Europafreundlichkeit, positive Integrationsverantwortung und Rechtsstaatsprinzip als Grundlage für eine Neuausrichtung der BVerfG-Rechtsprechung zur EU – EuR Beiheft 2/2026

Soeben ist das von Andreas Th. Müller und Werner Schroeder herausgegebene Beiheft „Europarechtsfreundlichkeit“ der Zeitschrift Europarecht erschienen. Der darin enthaltene Beitrag zeigt, warum Europafreundlichkeit und Integrationsverantwortung zusammengedacht werden müssen. Thomas Giegerich hält hier seine zentralen Thesen fest.

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Dezentrale Herrschaftskontrolle als Teil der Verbundverfassung – Eine Replik auf Thomas Giegerich

In diesem Saar Brief antwortet Dr. Benedikt Riedl auf die Kritik von Prof. Thomas Giegerich bezüglich seines Beitrags in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 157 vom 10.07.2025.
Die Ultra-vires-Kontrolle sichere demokratische Legitimationsketten und werde der Rolle des Unionsrechts als abgeleitete Rechtsordnung gerecht. Das Vorabentscheidungsverfahren sei hingegen ein Kommunikationsinstrument innerhalb der Unionsrechtsordnung und schließe ein Handeln jenseits der Verträge aus.

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Vom Gordischen Knoten zum Ei des Kolumbus im Europaverfassungsrecht: Den Ultra-vires-Konflikt hat Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nicht eingehegt

In diesem Saar-Brief geht Prof. Thomas Giegerich auf den Beitrag von Dr. Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Juli 2025 ein. In den Verträgen, namentlich Art. 267 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Buchst. a AEUV, sei eindeutig geregelt, dass der EuGH letztverbindlich über Kompetenzfragen entscheiden kann. Das Problem liege vielmehr in der Auslegung des Art. 79 Abs. 3 GG durch das Bundesverfassungsgericht. Dieser verlange nämlich nicht, dass die Entscheidungen des EuGH zu Kompetenzfragen noch vom nationalen Höchstgericht überprüft werden können.

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Der Mensch als „Maß aller Dinge“ im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz

Prof. Thomas Giegerich untersucht die Rolle des Menschen als Rechtssubjekt im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz. Er zeigt auf, wie im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg der Mensch als Subjekt des Rechts begriffen wurde und ins Zentrum gerückt wurde. Die menschenrechtlichen Schutzmechanismen im europäischen Mehrebenensystem verstärkten diese Entwicklung. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob Tiere oder gar KI Subjekte des Rechts werden könnten.

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