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Anlässlich des Europatags waren am 9. Mai 2019 insgesamt etwa 120 Schüler mehrerer saarländischer Gymnasien der Einladung von Professor Dr. Giegerich, Inhaber des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, zu einer Veranstaltung zum Thema Europäische Union gefolgt.

Die Schüler wurden von Professor Giegerich und seinen Mitarbeitern zu der Veranstaltung begrüßt. Nach einem Vortrag zu den Grundlagen der Europäischen Union wurden die Jugendlichen in Arbeitsgruppen eingeteilt, in denen sie sich zu verschiedenen Themen Gedanken machten, u.a. den EU-Institutionen, der Durchführung von Europawahlen, Migration in Europa, Konsequenzen des Brexit, Religionsfreiheit, europäische Grundrechte und Programme für europäische Studierende. Einige Impressionen finden Sie hier.

Unter dem Titel „Europawahl 2019: Das Europäische Parlament ist zu wichtig, um es Europagegnern zu überlassen“ haben Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich und Katharina Koch in der jüngst erschienenen Ausgabe 4/19 der Monatszeitschrift „Kompass. Soldat in Welt und Kirche“ einen Beitrag veröffentlicht. Dieser ist hier abrufbar (S. 5-8). Weitere Informationen und die nachfolgenden Entwicklungen finden Sie kompakt dargestellt hier in der neusten Ausgabe der E-Paper-Serie Saar Briefs.

Im gerade erschienenen Heft 2/2018 der Zeitschrift für Europarechtliche Studien sind zwei Beiträge von Angehörigen des Jean-Monnet-Lehrstuhls veröffentlicht worden.

Zunächst hat Univ.-Prof. Dr. Thomas Giegerich „Die Verflechtungsfalle des Europawahlrechts: Nationale Ratifikationen des geänderten EU-Direktwahlakts mit obligatorischer Sperrklausel und ihre rechtlichen Hürden“ (S. 145 – 164) untersucht. Abstract: Das Europawahlrecht besteht aus einer Gemengelage von Unionsrecht und nationalem Recht. Kern des unionsrechtlichen Anteils ist der Direktwahlakt (DWA), der in Deutschland durch das Europawahlgesetz (EuWG) umgesetzt und ergänzt wird. Nachdem das BVerfG Sperrklauseln im EuWG für nichtig erklärt hatte, fand die Europawahl 2014 in Deutschland ohne jede Sperrklausel statt, und sieben Splitterparteien errangen je ein Abgeordnetenmandat. Daraufhin wurde der DWA durch Beschluss des Rates vom 13.7.2018 um eine sekundärrechtlich verbindliche 2%-Klausel ergänzt, die von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, um in Kraft treten zu können. Sie wird für die Europawahl 2019 noch nicht gelten. Diese 2%-Klausel ist mit höherrangigem Recht vereinbar und hält auch die Vorgaben des Grundgesetzes ein. Versuche, sie im EuWG zu verschärfen, würden jedoch an die vom BVerfG definierten verfassungsrechtlichen Schranken stoßen. Das langwierige Verfahren zur DWA-Reform hat erneut die Dysfunktionalität der Zuständigkeitsverflechtung im Europawahlrecht gezeigt. Dieses gehört aus der Natur der Sache in die ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit der EU und dort in das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Es sollte durch eine Verordnung umfassend geregelt werden. Nur die wesentlichen Grundregeln müsste die Unionsverfassung selbst vorgeben, während unwesentliche Ausführungsregeln den Mitgliedstaaten überlassen bleiben könnten.

