Schlagwort-Archive: Europawahl 2014

Alternative für Europa: Skeptiker an die Macht?

Die Ergebnisse der Europawahlen kommentiert vom niederländischen Gastprofessor Prof. Dr. Jacco Pekelder*

In den ersten Tagen nach der EU-Wahl geisterte die Angst vor einem „Aufmarsch der Rechtspopulisten“ durch die Medien. Die vorherrschende Deutung der Ergebnisse war, dass es einen schockierenden Rechtsruck gegeben hätte. In der Tat landeten rechtspopulistische Parteien in drei Ländern, Frankreich, Großbritannien und Dänemark, auf Platz 1, jeweils mit bestürzenden 25 bis 30 Prozent der Stimmen. Doch ist das Bild eines Rechtsrucks als Kürzel für die europaweite Wahl schief und irreführend.

Erstens ist anzumerken, dass es auch klare Gegenbeispiele gibt, die dem Bild eines rechtspopulistischen Aufmarsches deutlich widersprechen. In Italien gewannen die Sozialdemokraten des jungen Ministerpräsidenten Matteo Renzi, in den Niederlanden wurde Geert Wilders von den Wählern tief enttäuscht, und in Griechenland wurde die linksradikale Partei Syriza die Nummer 1. Sie wurde fast dreimal so groß wie die Goldene Morgenröte, die Partei der griechischen Neonazis.

Eine zweite Anmerkung bezieht sich darauf, dass man zwischen den vielen Parteien, die alle mit diesem Etikett „Rechtspopulismus“ versehen werden, viel klarer differenzieren muss. Oft wird implizit unterstellt, alle diese Parteien lehnten die Demokratie ab. Aber „extremistisch“ – so wie Politikwissenschaftler Parteien nennen, die die Grundprinzipien der Demokratie ablehnen – sind in Wirklichkeit nur eine Handvoll Parteien: die griechische Goldene Morgenröte, die ungarische Partei Jobbik sowie die deutsche NPD fallen in diese Kategorie.

Bei den meisten Rechtspopulisten handelt es sich um „radikale“ Parteien, die meinen, Pluralismus und Minderheitenrechte müssten im Konfliktfall den Interessen der einheimischen Mehrheit weichen. Sie lehnen also die liberale Demokratie teilweise oder ganz ab, aber damit sind sie eher Verteidiger einer anderen Form der Demokratie, als Antidemokraten. Bei einem Querdenker wie dem niederländischen Politikwissenschaftler Cas Mudde kann man über diese Differenzierung viel lernen. (Siehe z.B. seinen Artikel „Rechtsaußen, die Große Rezession und die Europawahlen“, Aus Politik und Zeitgeschichte 12/2014, S. 16-24.)

Drittens müssen die Ergebnisse der Populisten auf der rechten und linken Seite ohnehin relativiert werden. Immerhin haben sie insgesamt nicht mehr als etwa 20 Prozent der Sitze im EU-Parlament erobert. Damit fehlt ihnen die Möglichkeit, die Geschicke Europas direkt entscheidend zu bestimmen, auch wenn sie jetzt besser als je zuvor aufgestellt sind, um ihren Einfluss auf Ton und Tagesordnung des EU-Parlaments zu vergrößern. Dabei hängt vieles davon ab, ob die rechtsradikalen Populisten es schaffen werden, eine Fraktion zu bilden, denn das würde ihnen mehr Redezeit, mehr offizielle Aufgaben, mehr Mitarbeiter und Büroräume bescheren. Einiges hängt aber auch von uns ab – davon, ob wir uns von den Rechtspopulisten die Themen der Debatte vorschreiben lassen.

Vor dem Hintergrund dieser Anmerkungen zur Deutung der Ergebnisse als „Aufmarsch der Rechtspopulisten“ lassen sich sieben Thesen aufstellen, die zu alternativen Perspektiven auf die Lage in Europa nach der Wahl führen.

These 1: Die Motive der Wähler in den verschiedenen Ländern der EU sind eigentlich zu unterschiedlich – weil die politische und soziale Lage dort zu sehr divergieren, um die Wahl mit einem einzigen Etikett charakterisieren zu können.

Statt implizit von einer allgemeingültigen Ursache auszugehen, muss man die verwirrend komplexe Tatsache akzeptieren, dass es eine Vielzahl verschiedener Ursachen gab, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Kombination zum Erfolg der Rechtspopulisten, oder auch zu ihrem Misserfolg, geführt hat.

These 2: Die Wahlen für das EU-Parlament werden von vielen Bürgern als so unwichtig empfunden (im Durchschnitt blieben 57 Prozent daheim), dass die Wähler sie zu Zwecken benützen, die mit Europa wenig zu tun haben.

Cas Mudde schreibt zurecht, dass die Bürger überall in Europa die Wahlen für das EU-Parlament als Wahlen zweiter Ordnung ansehen. Sie scheuen sich nicht, sie dazu zu benutzen, um den in ihren Nationen regierenden Parteien einen Denkzettel zu verpassen. Insbesondere wenn Wahlen zweiter Ordnung ungefähr in der Mitte der Wahlperiode des nationalen Parlaments stattfinden, kommt dies häufig vor, wie es diesmal in England, Frankreich und den Niederlanden (und wohl auch anderenorts) geschah. Nigel Farage der UKIP und Marine Le Pen profitierten ohne Zweifel von der sehr negativen Stimmung gegenüber der Regierung Cameron bzw. dem Staatspräsidenten Hollande. Beide wurden dabei auch noch begünstigt vom Wegfallen anderer alternativer Sammelbecken der Unzufriedenheit, den momentan mitregierenden Liberaldemokraten in Großbritannien und der sich selbst zerfleischenden rechten Sammelpartei UMP in Frankreich. In den Niederlanden hat dieser Mechanismus diesmal nicht dem Rechtspopulisten Wilders, sondern den ziemlich europafreundlichen (!) Linksliberalen der Partei D66 gedient, aber auch dort trat der Effekt auf.

These 3: Die Unterstellung, die Bürger in Europa seien mehrheitlich kritisch gegenüber Europa, wird viel zu leichtfertig kolportiert; sie muss erst noch bewiesen werden.

Dass die Bürger mehrheitlich nicht zur Urne gehen, wird oft als Beweis für die Abneigung europäischer Bürger gegenüber der Union gedeutet. In den Niederlanden hat Wilders sich sogar getraut, das schlechte Ergebnis seiner Partei damit zu erklären, dass eben gerade viele seiner Stammwähler nicht zur Wahlurne gegangen seien. Beweisen konnte er das schlecht, zumal die allgemeine Wahlbeteiligung in den Niederlanden, gemäß dem europäischen Trend, leicht angestiegen ist. Im Durchschnitt gaben die Medien seine – absurde – Interpretation aber unkommentiert weiter.

These 4: In den Wahlen dieses Wochenendes kam in einigen großen Mitgliedstaaten auch ein verletzter Nationalstolz zum Ausdruck, was als eine indirekte Folge der europäischen Finanzkrise gesehen werden kann.

Die Popularität des FN in Frankreich und der UKIP in England ist auch darin begründet, dass ein Teil der rechten, national fühlenden Wählerschaft es nur schwer verkraften kann, dass ihre Länder in Europa, insbesondere seit der Finanzkrise, die Rolle als führende Nationen so deutlich Deutschland überlassen mussten. Auch die Krise in der Ukraine hat dies noch einmal peinlich klar gemacht. Diese Segmente der Wählerschaft in beiden Ländern ziehen aus dieser Situation die Schlussfolgerung, dass für ihre Länder in einer EU, die sich in ihren Augen immer stärker zu einem „deutschen Europa“ entwickelt, nichts mehr zu gewinnen ist.

These 5: Gegen diese Art von nationalistischen Gefühlen, die unangenehm aber nicht einfach wegzudenken sind, kann man nicht direkt an argumentieren, und das sollte man auch nicht versuchen.

Befürworter des europäischen Projekts müssen akzeptieren, dass es Nationalisten gibt, die man wohl nie von den Vorteilen der europäischen Integration überzeugen können wird. Statt sich auf eine Debatte mit diesen Nationalisten über Europa als Bedrohung des Nationalstaates einzulassen – eine Debatte, die dann die Stimmungslage und die Tagesordnung in Europa mehr und mehr bestimmen würde –, müsste man sich darum bemühen, die sonstigen Europäer für das Projekt zu gewinnen. Mehrheitsfähig sind die Ideen der Nationalisten nur, wenn man ihnen dadurch eine Mehrheit verschafft, dass man sie zum Mittelpunkt der Debatte macht.

These 6: Der Moment der Rechtspopulisten wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch wieder vorübergehen, insbesondere wenn die Gesichter der führenden Persönlichkeiten den Glanz des Neuen verloren haben.

Mit Nigel Farage und Marine Le Pen haben UKIP und FN im Augenblick attraktive, relativ neue Gesichter, die noch nicht aufgebraucht oder voll enträtselt sind (auch wenn Farage und Le Pen schon Jahre in Brüssel eine Rolle spielen). Es ist die Frage, ob Farage auch auf Dauer den immer breit lachenden, Ale trinkenden Volkstribun abgeben kann. Es würde natürlich helfen, wenn Cameron die Hinhaltepolitik bezüglich der bereits von Tony Blair angekündigten Volksbefragung über die britische EU-Mitgliedschaft beendete, denn dadurch würde der UKIP die Meinungsführerschaft streitig gemacht. Zu gleicher Zeit sieht man in den Niederlanden, was passiert, wenn die Magie von Populisten sich ihrem Ende zuneigt. Es herrscht eine gewisse Müdigkeit gegenüber Geert Wilders, in den Medien, unter den Politikern der anderen Parteien und teilweise seiner eigenen Partei und auch unter vielen Wählern, die zuerst noch überlegten, ihm ihre Stimme zu geben. Dass er im Sommer 2012 die von ihm selbst noch keine anderthalb Jahre zuvor geschaffene Regierung fallen ließ, hat viele seine Anhänger und viele seiner heimlichen Unterstützer in den rechten Medien sehr enttäuscht. Seitdem hat eine Reihe von Austritten und sonstigen Pannen den Eindruck, Wilders sei am Ende, nur noch bestätigt. Wahrscheinlich ist dieser Schluss verfrüht, aber als die große, glaubwürdige Alternative steht die Wilders-Partei PVV im Augenblick wirklich nicht da.

