Der BayVGH entschied über die Rechtmäßigkeit einer Grenzkontrolle im Sommer 2022, nachdem das VG München die Klage mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresses abgewiesen hatte. Ob der BayVGH unionsrechtliche Argumente berücksichtigte, um die Zulässigkeit der Klage zu begründen, bleibt bis zur Veröffentlichung der Urteilsgründe abzuwarten.
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Bubo, CC BY-SA 3.0 , via Wikimedia Commons