Art. 2 EUV im Vertragsverletzungsverfahren: EuGH-Urteil zum ungarischen Anti-LGBTI-Gesetz macht EU zur wehrhaften Demokratie

Das EuGH-Urteil zum ungarischen Anti-LGBTI-Gesetz markiert einen wichtigen Schritt für den Schutz der gemeinsamen Werte der Union. Der neue Saar Brief von Prof. Dr. Thomas Giegerich zeigt, warum Art. 2 EUV im Vertragsverletzungsverfahren eigenständig durchsetzbar ist und weshalb die EU damit demokratisch-rechtsstaatlichen Rückschritten in den Mitgliedstaaten entschlossener entgegentreten kann.

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