Künstliche Intelligenz als Regelungsgegenstand von Völker- und Europarecht

Im Rahmen der Keio-Tage 2026 zum Thema „Künstliche Intelligenz und Recht“ hielt Thomas Giegerich einen Vortrag über „Künstliche Intelligenz als Regelungsgegenstand von Völker- und Europarecht“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie KI wirksam reguliert werden kann, wenn globale verbindliche Regeln bislang fehlen, und weshalb Europa mit der KI-Rahmenkonvention des Europarats und der KI-Verordnung der EU bereits wichtige Regulierungsmodelle entwickelt hat.

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Ist das Völkerrecht wirklich ohnmächtig?[1]

In Prof. Giegerichs neuem Beitrag, der auf seinen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung „Die Ohnmacht des Völkerrechts – Die Rückkehr des Kriegs und der Menschheitsverbrechen“ in der Villa Lessing zurückgeht, widerspricht der Autor entschieden der Annahme, das Völkerrecht habe angesichts aktueller globaler Krisen seine Wirkungskraft verloren. Er zeigt, dass das Völkerrecht trotz struktureller Schwächen seit Jahrhunderten als Ordnungskraft besteht und sich in jeder großen Krise weiterentwickelt hat.

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Der Mensch als „Maß aller Dinge“ im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz

Prof. Thomas Giegerich untersucht die Rolle des Menschen als Rechtssubjekt im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz. Er zeigt auf, wie im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg der Mensch als Subjekt des Rechts begriffen wurde und ins Zentrum gerückt wurde. Die menschenrechtlichen Schutzmechanismen im europäischen Mehrebenensystem verstärkten diese Entwicklung. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob Tiere oder gar KI Subjekte des Rechts werden könnten.

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