These 7: Auch der Erfolg der Alternative für Deutschland hat schließlich nur teilweise mit Europa zu tun.

Die AfD hat durch drei Faktoren einen sehr starken Aufwind bekommen, ohne die ihr Flug wohl nicht die heutige Höhe erreicht hätte. Erstens gab es die lang anhaltende Schwäche der FDP, die sogar dazu führte, dass diese Partei aus dem Bundestag ausschied. Zweitens sorgt die Existenz der „Großen Koalition“ für ein großes Bedürfnis nach einer rechten Alternative zur CDU/CSU. Und drittens ermutigte das Wegfallen der 3%-Sperrklausel die Wähler, für eine kleinere Partei zu stimmen, weil sie einen Stimmenverlust weniger fürchten mussten.

Die AfD hat m.E. auch von den Versuchen profitiert, sie als extremistisch zu brandmarken, denn eben dadurch konnte sie sich, ganz populistisch, noch mehr zu einem Identifikationspunkt für die Bürger entwickeln, die meinen, das Establishment höre nicht auf sie. Natürlich gab es schrille Töne in der AfD, aber wie auch bei vielen anderen populistischen Parteien wurde sie vorschnell als Totengräber der Demokratie hingestellt.

Dem Populismus wird sehr oft ganz krampfhaft, passiv-aggressiv begegnet, anstatt ihn etwas gelassener als Barometer der Demokratie zu betrachten. Intellektuelle wie der flämische Autor David van Reybrouck haben sogar für mehr Populismus in der Demokratie plädiert. (Siehe sein „Pamphlet“ Pleidooi voor populisme, Amsterdam, 2008). Ob das etwas bringt, ist noch die Frage. Wahr ist jedenfalls, dass kein demokratischer Politiker vollkommen ohne populistische Gesten auskommen kann. Vielleicht ist sogar der Versuch, so zu tun, als ob es völlig ohne ginge, an der heutigen Verwirrung in Europa Schuld. Vernunft und Gefühl gehören zusammen, wer das verneint, überlässt Politikern des Gefühls das Feld und steht selber in der Mediendemokratie machtlos da.

* Der niederländische Zeithistoriker Prof. Dr. Jacco Pekelder ist Gastprofessor „Europaicum“ 2013-14 an der Universität des Saarlandes. Er ist dafür abgeordnet von der Universität Utrecht, wo er als Forscher und Dozent (Assistant Professor) in der Geschichte der internationalen Beziehungen arbeitet. Mail: jacco.pekelder[at]uni-saarland.de

Suggested Citation: Pekelder, Jacco, Alternative für Europa: Skeptiker an die Macht?, jean-monnet-saar 2014, DOI: 10.17176/20220308-155235-0

Europawahlen 2014 – die wichtigsten Aspekte im Überblick

Eine Kurzzusammenfassung, worum es bei den Wahlen zum Europäischen Parlament geht

 

von Dipl.-Jur. Sabrina Lauer, LL.M.

Im Zeitraum zwischen dem 22. und 25. Mai 2014 finden in der gesamten Europäischen Union die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Das Parlament wird damit bereits zum achten Mal seit der ersten Direktwahl im Jahr 1979 von den Unionsbürgern gewählt. Die aktuelle Sitzverteilung wurde noch vor Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon festgelegt,  sodass sich das Parlament nach diesem Wahlgang zum ersten Mal nach den „neuen“ Vorgaben zusammensetzen wird. Für Deutschland bedeutet dies, dass statt den bisher 99 Abgeordneten nur noch 96 Vertreter nach Brüssel und Straßburg entsandt werden. Hintergrund ist die Regelung des Art. 14 Abs. 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV), in welchem die Maximalzahl der Parlamentsmitglieder auf 751 begrenzt wird und jedes Land höchstens 96 Vertreter entsenden darf.

Obwohl die deutschen Bürger bereits seit 35 Jahren alle fünf Jahre an den Parlamentswahlen teilnehmen und man annehmen könnte, dass der Wahlgang damit ein „bekanntes Prozedere“ darstellt, zeichnet die Bilanz der Wahlbeteiligung ein stetig schlechter werdendes Bild: Bei der ersten Wahl im Jahre 1979 schritten noch 65,73 % der wahlberechtigten Bürger zu den Wahlurnen; beim letzten Wahlgang vor 5 Jahren waren es nur noch 43, 3 %. Es bleibt abzuwarten, wie die Beteiligung dieses Jahr ausfallen wird. Eine Befragung der Deutschen GLES (German Longitudinal Election Study) lässt allerdings nicht auf Wunder hoffen. Hierin gaben 39,4 % der Bevölkerung bereits von vornherein an, „vielleicht nicht“, „wahrscheinlich nicht“ oder „bestimmt nicht“ an der Europawahl teilzunehmen.[1]

Führt man sich vor Augen, dass das Europäische Parlament nicht nur das einzige EU-Organ, sondern weltweit das einzige supranationale Organ ist, das von Bürgern unmittelbar gewählt und damit auch beeinflusst werden kann, kann ein solcher Trend nur überraschen. Dass die Statistik dennoch für sich spricht, hat unterschiedliche Gründe. Zum einen wird die geringe Medienpräsenz des Parlaments angeführt, zum anderen auch die wesentlich niedrigere Personalisierung der Politikprozesse im Vergleich zu Wahlen auf nationaler Ebene. Vor allem sticht zumeist aber die mangelnde Kenntnis der Wähler über Aufgaben und Kompetenzen des Parlaments hervor. Im Folgenden sollen daher kurze Übersichten über die wesentlichen Aspekte der Wahl, Informationen über die Aufgaben des Parlaments, die grundsätzlichen Haltungen der im Parlament vertretenen Parteien sowie über die Spitzenkandidaten gegeben werden.

1. Die Wahltage in den Mitgliedstaaten

In 21 der insgesamt 28 Mitgliedstaaten ist Sonntag, der 25. Mai der einzige Wahltag. In den übrigen 7 Staaten wird entweder zusätzlich am Samstag (in Italien), ausschließlich samstags (in Lettland und Malta) oder zusätzlich oder ausschließlich an Werktagen (in Tschechien, Großbritannien, Irland und in den Niederlanden) gewählt. Der Grund für diese unterschiedlichen Wahltermine liegt darin, dass von Seiten der EU durch den sogenannten EU-Direktwahlakt von 1976 nur grundsätzliche Vorgaben für die Wahlen gemacht werden (bspw. die Anwendung des Verhältniswahlsystems). Die Details der Wahlorganisation bleiben hingegen den Mitgliedstaaten selbst überlassen, sodass nationale Wahlgesetze gelten und Abweichungen damit möglich sind. Diese Freiheit erklärt auch, warum in einigen Mitgliedstaaten innerstaatliche Wahlen mit der Parlamentswahl verknüpft werden. So auch in Deutschland. Hier können in insgesamt 10 Bundesländern am 25. Mai nicht nur die Abgeordneten für das Europäische Parlament gewählt, sondern es kann parallel auch in Kommunalwahlen abgestimmt werden.

2. Die Aufgaben des Europäischen Parlaments

Mit dem Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages im Jahr 2009 wurden zahlreiche neue Kompetenzen auf das Europäische Parlament übertragen. In Art. 14 Abs. 1 EUV wird grundsätzlich festgelegt, dass das Parlament gemeinsam mit dem Rat als Gesetzgeber tätig wird, mit diesem zusammen die Haushaltsbefugnisse in der Union ausübt und Aufgaben der politischen Kontrolle und Beratungsfunktionen nach Maßgabe der Verträge übernimmt. Zudem wählt das Parlament den Präsidenten der Kommission und bestätigt überdies die Kommission als Kollegium.

Details im Hinblick auf die Aufgaben des Parlaments werden im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) bestimmt. Hervorzuheben ist dabei, dass seit Lissabon das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nach Art. 294 AEUV, in welchem das Parlament eine entscheidende Rolle spielt, in mehr als 40 zusätzlichen Bereichen zur Anwendung kommt. Damit ist das Parlament inzwischen bei der Entstehung fast sämtlicher europäischer Gesetze beteiligt. Da jene Gesetze die Deutschen, ebenso wie alle anderen EU-Bürger unter anderem in Bereichen wie Landwirtschaft, Energie, Verbraucherschutz oder Umwelt unmittelbar betreffen und das mit Vorrang ausgestattete Unionsrecht den innerstaatlichen Bereich mehr und mehr determiniert, ist es ebenso wichtig an den Europawahlen, wie an den Bundestagswahlen teilzunehmen.

Auch die erwähnte Haushaltsbefugnis des Parlaments stellt eine wichtige Aufgabe dar. Jedes Jahr verabschieden das Parlament und der Rat der Europäischen Union gemeinsam den EU-Haushalt (Art. 314 AEUV). Darüber hinaus kommt dem Parlament eine Kontrollfunktion zu, da es den Umgang der Kommission mit dem Haushalt des vorherigen Jahres, sowie den Jahresbericht des Rechnungshofes überprüft. Aufgrund der Wichtigkeit der finanziellen Mittel, haben das Parlament und der Rat als sogenannte Haushaltsbehörde damit die Möglichkeit politische Prioritäten zu setzen.

