Giegerich: Die „nationale Identität“ gibt nationalen Gerichten keine Carte blanche zur Überwindung vorrangigen EU-Rechts

In unserem neuesten Saar Brief nimmt Prof. Dr. Giegerich Stellung zum EuGH-Urteil vom gestrigen Tage – dem 22.2.2022 – in der Rs. C-430/21. Einige nationale Höchstgerichte, darunter das Bundesverfassungsgericht, das polnische und das rumänische Verfassungsgericht, haben gemeint, sie könnten die durch Art. 4 Abs. 2 EUV geschützte „nationale Identität“ als Rechtfertigungsgrund für die Verletzung unionsrechtlicher Pflichten einsetzen. Dem ist der EuGH jetzt klar entgegengetreten. Der Beitrag ist hier abrufbar.