Sodann hat Laura Katharina Woll das heikle Thema „Sterben dürfen und sterben lassen? Die Herrschaft über den eigenen Tod im Lichte der EMRK, des deutschen Rechts und des Unionsrechts“ behandelt (S. 181 – 216). Abstract: Der Beitrag analysiert umfassend die Frage nach der Existenz und Ausgestaltung eines „Rechts zu sterben“, d.h. ob und unter welchen Voraussetzungen der Einzelne sich gegen sein eigenes Leben und für den Tod entscheiden kann. Ein solches Recht wurde seitens des EGMR erstmals in der Entscheidung Pretty v. UK thematisiert und in Haas v. Switzerland einige Jahre später explizit anerkannt. In der darauffolgenden Rechtsprechung hat es immer neue Ausgestaltungen erfahren. In der Bundesrepublik Deutschland wurde ein „Recht zu sterben“ erstmals durch das Bundesverwaltungsgericht in seiner umstrittenen Koch-Entscheidung vom 2. März 2017 anerkannt, die auf eine Verurteilung Deutschlands durch den EGMR im Fall Koch v. Germany folgte. Die begrüßenswerte Entscheidung hat – trotz ihrer dogmatischen Friktionen – zu Unrecht übertriebene Kritik erfahren. Beleuchtet werden im Folgenden auch ausgewählte unionsrechtliche Aspekte des breiten Themenfeldes rund um die Herrschaft über den eigenen Tod, wobei hier insbesondere der plakativ so genannte „Selbstmordtourismus“ von Interesse ist, da ein solcher je nach Verständnis der Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV innerhalb der EU durchaus denkbar wäre.

 

 

Gestern ist auf dem Verfassungsblog ein Beitrag von Prof. Dr. Thomas Giegerich mit dem Titel „Bringt das EU-Recht den Europawahlen in Deutschland die 5%-Klausel zurück?“ erschienen. Der Beitrag ist hier abrufbar. Hintergrund ist eine Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11.11.2015, in der u.a. eine Neufassung von Art. 3 des Direktwahlakts vorgeschlagen wird, der zufolge Mitgliedstaaten mit mehr als 26 Sitzen eine Sperrklausel von nicht weniger als 3% und nicht mehr als 5% einführen müssen. Damit soll die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts korrigiert werden. Dieses hatte eine 3%-Klausel kurz vor den letzten Europawahlen von 2014 in Deutschland für verfassungswidrig erklärt, deren Einführung die derzeit geltende Fassung von Art. 3 DWA nur erlaubt, ohne sie verpflichtend vorzugeben. Infolgedessen hatten in Deutschland sieben Splitterparteien je einen Sitz im EP erhalten. In Kraft treten kann die vorgeschlagene Änderung nach Art. 223 Abs. 1 UA 2 AEUV nur, wenn der Rat sie einstimmig beschließt und ihr darüber hinaus alle Mitgliedstaaten im Einklang mit ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben zustimmen. Dies dürfte nicht mehr rechtzeitig vor den Europawahlen 2019 geschehen. Gegen höherrangiges Recht würde der neue Art. 3 DWA nicht verstoßen.

Alternative für Europa: Skeptiker an die Macht?

Die Ergebnisse der Europawahlen kommentiert vom niederländischen Gastprofessor Prof. Dr. Jacco Pekelder*

In den ersten Tagen nach der EU-Wahl geisterte die Angst vor einem „Aufmarsch der Rechtspopulisten“ durch die Medien. Die vorherrschende Deutung der Ergebnisse war, dass es einen schockierenden Rechtsruck gegeben hätte. In der Tat landeten rechtspopulistische Parteien in drei Ländern, Frankreich, Großbritannien und Dänemark, auf Platz 1, jeweils mit bestürzenden 25 bis 30 Prozent der Stimmen. Doch ist das Bild eines Rechtsrucks als Kürzel für die europaweite Wahl schief und irreführend.

Erstens ist anzumerken, dass es auch klare Gegenbeispiele gibt, die dem Bild eines rechtspopulistischen Aufmarsches deutlich widersprechen. In Italien gewannen die Sozialdemokraten des jungen Ministerpräsidenten Matteo Renzi, in den Niederlanden wurde Geert Wilders von den Wählern tief enttäuscht, und in Griechenland wurde die linksradikale Partei Syriza die Nummer 1. Sie wurde fast dreimal so groß wie die Goldene Morgenröte, die Partei der griechischen Neonazis.