Zuletzt stellt auch die Wahl des Kommissionspräsidenten – einer der Schlüsselfiguren des Unionsrechts – eine wichtige Funktion des Parlaments dar. Der Präsident der Kommission gibt die Leitlinien der Kommissionsarbeit vor. Die Kommission wiederum, die auch „Hüterin der Verträge“ genannt wird, hat gemäß Art. 17 EUV unter anderem die Aufgaben, die allgemeinen Interessen der Union zu fördern, die Anwendung des Unionsrechts zu überwachen und nach Maßgabe der Verträge Koordinierungs-, Exekutiv- und Verwaltungsfunktionen auszuüben.

3. Die Parteien

Bei den Europawahlen werden nationale Parteien gewählt, die aber häufig einer sogenannten Europäischen Partei angehören. Solche politischen Parteien auf europäischer Ebene (umgangssprachlich auch „Europaparteien“) gibt es formal seit dem Vertrag von Maastricht (1992). Sie sind in der EU tätige Parteien, die sich in der Regel aus politisch gleichgesinnten nationalen Parteien zusammensetzen, aber theoretisch auch aus individuellen Bürgern bestehen können, die keiner nationalen Partei angehören. Im Parlament schließen sich die Abgeordneten der europäischen Parteien dann zu übernationalen Fraktionen zusammen.

Wichtig ist, dass die Mitgliedschaft in einer Europapartei keineswegs obligatorisch ist. Im Parlament sind ebenso Fraktionslose vertreten, die keiner solchen Partei angehören und sich auch keiner der gebildeten Fraktionen anschließen möchten.

Bestehende europäische Parteien sind unter anderem:

  • die Europäische Volkspartei (European People’s Party, EPP): Vertreter christdemokratischer und konservativer Werte, die zur Zeit die größte Gruppe der Abgeordneten im Parlament stellt
  • die Sozialdemokratische Partei Europa (Party of European Socialists, PES): sozialdemokratische und sozialistische Parteienvertreter
  • die Europäische Liberale und Demokratische Reform-Partei (Alliance of Liberals and Democrats for Europe, ALDE): liberale Werte
  • die Europäische Grünen Partei (European Green Party, EGP): grüne Parteien Europas
  • die Partei der Europäischen Linken (Party of the European Left, EL): kommunistische und sozialistische Werte
  • die Europäische Freie Allianz (European Free Alliance, EFA): verschiedene progressive regionale Parteien; Recht auf Selbstbestimmung im Vordergrund des Programms
  • die Europäische Allianz für Freiheit  (European Alliance for Freedom, EAF): pan-europäische Vereinigung, die sich für nationale Freiheit und Demokratie im Gegensatz zu zentralisierter, supranationaler Kontrolle einsetzt
  • die Allianz für das Europa der Nationen (Alliance of European National Movements, AENM): europaskeptische Vertreter
  • die Europäische Demokratische Partei (European Democratic Party, EDP): breites politisches Spektrum; Ziel der Stärkung der Demokratie und Bürgernähe
  • die Europäische Christliche Politische Bewegung (European Christian Political Movement, ECPM): Christ-Demokraten
  • die Bewegung für ein Europa der Freiheit und Demokratie (Movement for a Europe of Liberties and Democracy, MELD): den Prinzipien Demokratie, Freiheit und Kooperation zwischen souveränen Staaten verschrieben, um der kompletten Bürokratisierung Europas entgegenzutreten
  • die Allianz der Europäischen Konservativen und Reformisten (Alliance of European Conservatives and Reformists, AECR):  konservativ und europaskeptisch

Für die Europawahlen wurden in Deutschland die Listen von  25 Parteien zugelassen. Dabei treten die Parteien – mit Ausnahme der CDU, welche Landeslisten aufgestellt hat – mit bundesweiten Listen auf. Zugelassen wurden die CDU, die SPD, Die Grünen, die FDP, die Linke, die CSU, die Freien Wähler, die Republikaner (REP), die Tierschutzpartei, die Familienpartei, die Piraten, die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP), die Partei Bibeltreuer Christen (PBC), die Partei „Demokratie durch Volksabstimmung“, die Bayernpartei (BP), die Christliche Mitte (CM), die Partei für Arbeit, Umwelt und Familie, Christen für Deutschland (AUF), die Deutsche Kommunistische Partei (DKP), die Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), die Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG), die Alternative für Deutschland (AfD), die Bürgerbewegung Pro NRW, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die NPD und Die Partei.

4. Die Spitzenkandidaten

Neu bei den diesjährigen Europawahlen ist die Aufstellung von Spitzenkandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten. Dabei sind dies nicht Kandidaten der nationalen, sondern der europäischen Parteien, sodass sie in allen 28 Mitgliedstaaten als Spitzenkandidaten antreten. Hierdurch soll den Parteien auch im europäischen Wahlkampf ein Gesicht gegeben und damit eine größere Bürgernähe erzeugt werden.

Der Kommissionspräsident wird dieses Jahr zum ersten Mal unmittelbar nach den Europawahlen und unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses bestimmt. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass das Parlament nicht nur – wie in vorherigen Wahlen – formal dem von den Staats- und Regierungschefs ausgewählten Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten zustimmt, sondern die großen europäischen Parteifamilien aufgefordert waren, mit einem Spitzenkandidaten für jenes Amt in den Wahlkampf zu ziehen und sich damit bereits konkrete Kandidaten im Rennen um die Nachfolge von José Manuel Barroso befinden. Diese Spitzenkandidaten sind:

  • Jean-Claude Juncker (EPP)
  • Martin Schulz (PES)
  • Guy Verhofstadt und Olli Rehn (ALDE)
  • Ska Keller und José Bové (EGP)
  • Alexis Tsipras (EL)

Art. 17 Abs. 7 Satz 1, 2. Halbsatz EUV legt fest, dass das Ergebnis der Wahlen zum Europäischen Parlament vom Europäischen Rat bei der Auswahl des Anwärters auf das Amt des Kommissionspräsidenten berücksichtigt werden muss. Damit haben die Unionsbürger also nunmehr durch Abgabe ihrer Stimmen auch einen direkten Einfluss auf die Besetzung jenes Amtes. Zu beachten bleibt aber, dass das Parlament nach wie vor nur den vom Europäischen Rat tatsächlich vorgeschlagenen Kandidaten zum Kommissionspräsidenten wählen kann und aus diesem Grund nicht automatisch der Spitzenkandidat des europäischen Wahlsiegers am Ende zu Barrosos Nachfolger ernannt werden müsste.

Auf nationaler Ebene gibt es keine mit den europäischen Spitzenkandidaten vergleichbaren Persönlichkeiten. Auch hier wurde allerdings ein Listenersten bestimmt, der von der aufgestellten Liste als erster ins Parlament einziehen könnte. Danach folgen alle weiteren in der auf der Bundes- oder Landesliste vorgegebenen Reihenfolge je nach erreichtem Stimmanteil. Erhielte eine Partei mehr Sitze, als sie Kandidaten auf ihrer Liste aufgestellt hat, blieben diese Sitze im Parlament leer.

5. Die 3 %-Sperrklausel

Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26 Februar dieses Jahres entschied, dass die Drei-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht verfassungswidrig ist, beinhaltet das Europawahlgesetz (EuWG) eine solche Hürde nun nicht mehr. Zuvor hatte § 2 Abs. 7 EuWG eine entsprechende Klausel vorgesehen und damit die bereits am 9. November 2011 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärte 5%-Sperrklausel ersetzt. Das Gericht beurteilte allerdings beide Klauseln als schwerwiegende Eingriffe in die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit, die nicht gerechtfertigt werden könnten. Dass es in anderen Mitgliedstaaten bei der kommenden Wahl dennoch eine Sperrklausel geben wird, hängt – wie oben bereits erwähnt – damit zusammen, dass den Ländern die weitere Ausgestaltung der Wahlen überlassen bleibt und der rahmengebende EU-Direktwahlakt solche Klauseln bis zur Höhe von 5% erlaubt, aber nicht vorschreibt. Da damit aber nationale Wahlgesetze gelten, müssen diese auch verfassungsrechtlichen Grundsätzen des jeweiligen Mitgliedstaates entsprechen, was bei der 3%-Hürde, ebenso wie zuvor bei der 5%- Sperrklausel in Deutschland nicht der Fall war. Mithin ist es auch kleineren Parteien bei Erreichung ausreichender Stimmenzahlen möglich, Abgeordnete ins Europäische Parlament zu entsenden.

 

[1] Quelle: Wagner, Aiko, „Vor der Europawahl: Die Wähler in der Bundesrepublik“, S.11, Konrad Adenauer Stiftung, Forum empirische Sozialforschung.

 

Weitere Informationen zu den Europawahlen 2014 finden Sie auch auf der offiziellen Seite des Europäischen Parlaments unter http://www.elections2014.eu/de.

A view from the United Kingdom

European Politics in British Terms

A commentary by Darren Harvey

Euroscepticism is defined in the Oxford English Dictionary as “A tendency to have doubts or reservations regarding the supposed benefits of increasing cooperation between the member states of the European Union (and formerly the European Economic Community); opposition to greater political or economic integration in Europe.”

The implication from this definition, therefore, is that one is not in principle against the idea of European integration per se, but is rather against a further deepening of the integration process. Understood in these terms there can be no doubt that most, if not all, European Union member states contain a political faction that are in some way opposed to further European Integration but who share in the consensus that the central tenets of European cooperation and integration remain essentially worth supporting.

