In unserem aktuellen Saar Expert Paper greift Dagmar Richter den Angriffskrieg auf die Ukraine in Form einer aktuellen Bestandsaufnahme der völkerrechtlichen Diskussion auf. Dabei nimmt sie die Problematik in ihrer ganzen Vielfalt in den Blick. Innere Zusammenhänge, unterschiedliche Norm- und Begriffszwecke, historische Erfahrungen der Völkergemeinschaft, aber auch Fehlschlüsse in der politisch-öffentlichen Debatte werden aufgezeigt. Sie gelangt u.a. zu dem Schluss, dass Passivität im Falle eines Angriffskrieges nicht genügt, sondern jeder UN-Staat verpflichtet ist, aktiv zur Verteidigung des Aggressionsverbots beizutragen. Werden während des laufenden Angriffskriegs die freundschaftlichen Beziehungen mit dem Aggressorstaat intensiviert und kann dies zur Fortsetzung der Aggression ermutigen, liegt nicht nur eine Verletzung von Loyalitäts- und Kooperationspflichten der UN-Charta, sondern auch eine Beihilfe zur Aggression vor.