Eine zweite Anmerkung bezieht sich darauf, dass man zwischen den vielen Parteien, die alle mit diesem Etikett „Rechtspopulismus“ versehen werden, viel klarer differenzieren muss. Oft wird implizit unterstellt, alle diese Parteien lehnten die Demokratie ab. Aber „extremistisch“ – so wie Politikwissenschaftler Parteien nennen, die die Grundprinzipien der Demokratie ablehnen – sind in Wirklichkeit nur eine Handvoll Parteien: die griechische Goldene Morgenröte, die ungarische Partei Jobbik sowie die deutsche NPD fallen in diese Kategorie.

Bei den meisten Rechtspopulisten handelt es sich um „radikale“ Parteien, die meinen, Pluralismus und Minderheitenrechte müssten im Konfliktfall den Interessen der einheimischen Mehrheit weichen. Sie lehnen also die liberale Demokratie teilweise oder ganz ab, aber damit sind sie eher Verteidiger einer anderen Form der Demokratie, als Antidemokraten. Bei einem Querdenker wie dem niederländischen Politikwissenschaftler Cas Mudde kann man über diese Differenzierung viel lernen. (Siehe z.B. seinen Artikel „Rechtsaußen, die Große Rezession und die Europawahlen“, Aus Politik und Zeitgeschichte 12/2014, S. 16-24.)

Drittens müssen die Ergebnisse der Populisten auf der rechten und linken Seite ohnehin relativiert werden. Immerhin haben sie insgesamt nicht mehr als etwa 20 Prozent der Sitze im EU-Parlament erobert. Damit fehlt ihnen die Möglichkeit, die Geschicke Europas direkt entscheidend zu bestimmen, auch wenn sie jetzt besser als je zuvor aufgestellt sind, um ihren Einfluss auf Ton und Tagesordnung des EU-Parlaments zu vergrößern. Dabei hängt vieles davon ab, ob die rechtsradikalen Populisten es schaffen werden, eine Fraktion zu bilden, denn das würde ihnen mehr Redezeit, mehr offizielle Aufgaben, mehr Mitarbeiter und Büroräume bescheren. Einiges hängt aber auch von uns ab – davon, ob wir uns von den Rechtspopulisten die Themen der Debatte vorschreiben lassen.

Vor dem Hintergrund dieser Anmerkungen zur Deutung der Ergebnisse als „Aufmarsch der Rechtspopulisten“ lassen sich sieben Thesen aufstellen, die zu alternativen Perspektiven auf die Lage in Europa nach der Wahl führen.

These 1: Die Motive der Wähler in den verschiedenen Ländern der EU sind eigentlich zu unterschiedlich – weil die politische und soziale Lage dort zu sehr divergieren, um die Wahl mit einem einzigen Etikett charakterisieren zu können.

Statt implizit von einer allgemeingültigen Ursache auszugehen, muss man die verwirrend komplexe Tatsache akzeptieren, dass es eine Vielzahl verschiedener Ursachen gab, die in den verschiedenen Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Kombination zum Erfolg der Rechtspopulisten, oder auch zu ihrem Misserfolg, geführt hat.

These 2: Die Wahlen für das EU-Parlament werden von vielen Bürgern als so unwichtig empfunden (im Durchschnitt blieben 57 Prozent daheim), dass die Wähler sie zu Zwecken benützen, die mit Europa wenig zu tun haben.