In contrast to this brand of Euroscepticism, however, there exists a substantial section of people in politics and civil society more generally that call for the withdrawal of their state from the European Union entirely and even the complete dismantling of the European Union as a whole.

I. A brief history of Euroscepticism in the United Kingdom

Although less prevalent in many member states, this more aggressive form of Euroscepticism is, and always has been, a considerable force in British politics. Ever since the UK joined what was then the European Economic Community (commonly referred to at the time as the Common Market) there have been persistent calls from groups on both sides of the political spectrum to leave. Many left wing trade unionists were opposed to the Common Market throughout the 1970s on accounts of it being perceived as a capitalist club that favoured the interests of big business over employees; whereas many on the right have long opposed the project of European Integration on accounts of, inter alia, a perceived raft of superfluous regulation stemming from Brussels that drastically hinders business.

This broad based opposition to Europe, coupled with the election of a Labour government in 1974 that had included a pledge to hold a referendum on EEC membership in its manifesto, led to the first ever UK wide referendum in the nation’s history being held in 1975 on the question of whether the UK should remain in the EEC. Before putting the question to the British public, however, the then Prime Minister Harold Wilson’s plan was to re-negotiate the terms of the UK’s EEC membership and then ask whether or not they should remain in on those terms or elect to leave.

Despite claiming that he had fundamentally changed Britain’s membership of the ECC and protected Parliament’s sovereignty, historians are almost unanimously in agreement today that very little of substance was actually achieved by Wilson’s re-negotiation strategy. Nevertheless, politicians and the public alike seemed content with the settlement reached by Wilson and just two years after entering the EEC a referendum on leaving was held in which both the House of Commons, and then 67% of the voting public, voted convincingly to stay.

The decades that followed saw successive rounds of amendments to the EU’s founding treaties in which the government of the day, under persistent pressure from the Eurosceptics, succeeded in securing for the UK various exceptions and opt-outs from further European integration that was being undertaken by the other Member States. As a result of this policy of never really fully committing to the European integration project, often branded as British exceptionalism, those in favour of the UK’s withdrawal from the EU were kept somewhat at bay and pushed to the fringes of their respective political parties.

II. The rise of the United Kingdom Independence Party

Today, however, Eurosceptic sentiment has grown significantly amongst both politicians and the general public in large part because of the exponential rise in support for Nigel Farage’s United Kingdom Independence Party (UKIP) who advocate a complete withdrawal of the UK from the EU as soon as possible. Whilst it would be beyond the scope of this post to comprehensively document the rise to prominence of UKIP, there are nevertheless certain factors unique to the British political system that have unquestionably contributed to their success and require consideration.

First, following the accession of many central and eastern European countries to the EU in 2004 there was an immense wave of immigration by citizens from those new member states into the UK, largely as a result of the UK, Ireland and Sweden being the only EU member states not to impose free movement transitional controls. Soon thereafter the perception that foreigners were coming to the UK and taking jobs away from the indigenous British citizens began to crystallise amongst sections of the general public, with many beginning to lose faith in the government’s pro-European outlook and the wisdom of an “open door” immigration policy.

Picking up on the population’s genuine concerns about issues such as immigration from eastern Europe, UKIP was thus able to push its anti-EU message rather effectively and soon obtained enhanced levels of exposure from large sections of the predominantly right wing media in the UK who have always been hostile towards increased levels of immigration and Europe more generally. This has given UKIP unprecedented levels of media coverage and provided a platform from which to espouse their absolute rejection of the UK’s membership of the European Union and to call for either an immediate withdrawal or at least a referendum on the issue as soon as possible. As a result, more and more people have now come to view the European Union as the root cause of many of the problems facing contemporary British society, with leaving the EU now being discussed as a distinct possibility.

Second, the three main political parties in Britain (Conservatives, Labour and Liberal Democrat) have all at one time or another pledged to hold a referendum either on EU membership itself or on specific treaties such as the failed Constitutional Treaty of 2005 and the Lisbon Treaty of 2009 with no such referenda ever taking place. This has led many in Britain to believe that none of the country’s main political parties take their heartfelt concerns about the EU sufficiently into account and that, deep down, none of them offer a viable alternative to the status quo. It is therefore into this perceived vacuum that UKIP has neatly positioned itself with its message that the only way to guarantee a proper debate about the UK’s future in Europe is to abandon the three main parties who have reneged on promises in the past and vote UKIP.

Third, trust in the British political establishment has plummeted to unprecedentedly low levels in recent years with turnouts at general elections seemingly on an unstoppable downward turn. This is in large part down to a general belief amongst the population that a vote for any of the main parties makes very little difference in practice with all of them promulgating policies that strongly resemble one another. In contrast, UKIP has come to be viewed as a breath of fresh air to mundane, consensus driven mainstream politics with its abrupt and abrasive rhetoric and its willingness to raise sensitive aspects of issues such as immigration, military spending, education and foreign aid that the other parties do their utmost to avoid.

Finally, the First Past the Post electoral system in the United Kingdom strongly favours established political parties on accounts of its simple majority calculation of votes that doesn’t take proportional representation into account. Accordingly, UKIP have yet to win a single seat in Parliament in Westminster but continue to do increasingly well in European Parliamentary elections due to its  proportional electoral system. This has meant that UKIP politicians, and in particular their leader Nigel Farage, have been given a European platform from which to launch their UK centric, Eurosceptic agenda and whilst this has certainly aided the party in gaining exposure, it has left them powerless to bring about real change in the domestic arena.

The great paradox at work here, then, is that Eurosceptic voters have tended not to vote UKIP at UK general elections since they perceive it to be something of a wasted vote given the electoral system; but then persistently voted UKIP in European Parliamentary elections, despite UKIP representation at Westminster being the only way of genuinely effecting a change in relations between the UK and the EU. Perhaps cognisant of this anomaly, recent results in UK by-elections and local government elections (both conducted under First Past the Post) have shown record numbers of votes being cast for UKIP with the projection now being that they will win a number of Westminster seats at the 2015 UK general election and thus gain a foothold in domestic EU policy.

III. David Cameron’s re-negotiation strategy

This rise in popularity and support for UKIP has also given encouragement to members of Prime Minister David Cameron’s Conservative Party who have for a long time held Eurosceptic views but were unable to exert enough pressure to bring about a referendum on the UK’s EU membership. Sensing the heightened Eurosceptic mood in the country, the Prime Minister announced last year that he would, if re-elected in 2015, seek to re-negotiate the terms of the UK’s membership of the EU before putting this negotiated settlement to the British public in an In/Out referendum in 2017.

Although similar in theory to Wilson’s re-negotiation strategy of the 1970’s, David Cameron’s attempt at altering the terms and conditions of the UK’s EU membership will, if it occurs at all, take place in entirely different practical circumstances. First, since the entry into force of the Treaty of Lisbon, the right of every Member State to withdraw from the EU is expressly guaranteed in Art.50 TEU. This was not the case in the 1970s and there was a dispute at the time whether unilateral withdrawal was permitted at all. Second, any revision to the EU treaties must now take place in accordance with the procedure set out in Article 48 TEU and this process will necessarily involve a much more formalised process with input from the European institutions, thus raising serious questions about just how much one member state may be able to alter their EU membership terms and conditions.

In addition, and closely related to this idea of reasonable expectations in the negotiation process, is the sensitive areas that the Conservative Government would like to re-negotiate. At present the party has launched a comprehensive policy review with the explicit purpose of setting out recommendations to the government on what areas of the nation’s EU membership should be put forward for re-negotiation in the event that they are re-elected. Although the full results have not yet been published, there seems to be a general consensus amongst party members that the free movement of persons – a fundamental principle in the European legal order – should be limited or in some way restricted vis-à-vis European citizens wishing to come to the United Kingdom. Whilst not wanting to predict the future, it seems almost certain that any attempt to obtain a special deal just for the UK on the fundamental principle of free movement in the European Union will be met with stiff opposition from other EU member states, thus leaving no choice but to hold a straight In/Out EU referendum.

In contrast to the Conservative Party, the other two main political parties in Britain who will contest the 2015 general election, Labour and the Liberal Democrats, have not yet committed to an In/ Out referendum on EU membership on the grounds that they believe it is in the nation’s interest to stay. With the growing support of UKIP, however, some feel that it will become politically impossible for the other parties not to offer such a referendum since not doing so may compromise their chances at the 2015 general election.

IV. The European Parliamentary elections and their possible implications for the UK and the EU

In light of the way in which Europe has come to dominate the domestic political agenda in recent times it is perhaps unsurprising that the forthcoming European Parliamentary elections have generated an unusually high level of discussion and intrigue amongst the British political class. Although the performance of the current government is of interest, the central focus is unquestionably on UKIP with there being a very real prospect that for the first time in the history of the UK’s membership of the European Union an out and out Eurosceptic party is likely to come in first place, with UKIP predicted to return more MEPs to the European Parliament than any other political party.

Should such an event materialize – and there is every reason to believe that it will with polls consistently predicting a victory for UKIP – the potential consequences not just for the United Kingdom, but also for the European Parliament as a whole, could be huge.

In this regard it is clear to see that the rise in popularity of UKIP in Britain and comparable Eurosceptic parties in other member states has the potential to drastically alter the balance of power within the European Parliament. Depending on how the Eurosceptics fare in other member states it could well be that for the first time in the history of the European Parliament the key divide will not be between centre left and centre right politicians, but Eurosceptics against those who continue to support the European Union. Whether the elections in May produce a number of Eurosceptic MEPs large enough to jeopardise the legislative function of the Parliament remains to be seen, but even if such a dramatic state of affairs does not materialise there can be no doubt that a record number of politicians explicitly hostile to the project of European Integration will be taking up seats in Strasbourg this year.

