Neuer ZEuS-Beitrag von Prof. Dr. Dagmar Richter

Im gerade erschienenen Heft 2/2019 der Zeitschrift für Europarechtliche Studien behandelt Dagmar Richter die Frage „Sicherheit vor Pestiziden in Europa? – Gefährliche Formen der Zusammenarbeit von EU und Mitgliedstaaten am Beispiel der Neu-Genehmigung von Glyphosat“ (S. 219-334).

Der Beitrag ist im Volltext frei zugänglich unter https://www.nomos-elibrary.de/10.5771/1435-439X-2019-2-219.pdf?download_full_pdf=1&page=1

Abstract: Der Beitrag behandelt am Beispiel der Neu-Genehmigung von Glyphosat die Frage, wie sicher der Umgang mit Pestiziden in Europa ist. Eine zentrale Rolle spielen dabei Gefahren, die sich aus der Zusammenarbeit zwischen EU und Mitgliedstaaten ergeben. Da die Wirkstoffgenehmigung auf der EU-Ebene, die Zulassung der Anwendungsprodukte jedoch bei den Mitgliedstaaten angesiedelt ist, kommt es zu sich gegenseitig neutralisierenden Prozessen und dadurch zur „Verantwortungsdiffusion“ im Mehrebenensystem: Einerseits begünstigt das Komitologie-Verfahren auf europäischer Ebene Ausweichverhalten der Kommission, die bei Uneinigkeit der Mitgliedstaaten Maßnahmen der Risikominderung in das folgende Verfahren der Pflanzenschutzmittel-Zulassung verschiebt. Andererseits können die Mitgliedstaaten in diesem Verfahren wiederum darauf verweisen, dass der zugrunde liegende Wirkstoff (z.B. Glyphosat) bereits in einem aufwändigen europäischen Bewertungsverfahren genehmigt worden ist. Der Beitrag analysiert das Zusammenwirken von Union und Mitgliedstaaten am Beispiel des Mitgliedstaats Deutschland, indem alle relevanten Aspekte in den Bereichen Zuständigkeiten, Genehmigungs- und Zulassungsverfahren (mit Risikobewertung), fortlaufende Kontrolle (mit verbleibenden Handlungsoptionen) und Vereinbarkeit mit übergeordneten Grundsätzen und Grundrechten (einschließlich der prozessualen Durchsetzung) auf beiden Ebenen jeweils gespiegelt werden. Auf diese Weise werden 32 Problempunkte ermittelt, an denen eine wirksame Reform ansetzen muss. Die Untersuchung legt unter anderem dar, warum die vermeintlichen Auflagen im Kontext der Glyphosat-Neugenehmigung kaum einen Mehrwert erbringen, es trotz Tausender veröffentlichter Dokumente an Transparenz fehlt, wie es um die Qualität der Risikobewertung steht, warum das Vorsorgeprinzip verletzt wurde und das Recht auf Schutz der Privatsphäre auch das Recht auf einen pestizidfreien Körper (Schutz vor Kontamination) umfasst. Die Wiedergenehmigung von Glyphosat erweist sich auch im Hinblick auf künftige Wirkstoffe als paradigmatisches Beispiel für Gefahren, die sich aus der Überkomplexität des Rechts für die Sicherheit von Mensch, Tier und Umwelt ergeben, denen eine zu schwach ausgestattete Verwaltung schon längst nicht mehr gewachsen ist.