From Search Engines to Large Language Models: Re-evaluating the Right to Be Forgotten in the Age of Artificial Intelligence

This Saar Blueprint examines whether the EU’s Right to Be Forgotten (RTBF), first established in Google Spain, can and should apply to Large Language Models (LLMs) such as ChatGPT. By comparing search engines and LLMs, it highlights the new legal and technical challenges these AI systems pose for data protection under the GDPR. The author concludes that while RTBF could in principle extend to LLMs, effective enforcement will depend on clearer legal guidance and technological solutions.

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Thomas Giegerich’s book “The Human Right to Democracy in Multilevel Systems at a Time of Democratic Backsliding – Global, Regional and European Union Perspectives” has just been published online by Springer Nature (open access).

Thomas Giegerich’s new open access book “The Human Right to Democracy in Multilevel Systems at a Time of Democratic Backsliding” explores how human rights can protect democracy within global, regional, and EU frameworks. It analyses the interdependence between national and international democracy and the EU’s role as a model multilevel system. The book offers a comprehensive legal perspective on how to counter democratic backsliding.

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Zur Bedeutung und Effektivität des Artikel-7 EUV-Verfahrens 

Dieser Saar Brief ist Teil des Online-Symposiums mit dem JuWissBlog zum Thema „Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union – Mechanismen und nationale Verantwortung“ und beleuchtet das Verfahren nach Art. 7 EUV und dessen politische Blockierbarkeit im Schutz gemeinsamer EU-Werte. Als wirksames Ergänzungsinstrument wird die Konditionalitätsverordnung hervorgehoben, die finanzielle Sanktionen bei Rechtsstaatsverstößen erlaubt.

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Europarechtsfreundlichkeit – Verfassungsrechtliche Strategien der Öffnung für die europäische Integration in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Auf der gemeinsamen Tagung der Universitäten Basel und Innsbruck in Zürich am 16. Mai 2025 betonte Prof. Giegerich die Notwendigkeit, die Begriffe „Europarechtsfreundlichkeit” und „Integrationsverantwortung” aufeinander zu beziehen und dabei die Verantwortung deutscher Verfassungsorgane – einschließlich des BVerfG – positiv auf das Gelingen der europäischen Integration auszurichten. Er schlug vor, die Europarechtsfreundlichkeit als Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit in Art. 79 Abs. 3 GG zu verankern.

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Der Mensch als „Maß aller Dinge“ im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz

Prof. Thomas Giegerich untersucht die Rolle des Menschen als Rechtssubjekt im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz. Er zeigt auf, wie im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg der Mensch als Subjekt des Rechts begriffen wurde und ins Zentrum gerückt wurde. Die menschenrechtlichen Schutzmechanismen im europäischen Mehrebenensystem verstärkten diese Entwicklung. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob Tiere oder gar KI Subjekte des Rechts werden könnten.

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