Furthermore, from a domestic perspective, a strong showing for UKIP at the European Parliamentary elections is guaranteed to further heighten Eurosceptic sentiment, particularly across England, thus piling increasing pressure on David Cameron’s government to adopt a more hostile policy towards the European Union and perhaps forcing those political parties not yet committed to an EU referendum to pledge one.

One may therefore draw a direct link between the outcome of the European Parliamentary elections in May and the prospects of not only an EU referendum being held in the UK in the next few years, but also the increased likelihood that the British people will in fact vote to leave the EU entirely – something that would unquestionably constitute the single most significant moment in the past 40 years of European integration.

Furthermore if, as many are predicting, the UKIP surge continues unabated beyond the European Parliamentary elections in 2015 then this will also have a direct impact upon the other great British (and in many ways European) constitutional question of our time: Scottish Independence.

Consistently viewed as being of a more pro-European persuasion than their English counterparts, the Scottish people are due to go to the polls in a referendum of their own this September on whether or not they should leave the United Kingdom and become an independent nation state.

In the run up to this referendum, much has been made about the prospects of an independent Scotland either being kicked out of the European Union and unable to re-join because of Spain’s refusal to ratify the accession treaty required under Article 49 TEU (the viewpoint of Commission President Barroso); having to re-apply for membership but gaining admission (the mainstream position); or somehow seamlessly transitioning to EU membership on day 1 of independence (the Scottish government view).

Accordingly, the people of Scotland face a doubly uncertain European future: Vote for independence and you may be kicked out of the EU; but vote to stay in the UK and you may be dragged out anyway by a UK wide referendum in the next few years.

With so much at stake both domestically and on the European stage it is certainly no exaggeration to state that the forthcoming European Parliamentary elections are the most important since direct elections to that chamber were first held in 1979. Not only would a UKIP victory place the current UK government under almost unbearable pressure from the media, sections of the public and, perhaps most significantly, its own members, to cave in to increased Eurosceptic demands, it would also increase Nigel Farage’s power and legitimacy within the European Parliament itself. Given that the charismatic UKIP leader already holds the position of Co-Chair of the eurosceptic Europe of Freedom and Democracy Party (1 of 7 parties in the European Parliament), and has already demonstrated his competence in building alliances with existing Eurosceptic parties from other member states, the very real possibility of a grand eurosceptic coalition headed by one of contemporary Britain’s most successful politicians must put pro-Europeans everywhere on notice.

In summary, therefore, a Eurosceptic victory in May would significantly alter the balance of power within the European Parliament and this could lead to problems, delays and perhaps even inertia in the European legislative process. From a UK perspective, it would also drastically enhance the prospects of a UK withdrawal from the EU within the next 5 years. Both of these outcomes would of course be tragedies in and of themselves for anybody who strongly believes in the process of European integration. For this state of affairs to come about unopposed, however, would be far, far worse.

With participation in European Parliamentary elections on a seemingly unstoppable downwards trajectory it has therefore never been more important for those of a pro-European outlook to get out and cast their vote.

Dr. Darren Harvey, who is a british citizen, works as a lecturer in law at King’s College London.

Suggested Citation: Harvey, Darren, A view from the United Kingdom, jean-monnet-saar 2014, DOI: 10.17176/20220308-154910-0

Keine deutsche Sperrklausel bei der Europawahl

Warum das Bundesverfassungsgericht (erneut) Recht hat

Eine Stellungnahme von Sebastian Zeitzmann

Wie viele Regalmeter mögen im Archiv des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) wohl mittlerweile mit Akten zu wahlrechtlichen Sperrklauseln, umgangssprachlich Prozent-Hürden genannt, vollgestellt sein? Für sein Urteil vom 26. Februar zur 3-%-Sperrklausel bei den Europawahlen musste sich das BVerfG nun bereits zum dritten Mal mit der Materie befassen – allein auf Ebene der Wahlen zum Europäischen Parlament (EP)! Hatte es 1979 die damalige 5-%-Hürde anlässlich der ersten Direktwahl zum EP noch für zulässig gehalten, so vollzog es im November 2011 eine 180-Grad-Kehrtwende und erklärte dieselbe Hürde bei den Europawahlen für verfassungswidrig.

Zwischen 1979 und 2011 liegen 32 Jahre, das sind sieben Europawahlen (die von 1979 mitgezählt). Das ist auch die Gründung der Europäischen Union (EU) im Jahr 1993, das sind fünf Reformverträge, mit welchen die frühere Europäische Gemeinschaft sowie die EU auf neue vertragliche Grundlagen gestellt wurden. Durch diese hat das EP selbst eine erhebliche Stärkung im Institutionsgefüge der EU erfahren, letztlich auf Kosten des Rates. Dieser wurde von einem faktischen Alleinherrscher in der EG-/EU-Gesetzgebung (freilich immer basierend auf Vorschlägen der Kommission) in die Rolle des Ko-Gesetzgebers neben dem EP zurechtgestutzt. Dennoch gibt es noch immer Politikbereiche, in denen die Rolle des Rates (und damit der Mitgliedstaaten) deutlich stärker ausgeprägt ist als diejenige des Parlaments (und damit der Unionsbürgerinnen und -bürger). In die Zeit von 1979 bis 2011 fiel nicht zuletzt die deutsche Wiedervereinigung, welche zu einer zahlenmäßigen Stärkung deutscher Abgeordneten im Parlament führte, sowie die Abschaffung der Sperrklauseln bei Kommunalwahlen in Deutschland – ebenfalls durch Urteil des BVerfG.

Zwischen Herbst 2011 und Februar 2014 wiederum liegt eigentlich nichts (zumindest in diesem Bereich Relevantes) – mit Ausnahme der neu vorgesehenen Praxis, dass der Spitzenkandidat der obsiegenden Parlamentsfraktion auf EP-Vorschlag neuer Kommissionspräsident werden soll (was allerdings noch längst nicht spruchreif ist) sowie der Schaffung einer 3-%-Hürde für Europawahlen durch den Gesetzgeber in Reaktion auf das 2011er Karlsruher Verdikt. Dabei handelt es sich um ebenjene Hürde, die seit dem 26. Februar wiederum und für die Bundesrepublik nun auf absehbare Zeit wohl endgültig Makulatur geworden ist. Denn das BVerfG erklärte sie ebenso wie die frühere, höher angesetzte Hürde für verfassungswidrig. Das Urteil erging mit 5:3 Stimmen zwar denkbar knapp und beinhaltet ein beachtenswertes Sondervotum des Richters Peter Müller, aber: Karlsruhe locuta, causa finita. Die nächsten Wahlen zum EP im Mai 2014 finden in Deutschland scheinbar (!) ohne Sperrklausel statt. Wie bereits 2011 hagelt es Kritik gegen den Zweiten Senat. Die Adressaten kommen aus Bundestag wie -regierung, aus der Rechts- und Politikwissenschaft, gar aus der Soziologie, aus den Medien – und aus dem EP selbst. Freilich finden sich auch Befürworter des Karlsruher Urteils, vor allem bei denjenigen Kleinparteien, welche sich nun -berechtigte oder unberechtigte- Hoffnungen auf einen Einzug ins EP im Mai machen. Wer hat Recht? Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, welcher dem BVerfG vorwirft, es habe die Rolle des EP nicht verstanden? Der Soziologe Ulrich Beck, welcher Karlsruhe in der FAZ vom 28.2.2014 „höchstrichterlichen Populismus“ vorwirft? Die Antwort ist: Karlsruhe hat Recht.

Sperrklauseln sind natürlich keine rein deutsche Sache; sie finden sich in Wahlrechtssystem rund um den Globus. In Deutschland spielen sie jedoch eine besondere Rolle: Wo sie in anderen Regionen unliebsame Kräfte aus dem Parlament fernhalten sollen und daher teilweise grotesk hoch angesetzt sind, will man in Deutschland mit %-Hürden primär schlicht verhindern, dass zu viele Parteien in die Parlamente einziehen. Denn die Erfahrungen aus der Weimarer Republik, in der zahlreiche Splitterparteien Regierungsbildungen und stabile sowie nachhaltige Mehrheiten bis zur Unmöglichkeit erschwerten -was das System nach wenigen Jahren zum Kollabieren brachte-, wiegen gerade in Deutschland zu schwer, als dass man vergleichbare Risiken erneut einzugehen bereit ist. Daher ist auch keine Diskussion über die bewährte 5-%-Hürde bei Bundestags- und Landtagswahlen zu erwarten.

I. Warum sieht das bei den Europawahlen (wie auch bei den Kommunalwahlen) anders aus?

(1) Zunächst, und das stellt der Zweite Senat deutlich heraus, ist Strasbourg, kompetenziell betrachtet, nicht Berlin:

Das EP ist ein anderer Typ Volksvertretung als es der deutsche Bundestag ist. Dies soll nicht bedeuten, das EU-Parlament sei ein Parlament light oder ein solches zweiter Klasse – aber es kann nicht verleugnet werden, dass seine Zuständigkeiten und Aufgaben sich doch erheblich von denen vieler nationaler Parlamente unterscheiden. Gewiss hat das EP, verglichen mit seinen Anfängen in den 1950er Jahren, als es noch aus abgesandten Vertretern der nationalen Parlamente zusammengesetzt war und -entsprechend seinem institutionellen Vorbild im Europarat- lediglich „Parlamentarische Versammlung“ hieß, in beeindruckendem Maße an Kompetenzen hinzugewonnen: Damals konnte es lediglich in Rechtsetzungsverfahren vom Rat angehört werden (in einigen Politikbereichen war die Anhörung obligatorisch). Es hatte also nur eine beratende Funktion, konnte im Übrigen mit seiner Position vom Rat völlig ignoriert werden. Darüber hinaus standen ihm keine wesentlichen Kompetenzen zu.

