Giegerich: Faktische Auslandsreiseverbote in der Pandemie

Mit Beschluss vom 20.11.2020 hat das OVG Nordrhein-Westfalen die aktuellen Quarantänebestimmungen für Reiserückkehrer als unverhältnismäßig angesehen und die zugrunde liegende Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt. Prof. Dr. Thomas Giegerich ergänzt in unserem neuen Saar Brief diesen Beschluss um eine europarechtliche Perspektive und zeigt auf, auf welche unionsrechtlichen Probleme die Quarantäneregelungen als faktische Ausreiseverbote stoßen. Der Saar Brief ist hier direkt abrufbar.