Cas Mudde schreibt zurecht, dass die Bürger überall in Europa die Wahlen für das EU-Parlament als Wahlen zweiter Ordnung ansehen. Sie scheuen sich nicht, sie dazu zu benutzen, um den in ihren Nationen regierenden Parteien einen Denkzettel zu verpassen. Insbesondere wenn Wahlen zweiter Ordnung ungefähr in der Mitte der Wahlperiode des nationalen Parlaments stattfinden, kommt dies häufig vor, wie es diesmal in England, Frankreich und den Niederlanden (und wohl auch anderenorts) geschah. Nigel Farage der UKIP und Marine Le Pen profitierten ohne Zweifel von der sehr negativen Stimmung gegenüber der Regierung Cameron bzw. dem Staatspräsidenten Hollande. Beide wurden dabei auch noch begünstigt vom Wegfallen anderer alternativer Sammelbecken der Unzufriedenheit, den momentan mitregierenden Liberaldemokraten in Großbritannien und der sich selbst zerfleischenden rechten Sammelpartei UMP in Frankreich. In den Niederlanden hat dieser Mechanismus diesmal nicht dem Rechtspopulisten Wilders, sondern den ziemlich europafreundlichen (!) Linksliberalen der Partei D66 gedient, aber auch dort trat der Effekt auf.

These 3: Die Unterstellung, die Bürger in Europa seien mehrheitlich kritisch gegenüber Europa, wird viel zu leichtfertig kolportiert; sie muss erst noch bewiesen werden.

Dass die Bürger mehrheitlich nicht zur Urne gehen, wird oft als Beweis für die Abneigung europäischer Bürger gegenüber der Union gedeutet. In den Niederlanden hat Wilders sich sogar getraut, das schlechte Ergebnis seiner Partei damit zu erklären, dass eben gerade viele seiner Stammwähler nicht zur Wahlurne gegangen seien. Beweisen konnte er das schlecht, zumal die allgemeine Wahlbeteiligung in den Niederlanden, gemäß dem europäischen Trend, leicht angestiegen ist. Im Durchschnitt gaben die Medien seine – absurde – Interpretation aber unkommentiert weiter.

These 4: In den Wahlen dieses Wochenendes kam in einigen großen Mitgliedstaaten auch ein verletzter Nationalstolz zum Ausdruck, was als eine indirekte Folge der europäischen Finanzkrise gesehen werden kann.

Die Popularität des FN in Frankreich und der UKIP in England ist auch darin begründet, dass ein Teil der rechten, national fühlenden Wählerschaft es nur schwer verkraften kann, dass ihre Länder in Europa, insbesondere seit der Finanzkrise, die Rolle als führende Nationen so deutlich Deutschland überlassen mussten. Auch die Krise in der Ukraine hat dies noch einmal peinlich klar gemacht. Diese Segmente der Wählerschaft in beiden Ländern ziehen aus dieser Situation die Schlussfolgerung, dass für ihre Länder in einer EU, die sich in ihren Augen immer stärker zu einem „deutschen Europa“ entwickelt, nichts mehr zu gewinnen ist.

These 5: Gegen diese Art von nationalistischen Gefühlen, die unangenehm aber nicht einfach wegzudenken sind, kann man nicht direkt an argumentieren, und das sollte man auch nicht versuchen.

Befürworter des europäischen Projekts müssen akzeptieren, dass es Nationalisten gibt, die man wohl nie von den Vorteilen der europäischen Integration überzeugen können wird. Statt sich auf eine Debatte mit diesen Nationalisten über Europa als Bedrohung des Nationalstaates einzulassen – eine Debatte, die dann die Stimmungslage und die Tagesordnung in Europa mehr und mehr bestimmen würde –, müsste man sich darum bemühen, die sonstigen Europäer für das Projekt zu gewinnen. Mehrheitsfähig sind die Ideen der Nationalisten nur, wenn man ihnen dadurch eine Mehrheit verschafft, dass man sie zum Mittelpunkt der Debatte macht.

These 6: Der Moment der Rechtspopulisten wird aller Wahrscheinlichkeit nach auch wieder vorübergehen, insbesondere wenn die Gesichter der führenden Persönlichkeiten den Glanz des Neuen verloren haben.