Seitdem ist es nicht nur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Rat geworden (eigentlich ist es sogar noch etwas stärker als der Rat, da nur dem EP im Laufe des Verfahrens ein absolutes Vetorecht zusteht). Es hat auch ähnlich starke Mitbestimmungsrechte im Haushaltsverfahren der EU, also der Festlegung des jährlichen Budgets als auch des finanziellen 7-Jahr-Plans. Auch beim Abschluss von internationalen Verträgen durch die EU ist das EP regelmäßig beteiligt. Das Parlament wählt daneben den Präsidenten der Kommission, welcher wiederum von den Staats- und Regierungschefs unter Berücksichtigung der Europawahlen nominiert wird, und bestätigt das gesamte Kollegium der Kommission: Ohne Zustimmung des EP kann die Kommission nicht eingesetzt werden! Dementsprechend ist die Kommission dem EP verantwortlich und unterliegt, obwohl sie im EU-Institutionsgefüge völlig unabhängig ist, der strengen Kontrolle aus Strasbourg. Dies kann letztlich bis zu einem Misstrauenstrag des EP gegen die Kommission führen, in dessen Erfolgsfall letztere geschlossen zurücktreten muss (dieser Erfolgsfall ist bisher allerdings noch nie eingetreten). Schließlich kann das EP nichtständige Untersuchungsausschüsse einsetzen, um behauptete Verletzungen des EU-Rechts oder Missstände bei der Anwendung desselben zu überprüfen (sofern nicht bereits der EuGH mit dem Fall befasst ist).

So umfassend der Zuständigkeitskatalog des Parlaments auch wirkt, bestehen doch weiterhin ärgerliche Kompetenzlücken, welche die Ansicht Karlsruhes rechtfertigen. So fehlt es vor allem an einem Initiativrecht des EP: Von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen, darf das Parlament, anders als bspw. der Deutsche Bundestag, keine Gesetzgebungsinitiativen vorlegen. Das diesbezügliche Monopol liegt einzig bei der Kommission. Zwar kann das EP -wie auch der Rat- die Kommission auffordern, einen Gesetzgebungsakt vorzuschlagen. Die Kommission ist in einem solchen Fall aber nicht gebunden, einen entsprechenden Vorschlag tatsächlich vorzulegen sondern kann dies mit entsprechender Begründung auch verweigern. Daneben ist das EP nicht in allen Politikbereichen, welche unter die Zuständigkeit der EU fallen, neben dem Rat gleichberechtigt. Gerade in einigen der wichtigsten und sensibelsten Politikfelder sind dem EP die Flügel erheblich gestutzt: Dies betrifft vor allem die Wettbewerbspolitik sowie wesentliche Fragen der Steuer-, Wirtschafts- und Währungspolitik. Hier ist der Einfluss des EP marginalisiert. Auch beim Abschluss einzelner internationaler Abkommen muss das EP hinter den Rat zurücktreten. In der GASP schließlich spielt das Parlament aufgrund der intergouvernementellen Struktur überhaupt keine rechtsverbindliche Rolle – man vergleiche dies mit der Bundesrepublik, in welcher wir mit der Bundeswehr ein Parlamentsheer haben! Schlussendlich ist zu bedenken, dass das EP selbst in der bloßen Rechtsetzung, welche außerhalb der Gesetzgebungsverfahren ergeht, keinerlei Befugnisse hat. Zwar kann es einseitig Empfehlungen und Stellungnahmen abgeben, welche im Strasbourger Jargon als Resolutionen bezeichnet werden, aber der Erlass rechtlich verbindlicher Rechtsakte aus eigener Initiative ist dem EP verwehrt. Des Weiteren ist eines zu bedenken: Zwar wählt das EP den Präsidenten der Kommission, bestätigt diese im Amt und kann sie durch ein erfolgreiches Misstrauensvotum ihres Amts entheben – aber die Kommission wiederum ist keine EU-Regierung, welche mit der Bundesregierung vergleichbar ist. Der Kommissionspräsident ist also auch kein Regierungschef. Das Amt Herrn Barrosos ist bei aller Machtfülle einfach nicht mit Frau Merkels Position gleichzusetzen.

(2) Auch institutionell unterscheidet sich das EP von den nationalen Parlamenten – als supranationale Volksvertretung muss es dies sogar ganz zwangsläufig! Wieso ist dies so?

In einem nationalen Parlament findet sich in der politischen Praxis, unabhängig von Bestehen und Höhe einer Sperrklausel, regelmäßig eine limitierte Anzahl von Parteien. Aus diesen wird eine -mehr oder minder stabile- Regierung sowie eine Opposition gebildet. In einzelnen Mitgliedstaaten der EU gab bzw. gibt es eine einzige Partei, welche die Regierungsfraktion darstellt, in anderen Mitgliedstaaten bedurfte bzw. bedarf es zur Regierungsbildung Koalitionen mit teilweise mehr als nur zwei Parteien. Strasbourgs Parteienlandschaft setzt sich aber aus nationalen Parteien aus 28 Mitgliedstaaten zusammen, und die politische Pluralität in diesen Staaten wiederum resultiert in einer Zahl von gegenwärtig über 160 nationalen Parteien, welche die Unionsbürger auf EU-Ebene vertreten. Das ist das über 40-fache dessen, was die parlamentarische Parteienlandschaft in Berlin gegenwärtig hergibt!

In Strasbourg muss also von vorneherein ein ganz anderer Ansatz gewählt werden als in den nationalen Parlamenten: Parteien, deren Abgeordnete sich politisch nahestehen, welche zu den großen europäischen Parteifamilien gehören oder welche sich in ihren grundlegenden politischen Ansätzen und Programmen am ehesten miteinander identifizieren können, schließen sich zu Fraktionen zusammen. Derer, nahezu das gesamte politische Spektrum abdeckend, gibt es gegenwärtig sieben. Daneben gibt es etwa 30 fraktionslose Abgeordnete, welche sich keinem fraktionspolitisch abgedecktem Spektrum zugehörig fühlten, untereinander aber auch nicht die Einigkeit für eine eigene Fraktion herstellen konnten. Der Status als Fraktionsloser ist jedoch alles andere als erstrebenswert, führt er doch eingeschränkte Beteiligungsrechte mit sich. Im Regelfall werden Abgeordnete also in eine Fraktion streben. So war es auch mit dem schwedischen Abgeordneten der Piratenpartei Christian Engström: Dieser schloss sich der Fraktion der Grünen an. Warum sollten sich also eventuelle Abgeordnete einer Tierschutzpartei nicht auch zu dieser Fraktion gesellen? Selbst die vielzitierten Franken würden sich wohl am ehesten dem grünen Spektrum anschließen, sind dort doch bereits andere Regionalparteien beheimatet.

Und wenn nun skeptische Aufschreie kommen, dass sich mögliche rechtsextreme Abgeordnete eventuell zu einer Fraktion zusammenschließen könnten, sofern sie die erforderliche Anzahl von 25 Abgeordneten aus (gegenwärtig) sieben Staaten zusammenbekommen – dann muss man dem trocken gegenüberstellen, dass dies zu einer Demokratie dazugehört. Aufgabe der gewachsenen Strasbourger Demokratie wäre es dann, sich im politischen Diskurs mit dem extremen Lager auseinanderzusetzen. Ein stabiles demokratisches Gefüge muss dazu in der Lage sein können – that is part of the game. Wird dieses Spiel gewonnen, ist dies (auch) ein Sieg für die europäische Demokratie. Dies gilt im Übrigen auch in Bezug auf die antieuropäische Fraktion, welcher für die Wahl in diesem Jahr erhebliche Stimmengewichte prognostiziert werden. Offenbar schätzt Karlsruhe die europäische Demokratie als stabil genug ein, um dieses Spiel tatsächlich gewinnen zu können. Eine europaskeptische Grundhaltung, wie dem Zweiten Senat anlässlich des Urteils vereinzelt vorgeworfen wurde, ist darin nicht zu erkennen.

Wenn also aus Deutschland tatsächlich, wie vom Bundeswahlleiter anlässlich der Wahl aus dem Jahr 2009 errechnet, acht Abgeordnete aus sieben Kleinparteien ins EP eingezogen wären, hätten sich die meisten wohl einer der bestehenden Fraktionen angeschlossen. Dass es zur Gründung einer achten Fraktion gekommen wäre, ist unwahrscheinlich. Die Gesamtzahl der nationalen Parteien im EP wäre um weniger als 5% angestiegen. Und selbst, wenn der unwahrscheinliche Fall eingetreten wäre, dass alle acht Abgeordneten fraktionslos geblieben wären, so hätte dies -bei zum Wahlzeitpunkt 736 Abgeordneten, heute sind es 766- lediglich einen Anteil von knapp mehr als 1% aller Abgeordneten ausgemacht. Nein, eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des EP aus den genannten Zahlen herzuleiten, erscheint absurd.

