Professor Giegerich veröffentlicht Beitrag zum ‚Welfenschatz‘

Soeben ist der Beitrag von Prof. Giegerich „Nazi-Kunstraub vor US-Gerichten am Beispiel des ‚Welfenschatzes‘: Steht Völkerrecht der Gerechtigkeit im Weg?“ in: Claudia Seitz/Ralf Michael Straub/Robert Weyeneth (Hrsg.), Rechtsschutz in Theorie und Praxis – Festschrift für Stephan Breitenmoser (2022), S. 1269 – 1279, erschienen. Dort geht es um ein noch nicht abgeschlossenes Klageverfahren vor US-Gerichten auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik Deutschland und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz wegen einer angeblichen Enteignung jüdischer Kunsthändler in Nazi-Deutschland. Eine solche Enteignung hatte die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz (Limbach-Kommission) 2014 verneint. 

Prof. Giegerich kritisiert den Umgang des US-Gesetzgebers und der US-Gerichte mit den Völkerrechtsregeln über die Staatenimmunität, nach denen den Beklagten im vorliegenden Fall Immunität von der US-Gerichtsbarkeit zusteht. Er kommt zu dem Schluss, dass die Völkerrechtsregeln über die Staatenimmunität zwar im Einzelfall gerechte Ergebnisse verhindern könnten. „In Bezug auf den Welfenschatz gab es aber ein alternatives Forum in Gestalt der Limbach-Kommission, deren Entscheidung man kaum als ungerecht bezeichnen kann. Davon abgesehen genießt die Einzelfallgerechtigkeit gegenüber der Unverbrüchlichkeit der Völkerrechtsordnung keinen unbedingten Vorrang. Im Gegenteil bildet die „international rule of law“ die Grundlage des Friedens, der politischen Stabilität, des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts sowie der Rechte der Menschen und Völker. Ohne sie kann es langfristig keine internationale Gerechtigkeit geben.“