Künstliche Intelligenz als Regelungsgegenstand von Völker- und Europarecht

Im Rahmen der Keio-Tage 2026 zum Thema „Künstliche Intelligenz und Recht“ hielt Thomas Giegerich einen Vortrag über „Künstliche Intelligenz als Regelungsgegenstand von Völker- und Europarecht“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie KI wirksam reguliert werden kann, wenn globale verbindliche Regeln bislang fehlen, und weshalb Europa mit der KI-Rahmenkonvention des Europarats und der KI-Verordnung der EU bereits wichtige Regulierungsmodelle entwickelt hat.

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Europafreundlichkeit, positive Integrationsverantwortung und Rechtsstaatsprinzip als Grundlage für eine Neuausrichtung der BVerfG-Rechtsprechung zur EU – EuR Beiheft 2/2026

Soeben ist das von Andreas Th. Müller und Werner Schroeder herausgegebene Beiheft „Europarechtsfreundlichkeit“ der Zeitschrift Europarecht erschienen. Der darin enthaltene Beitrag zeigt, warum Europafreundlichkeit und Integrationsverantwortung zusammengedacht werden müssen. Thomas Giegerich hält hier seine zentralen Thesen fest.

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Art. 2 EUV im Vertragsverletzungsverfahren: EuGH-Urteil zum ungarischen Anti-LGBTI-Gesetz macht EU zur wehrhaften Demokratie

Das EuGH-Urteil zum ungarischen Anti-LGBTI-Gesetz markiert einen wichtigen Schritt für den Schutz der gemeinsamen Werte der Union. Der neue Saar Brief von Prof. Dr. Thomas Giegerich zeigt, warum Art. 2 EUV im Vertragsverletzungsverfahren eigenständig durchsetzbar ist und weshalb die EU damit demokratisch-rechtsstaatlichen Rückschritten in den Mitgliedstaaten entschlossener entgegentreten kann.

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Unterlassungsanspruch und immaterieller Schaden im Datenschutzrecht 

Die Saar Case Note von Eva Ghazari-Arndt beleuchtet, wie sich präventiver Rechtsschutz und Schadensersatz bei immateriellen Schäden im System der DSGVO zueinander verhalten. Ausgangspunkt ist ein Bewerbungsverfahren, in dem vertrauliche Informationen versehentlich an eine unbeteiligte dritte Person gelangten – mit spürbaren Folgen für den Betroffenen. Anhand des EuGH-Urteils vom 04.09.2025 (C-655/23) wird gezeigt, welche Maßstäbe für die individuelle Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht künftig prägend sein können.

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Europeans must follow legal developments in the United States closely in 2026[1]

This contribution is the extended version of Thomas Giegerich’s welcome remarks opening an introductory course to U.S. law in Saarbrücken. It reflects on the enduring transatlantic significance of the rule of law and the deep influence of U.S. constitutional ideas on German constitutional thinking. With the United States approaching the 250th anniversary of the Declaration of Independence in 2026, it asks what is at stake for constitutional democracy today.

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