Dies muss umso mehr gelten, als es in Strasbourg keine feste Regierungsmehrheit bzw. Opposition gibt: Mehrheiten wechseln mit den Materien, über welche abgestimmt wird. Politische Lager, welche sich in einzelnen Fragen unversöhnlich gegenüberstehen, stimmen in anderen Bereichen einträchtig gleich ab. Dies gilt auch für fraktionslose Abgeordnete. Für den Ernstfall gibt es eine informelle Koalition aus Konservativen/Christdemokaten einerseits und Sozialisten und Demokraten andererseits. Diese „Koalition“, welche bisher meistens auch den Parlamentspräsidenten unter sich aufgeteilt hat, war bisher immer in der „Mehrheit“. Aber ist es so schlimm, sollte sie diese tatsächlich verlieren? In diesem Fall müsste man sich eben einen dritten verlässlichen Partner suchen. Dies gehört zur parlamentarischen Arbeit mit dazu, dies schafft zudem Wettbewerb zwischen den Fraktionen. Der Akzeptanz des EP und der gesamten EU-Demokratie in der Bevölkerung kann es nur gut tun, wenn Strasbourg nicht dauerhaft durch die immer selben beiden Fraktionen dominiert sondern von einem politischen Wettbewerb bestimmt wird.

Wo eine Erschwerung der Entscheidungsfindung einzig tatsächlich möglich erschiene, sind solche Abstimmungen, in denen eine Mehrheit der Mitglieder des EP benötigt werden, um einen Rechtsakt zu erlassen, also ab der nächsten Wahl 376. Es gibt solche Fälle, z.B. wenn das EP über sein eigenes europaweites Wahlrecht abstimmen möchte (dort hat aber auch der Rat noch ein erhebliches Wort mitzureden), um sein Vetorecht im Gesetzgebungsverfahren auszuüben oder um die Kommission aufzufordern, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. In den meisten Fällen allerdings reicht die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Wenn also Angehörige von Splittergruppen im EP einen Beschluss kippen wollen, müssen sie auch bei den Entscheidungen anwesend sein. Im Grundsatz kann diesbezüglich wohl festgehalten werden: Wenn die Befürworter eines Beschlusses geschlossen bei den Abstimmungen votieren, wird es für Splittergruppen schwierig, die mancherorts befürchtete Blockadepolitik tatsächlich praktisch umzusetzen.

(3) Selbst wer nun eine Vorbildfunktion des Karlsruher Urteils für andere Mitgliedstaaten und eine Zunahme von Kleinparteien auch aus anderen Mitgliedstaaten befürchtet, kann in seiner Argumentation entkräftet werden:

Denn die meisten EU-Staaten haben eine natürliche, sogenannte „informelle“ Sperrklausel, welche sich daraus ergibt, dass aus ihnen nur eine geringe Anzahl von Abgeordneten entsendet wird.Wenn u.a. Malta und Luxemburg jeweils sechs Abgeordnete entsenden, so kann man als Faustformel heranziehen, dass zum sicheren Einzug in das EP etwa 1/6 der Stimmen benötigt werden, also knapp 16,7%. Selbstverständlich ist dies keine in Stein gemeißelte Zahl. Vielmehr ergibt sich aus dem nationalen Wahlrecht, dem darin vorgesehen Sitzzuteilungsverfahrens und der gesetzlich normierten Sperrklausel (welche bis auf Spanien und nun auch Deutschland alle Staaten in ihrem EU-Wahlrecht kennen), dass gültige Stimmen für Parteien unterhalb dieser Sperrklausel unter den Tisch fallen, wodurch die informelle Sperrklausel abgesenkt wird. Mit anderen Worten: Gerade in den kleinen EU-Staaten dienen Sperrklauseln dazu, die informelle Hürde, welche mit der geringen Anzahl entsendeter Abgeordneten einhergeht, abzusenken! Man verschafft also letztlich der politischen Pluralität in diesen Staaten praktische Bedeutung und gewährleistet, dass nicht zu viele Wählerstimmen unbeachtet bleiben (was durchaus negative Konsequenzen für die Wahlbeteiligung mit sich bringen kann). Das gilt für etwa die Hälfte aller EU-Mitgliedstaaten.

Die anderen Staaten, z.B. Schweden mit 20 Abgeordneten, haben eine informelle Sperrklausel von etwa 5% oder darunter. Lediglich sechs Staaten haben eine informelle Sperrklausel von unter 3%: Spanien, welches als bisher einziger Staat keine Sperrklausel kannte, entsendet im Mai 54 Abgeordnete. Die informelle Sperrklausel dort liegt also bei knapp unter 2%. Frankreich hat eine gesetzliche Sperrklausel von 5% und Italien von 4%. Diese Staaten gehören zur Minderheit, in welcher die offizielle Sperrklausel die informelle Hürde (jeweils ungefähr 1,35%) überschreitet. Da im Regelfall nur wenige Parteien Wahlergebnisse im Spektrum zwischen etwa 1,35% und 4 bzw. 5% erzielen, dürfte also auch aus diesen Staaten ein enormer Zuwachs von Parteien im EP, sollten sie ihre gesetzlichen Sperrklauseln abschaffen, nicht zu erwarten sein. Ähnliches gilt für das Vereinigte Königreich und für Polen.

Deutschland hat bei 96 Abgeordneten übrigens die niedrigste informelle Sperrklausel von etwa 1%. Zwar kann diese durch die Besonderheiten des gesetzlich vorgesehen Sitzzuteilungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers im Extremfall auf etwa die Hälfte reduziert sein (die ödp hätte 2009 demnach mit 0,5% ein Mandat erhalten; dies erscheint 2014 allerdings nicht mehr möglich, da Deutschland statt 99 nur noch 96 Abgeordnete entsendet, wodurch die informelle Hürde leicht angehoben wurde). Dies dürfte aber nur im Ausnahmefall und zugunsten einer sehr überschaubaren Anzahl von Parteien eintreffen. Völlig obskure sowie Kleinstparteien, von denen in der Bundesrepublik eine Vielzahl zu den Wahlen zugelassen sind, können sich also trotz Wegfall der Sperrklausel wenig berechtigte Hoffnung auf einen Einzug in das EP machen.

Dass die informelle Sperrklausel bedeutungslos werden kann, ist nur in Mitgliedstaaten mit extrem fragmentierten Parteisystemen denkbar. Ein solcher Staat, in dem es keine großen Parteien sondern nur mittelgroße und zahlreiche kleine Parteien gibt, ist allerdings gegenwärtig in der EU nicht ersichtlich. Selbst in Griechenland, dessen althergebrachtes Parteiensystem durch die Krise des Landes grundlegend auf den Kopf gestellt wurde, ist ein solcher Zustand, der dazu führen würde, dass selbst mit einer gesetzlich vorgesehenen Sperrklausel eine deutlich höhere Zahl von Parteien als in allen anderen EU-Staaten in das EP einziehen würde, bisher nicht eingetreten. Es erscheint auch äußerst unwahrscheinlich, dass die 21 griechischen Abgeordneten letztlich aus 15 oder mehr unterschiedlichen Parteien kommen werden (die informelle Sperrklausel wäre freilich erst dann völlig außer Gefecht gesetzt, wenn sie aus 21 verschiedenen Parteien kämen, die allesamt weniger als 1/21 der Stimmen enthalten hätten – historisch dürfte ein solches Wahlverhalten wohl nicht nur in Europa ein absolutes Novum darstellen und ist kaum vorstellbar).

Wie man es also dreht und wendet: Selbst wenn in anderen Staaten die gesetzlichen Sperrklauseln entfielen, würde der Anstieg von Parteien im EP moderat ausfallen. Gewiss würde eine höhere Parteienvielfalt aus den Staaten die Gründung einer achten Fraktion erleichtern. Alles darüber hinaus erscheint wenig realistisch – was für eine Fraktion sollte dies auch sein; welcher Teil des Parteienspektrums ist im EP gegenwärtig noch nicht abgedeckt außer der extremen Parteien links- wie rechtsaußen? Dass mit acht Fraktionen das EP in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wäre, darf ebenso bezweifelt werden wie ein Wegfall der Funktionsfähigkeit, wenn statt 30 etwa 50 Abgeordnete fraktionslos wären. Im Übrigen ist festzuhalten, dass naturgemäß die Anzahl der im EP vertretenen Parteien mit jeder Europawahl schwankt. Bei 28 Mitgliedstaaten können solche Schwankungen sogar ganz erheblicher Natur sein. Die Zahl von etwa 160 Parteien ist also keineswegs von Dauer. Jede Wahl kann eine höhere als auch eine niedrigere Anzahl mit sich bringen. Wenn also das EP trotz derartiger natürlicher Schwankungen funktionsfähig bleibt, so wird selbiges auch bei solchen Schwankungen zu erwarten sein, die aus dem Wegfall nationaler Sperrklauseln resultieren.

II. Was folgt aus dem Gesagten?

(1) Das BVerfG hat keineswegs ein europakritisches Urteil gefällt bzw. die Rolle des EP nicht verstanden:

Karlsruhe hat mit seinem Verdikt vielmehr gezeigt, dass es die Strasbourger Demokratie belastbar genug hält, um auch ohne deutsche Sperrklausel funktionsfähig zu sein. Es zeigt deutlich auf, dass trotz der zahlreichen Kompetenzen, welche Verfassungsrichter Müller in seinem Sondervotum aufführt, im Kompetenzkatalog des EP noch erhebliche Lücken existieren, die auszufüllen sind. Aus diesem Grund ist es letztlich auch vertretbar, dem Bundestag einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Folgen für die Arbeitsfähigkeit des EP, wenn die 3%-Klausel wegfällt, abzusprechen. Erst wenn das EP mit dem Bundestag vergleichbare Kompetenzen erhalten hat, ist es überhaupt gerechtfertigt, eine entsprechende Einschätzung vorzunehmen. Diese müsste dann allerdings notwendigerweise die institutionellen Besonderheiten des EP, vor allem die zwangsläufige Zusammensetzung aus einer Vielzahl von Parteien, berücksichtigen.

