tories-leaving-government-without-a-majority

[4] Mirror, 3.09.2019, abrufbar unter: https://www.mirror.co.uk/news/politics/full-list-21-tory-rebels-19358380

[5] Zur Verfassungswidrigkeit  und Nichtigkeit der Parlamentspause ausführend der UK Supreme Court in einem Urt. v. 24.09.2019, [2019] UKSC 41; Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen des Urteils abrufbar unter: https://www.bbc.com/news/uk-49813309.

[6] European Union (Withdrawal) (No. 2) Act 2019, abrufbar unter:  http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2019/26.

[7] Fixed-term Parliaments Act 2011, abrufbar unter:  http://www.legislation.gov.uk/ukpga/2011/14/contents/enacted.

[8] In der ersten Abstimmung konnte Johnson nur 298 Abgeordnete für sich gewinnen; 56 Abgeordnete stimmten dagegen. In der zweiten Abstimmung (293 zu 46 Stimmen) fiel der Zuspruch für eine Neuwahl weiter.

[9] OJ C 384 I/92ff.

[10] Siehe auch: Colm O’Cinneide, Brexit, Democracy and Peace in Northern Ireland, verfassungsblog.de, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/brexit-democracy-and-peace-in-northern-ireland/

[11] Im Vereinigten Königreich herrscht eine strikte Form des Dualismus zwischen Völkervertragsrecht und nationalem Recht.

[12] BBC News, 19.10.2019, abrufbar unter: https://www.bbc.com/news/uk-politics-parliaments-50098128 von 19.10.19

[13] The Week, 11.10.19,  abrufbar unter: https://www.theweek.co.uk/93763/will-there-be-a-general-election-in-2019

[14] European Council Decision (EUCO XT 20024/2/19), abrufbar unter:  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/XT-20024-2019-REV-2/en/pdf

[15] So nannte es der Ratspräsident Donald Tusk in einem Tweet  vom 28.10.2019.

[16] Art. 1 Abs. 2 European Council Decision (EUCO XT 20024/2/19), abrufbar unter:  https://data.consilium.europa.eu/doc/document/XT-20024-2019-REV-2/en/pdf

[17] Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.19, abrufbar unter: https://www.faz.net/aktuell/brexit/neuer-brexit-deal-johnson-muss-um-jede-stimme-kaempfen-16438345.html ; Siehe u.a. als Zusammenstellung weiterer Pressestimmen: stern, 18.10.2019, abrufbar unter: https://www.stern.de/politik/ausland/neuer-brexit-deal–so-kommentieren-europaeische-medien-die-einigung-8959616.html

[18] The Guardian, 17.10.19, abrufbar unter:  https://www.theguardian.com/politics/2019/oct/17/how-is-boris-johnson-brexit-deal-different-from-theresa-may; Weitere Änderungen befinden sich in den Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit dem Protokoll und in der politischen Erklärung.

[19] Good Friday-Agreement (GFA) oder Belfast-Agreement vom 10.04.1998, abrufbar unter: https://peacemaker.un.org/uk-ireland-good-friday98

[20] Die Zeit, 16.05.2017, abrufbar unter: https://www.zeit.de/wirtschaft/2017-05/nordirland-irland-brexit-eu-referendum-grenzen/komplettansicht?print

[21] TF50 (2019) 64, abrufbar unter:  https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/revised_withdrawal_agreement_including_protocol_on_ireland_and_nothern_ireland.pdf

[22] Vgl. die European Council guidelines for Brexit negotiations, abrufbar unter: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/04/29/euco-brexit-guidelines/

[23] Siehe das ursprünglich vorgeschlagene Austrittsabkommen, abrufbar unter: https://ec.europa.eu/commission/publications/agreement-withdrawal-united-kingdom-great-britain-and-northern-ireland-european-union-and-european-atomic-energy-community_en

[24] Ibid.

[25] Colm O’Cinneide, Brexit, Democracy and Peace in Northern Ireland, verfassungsblog.de, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/brexit-democracy-and-peace-in-northern-ireland/ ; Dies war insbesondere deshalb politisch brisant, da die DUP in Westminster, die Minderheitsregierung Mays gestützt hatte.

[26] Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.

[27] Art. 5 Abs 5 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.

[28] Vgl. Art. 5 Abs. 1 UAbs. 3 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.

[29] Im Rahmen der sog. Devolution sind die regionalen Legislativorgane des VK keine originären Parlamente (ähnlich der Landtage in D), vielmehr leiten sie ihre begrenzte Legislativmacht von der Ermächtigung durch das britische Parlament in Westminster ab (sog. asymmetrischer Föderalismus).

[30] Art. 18 Abs. 1, Abs. 5 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.; Im Gegensatz dazu sah der backstop keine Regelung zu irgendeiner Form von demokratischer Zustimmung durch das nordirische Volk vor.

[31] Vgl. Art. 1 Abs. 1 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.; sowie section 1 Northern Ireland Act 1998, abrufbar unter: http://www.legislation.gov.uk/ukpga/1998/47/contents

[32] Colm O’Cinneide, Brexit, Democracy and Peace in Northern Ireland, verfassungsblog.de, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/brexit-democracy-and-peace-in-northern-ireland/

[33] Ibid.

[34] Art. 18 Abs. 5 Protocol on Ireland/Northern Ireland, OJ C 384 I/92ff.

[35] Colm O’Cinneide, Brexit, Democracy and Peace in Northern Ireland, verfassungsblog.de, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/brexit-democracy-and-peace-in-northern-ireland/

[36] BBC News, 17.10.2019, abrufbar unter: https://www.bbc.co.uk/news/uk-northern-ireland-50081023

[37] The Economist, Here comes the Brexit election, The Economist , 2.11.2019, S. 14, vgl. auch eine Umfrage über die wichtigsten Themen bei der anstehenden Wahl, BBC News, 1.11.2019, https://www.bbc.com/news/uk-politics-49826655

[38] Siehe dazu weiter: Sionaidh Douglas-Scott, Scotland, Brexit and Independence, verfassungsblog.org, abrufbar unter: https://verfassungsblog.de/scotland-brexit-and-independence/

[39]  BBC News, 15.10.2019, abrufbar unter: https://www.bbc.com/news/uk-scotland-scotland-politics-50036176 ; The Economist, Here comes the Brexit election, The Economist, 2.11.2019, S. 14.

Suggested Citation: Blaschke, Annika, Traudt, Dennis, Von konservativen Rebellen und britischen Zöllnern: Ein zweites Update zum Brexit, jean-monnet-saar 2019, DOI: 10.17176/20220607-101846-0

Print Friendly, PDF & Email