In seinem Urteil vom 29. April 2025 (C-181/23) erklärt der EuGH „Citizenship by Investment“-Programme, mit denen Staaten wie Malta gegen Geldzahlungen ihre Staatsbürgerschaft – und damit auch die Unionsbürgerschaft – verkaufen, für unionsrechtswidrig. Die Unionsbürgerschaft setze eine echte Bindung zwischen Staat und Bürger voraus. Die Entscheidung setzt ein klares Zeichen gegen die Kommerzialisierung europäischer Staatsangehörigkeit.
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