Im Übrigen stärkt Karlsruhe den europäischen Wähler: Zukünftig werden, zumindest in Deutschland, deutlich weniger Stimmen unter den Tisch fallen sondern auf Ebene der EU repräsentiert werden – und sei es lediglich durch einen einzelnen Abgeordneten. Dass dieser, sofern er sich einer Fraktion anschließt, erhebliche Mitwirkungsbefugnisse hat, ist allgemein bekannt. Der Zweite Senat hat also ein europafreundliches Urteil gefällt, welches eine starke und lebendige europäische Demokratie zu fördern geeignet ist. Dies macht den 26.2.2014 dann doch zu alles andere als einen „traurigen Tag für die Demokratie in Europa“, wie Franz C. Mayer auf dem Verfassungsblog beklagt.

(2) Der Zweite Senat stellt allerdings auch klar, dass sein Urteil für den status quo gilt, unter anderen Voraussetzungen aber zukünftig auch (wieder) anders ausfallen kann:

Diesbezüglich sind vor allem zwei Optionen denkbar: erstens die Aufwertung des EP zu einem mit dem Bundestag vergleichbaren Parlament sowie zweitens die Schaffung eines einheitlichen Europawahlrechts für alle 28 Mitgliedstaaten. Beide Optionen sind allerdings aus heutiger Sicht schwer zu verwirklichen: Für die Aufwertung des Parlaments braucht es eine Änderung der Verträge, für ein einheitliches Wahlrecht eine Einstimmigkeit im Rat – das EP ist nicht befugt, sich selbst autonom sein eigenes europaweites Wahlrecht zu schaffen.

Zunächst zur Aufwertung des EP: Hierzu bedarf es meiner Meinung nach vierer Elemente. Erstens muss dem EP ein Initiativrecht in allen Politikbereichen -vergleichbar dem der Kommission- zugestanden werden. Dieses muss nicht als Monopol ausgestaltet sein sondern kann neben dem Initiativrecht der Kommission bestehen. Zweitens muss das ordentliche Gesetzgebungsverfahren nicht nur Regelfall der Gesetzgebung sein sondern das ausschließlich anzuwendende Verfahren. Mit anderen Worten: Die besonderen Gesetzgebungsverfahren -Zustimmungs- wie Anhörungsverfahren- müssen abgeschafft werden, in allen Politikbereichen -entsprechend auch für alle internationalen Abkommen- muss das EP gleichberechtigt neben dem Rat gesetzgeberisch tätig sein. Dies bedeutet auch, dass die GASP vergemeinschaftet werden muss, was gegenwärtig reichlich unwahrscheinlich erscheint. Drittens müssen dem EP, vergleichbar der Kommission und dem Rat, Befugnisse verliehen werden, einseitig in bestimmten Politikbereichen verbindliche Rechtsakte erlassen zu können. Viertens muss in den Feldern, in welchen Kommission und Rat einseitig verbindliche Rechtsakte beschließen können, eine Beteiligungsmöglichkeit des EP eingeführt werden. Die Aufwertung des EP bedeutet nicht, dass damit eine Aufwertung der Kommission zu einer EU-„Regierung“ einhergeht, damit das EP -wie der Deutsche Bundestag- einen tatsächlichen Regierungschef wählen kann. Denn eine solche Aufwertung der Kommission passt nicht in den besonderen supranationalen Charakter der EU sui generis – es sei denn, man kreiert die Vereinigten Staaten von Europa, wie zuletzt wieder häufiger gefordert. Es erscheint mir aber des Nachdenkens Wert, eines Tages nicht nur den Kommissionspräsident sondern auch die übrigen Kommissare aus den Reihen des EP zu nominieren.

Zum Europäischen Wahlrecht: Dass das Karlsruher Urteil ein Fingerzeig hinsichtlich der Notwendigkeit eines einheitlichen EU-Wahlrechts ist, hat Matthias Ruffert eindringlich auf dem Verfassungsblog betont. Ob es dazu aber, wie Ruffert fordert, einer europaweit einheitlichen Sperrklausel bedarf, wage ich zu bezweifeln (ich verstehe Ruffert so, dass er eine nationale Sperrklausel vorsieht, die für alle Mitgliedstaaten identisch ist). Denn wie hoch soll eine solche Sperrklausel sein, damit sie tatsächlich Sinn ergibt? Wie oben festgestellt, hat die Mehrzahl der Staaten ohnehin eine natürliche Sperrklausel, die über 5% liegt, in 75% der Staaten liegt sie gar bei über 3%. Würde die Sperrklausel hoch angesetzt werden, so dass sie sich tatsächlich in den Ergebnissen widerspiegeln würde, geschähe dies auf Kosten politischer Pluralität. Niedrige Zahlen würden sich aber nur auf eine absolute Minderheit der Staaten auswirken, was der Sinnhaftigkeit eines EU-weiten nationalen Sperrklauselzwangs entgegensteht. Sinnvoller erscheint mir folgendes Vorgehen: Da es sich um Europawahlen handelt, müssen anstelle der nationalen Parteien europäische Parteien (bei der es sich auch um eine tatsächliche Partei handeln muss und nicht „nur“ um eine der Fraktionen im EP), welche in den Mitgliedstaaten antreten, auf dem Wahlzettel zu finden sein. Dazu müssten zunächst tatsächliche europäische Parteien gegründet werden – parallel zur Fraktionsbildung im EP könnte man diese dann zur EU-Wahl zulassen (dies muss durch einen EU-Wahlleiter erfolgen), wenn sie in mindestens sieben Mitgliedstaaten antreten. Obskure Klein- und Spaßparteien wird man so schon im Vorfeld von der Wahl ausschließen können, weil es ihnen nicht gelingen wird, sich tatsächlich in erforderlichem Umfang grenzüberschreitend zu organisieren. Regionalparteien wie die Franken o.ä. wiederum könnten sich in einer europaweiten Partei zusammenschließen, welche sich für -durchaus auch geografisch limitierte- regionale Interessen einsetzt (im Erfolgsfall könnte damit sogar das Subsidiaritätsprinzip EP-intern gestärkt werden). Basierend auf der gesamteuropäischen Wählerschaft sollte dann eine Sperrklausel greifen, also eine europäische anstelle einer einheitlichen mitgliedstaatlichen Sperrklausel eingeführt werden. Diese müsste niedrig angesetzt sein, da mit dem Erfordernis, europäische Parteien zu gründen und eine Zulassung zur Wahl zu erreichen, bereits eine erste Auswahlhürde geschaffen wurde. Idealerweise sollte die Sperrklausel nicht bei über 3%  liegen, eher darunter. Dabei sollte es keine Rolle spielen, ob eine Partei nur in sieben oder in allen Mitgliedstaaten antritt: Die Erfolgschancen, die Hürde zu überspringen, liegen umso höher, je gesamteuropäischer die Partei aufgestellt ist. Für die EU-Demokratie wäre ein solches Wahlverfahren ein Meilenstein. Zudem erscheint es mir sehr geeignet, die Akzeptanz der Wahlen zum EP in der Bevölkerung steigen zu lassen. Das Problem, dass der Wähler dann erst recht zuhause bleiben könnte, da ihm die neuen Parteien nicht vertraut sind, sehe ich nicht: Die althergebrachten und vertrauten Parteien werden der Wählerschaft schon deutlich zu machen wissen, in welcher europäischer Partei ihre Kandidaten zu finden (und zu wählen) sind.

(3) Zum Abschluss noch einige Worte hinsichtlich der Diskussion, welche sowohl dem EU-Sperrklausel II- als auch III-Urteil folgte:

Meines Erachtens gehen weite Teile dieser am Kern der Debatte vorbei. Denn auch wenn es hier um die Vereinbarkeit der Sperrklausel mit der deutschen Verfassung geht – das Problem ist kein deutsches sondern ein europäisches. Dies scheint der eine oder andere Kommentator allerdings aus dem Auge verloren zu haben, wenn beklagt wird, der Wegfall der Sperrklausel schade der deutschen Interessensvertretung im EP, weil nun weniger deutsche Abgeordnete in den relevanten Fraktionen säßen sondern sich irgendwo unter ferner liefen tummeln würden. Franz C. Mayer beklagt eine „Aufsplitterung deutscher Interessen oder Interessen aus Deutschland“. Das ist grundfalsch. Kern der Debatte sind mit der Funktionsfähigkeit des EP rein gesamteuropäische Interessen. Grundfalsch ist dies auch aus folgendem Grund: Aktiv wie passiv wahlberechtigt sind bei den Europawahlen in Deutschland nicht nur Deutsche, sondern Staatsbürger aus allen EU-Mitgliedstaaten. Diese Regelung gilt übrigens auch für Kommunalwahlen – und auch dort gibt es, wie oben aufgeführt, eine Sperrklausel in Deutschland nicht mehr. Ein Gleichlauf der Aufhebung der Sperrklauseln ergibt also durchaus Sinn.

Und ganz abschließend sei festgehalten, dass der Wegfall der Sperrklausel es gerade auch Unionsbürgern aus anderen Mitgliedstaaten erheblich erleichtern kann, sich auch bei den Europawahlen einzubringen. Dies ist eine zutiefst pro-europäische Konsequenz des Urteils des Zweiten Senats, welcher -bewusst oder unbewusst- den Gedanken der europäischen Einigung und der Freizügigkeit in der EU bestätigt und in der Verfassungsrechtsprechung weiter gefestigt hat.

Sebastian Zeitzmann, LL.M. ist seit 2020 wissenschaftlicher Mitarbeiter am EMR. An der Universität des Saarlandes und der Universität Strasbourg unterrichtet er in den Bereichen Europarecht, Europapolitik und Europäische Integration.

Suggested Citation: Zeitzmann, Sebastian, Keine deutsche Sperrklausel bei der Europawahl, jean-monnet-saar 2014, DOI: 10.17176/20220308-154450-0