Der EuGH hat im Fall Schrems vs. Meta entschieden, dass die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa zur sexuellen Orientierung oder politischen Meinung – zu Werbezwecken nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist. Ein bloßes Vertragsverhältnis oder die öffentliche Äußerung solcher Informationen reicht dafür nicht aus. Das Urteil betont die hohe Schutzwürdigkeit sensibler Daten und setzt klare Grenzen für datenbasierte Geschäftsmodelle digitaler Plattformen.
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