Mit Nigel Farage und Marine Le Pen haben UKIP und FN im Augenblick attraktive, relativ neue Gesichter, die noch nicht aufgebraucht oder voll enträtselt sind (auch wenn Farage und Le Pen schon Jahre in Brüssel eine Rolle spielen). Es ist die Frage, ob Farage auch auf Dauer den immer breit lachenden, Ale trinkenden Volkstribun abgeben kann. Es würde natürlich helfen, wenn Cameron die Hinhaltepolitik bezüglich der bereits von Tony Blair angekündigten Volksbefragung über die britische EU-Mitgliedschaft beendete, denn dadurch würde der UKIP die Meinungsführerschaft streitig gemacht. Zu gleicher Zeit sieht man in den Niederlanden, was passiert, wenn die Magie von Populisten sich ihrem Ende zuneigt. Es herrscht eine gewisse Müdigkeit gegenüber Geert Wilders, in den Medien, unter den Politikern der anderen Parteien und teilweise seiner eigenen Partei und auch unter vielen Wählern, die zuerst noch überlegten, ihm ihre Stimme zu geben. Dass er im Sommer 2012 die von ihm selbst noch keine anderthalb Jahre zuvor geschaffene Regierung fallen ließ, hat viele seine Anhänger und viele seiner heimlichen Unterstützer in den rechten Medien sehr enttäuscht. Seitdem hat eine Reihe von Austritten und sonstigen Pannen den Eindruck, Wilders sei am Ende, nur noch bestätigt. Wahrscheinlich ist dieser Schluss verfrüht, aber als die große, glaubwürdige Alternative steht die Wilders-Partei PVV im Augenblick wirklich nicht da.

These 7: Auch der Erfolg der Alternative für Deutschland hat schließlich nur teilweise mit Europa zu tun.

Die AfD hat durch drei Faktoren einen sehr starken Aufwind bekommen, ohne die ihr Flug wohl nicht die heutige Höhe erreicht hätte. Erstens gab es die lang anhaltende Schwäche der FDP, die sogar dazu führte, dass diese Partei aus dem Bundestag ausschied. Zweitens sorgt die Existenz der „Großen Koalition“ für ein großes Bedürfnis nach einer rechten Alternative zur CDU/CSU. Und drittens ermutigte das Wegfallen der 3%-Sperrklausel die Wähler, für eine kleinere Partei zu stimmen, weil sie einen Stimmenverlust weniger fürchten mussten.

Die AfD hat m.E. auch von den Versuchen profitiert, sie als extremistisch zu brandmarken, denn eben dadurch konnte sie sich, ganz populistisch, noch mehr zu einem Identifikationspunkt für die Bürger entwickeln, die meinen, das Establishment höre nicht auf sie. Natürlich gab es schrille Töne in der AfD, aber wie auch bei vielen anderen populistischen Parteien wurde sie vorschnell als Totengräber der Demokratie hingestellt.

Dem Populismus wird sehr oft ganz krampfhaft, passiv-aggressiv begegnet, anstatt ihn etwas gelassener als Barometer der Demokratie zu betrachten. Intellektuelle wie der flämische Autor David van Reybrouck haben sogar für mehr Populismus in der Demokratie plädiert. (Siehe sein „Pamphlet“ Pleidooi voor populisme, Amsterdam, 2008). Ob das etwas bringt, ist noch die Frage. Wahr ist jedenfalls, dass kein demokratischer Politiker vollkommen ohne populistische Gesten auskommen kann. Vielleicht ist sogar der Versuch, so zu tun, als ob es völlig ohne ginge, an der heutigen Verwirrung in Europa Schuld. Vernunft und Gefühl gehören zusammen, wer das verneint, überlässt Politikern des Gefühls das Feld und steht selber in der Mediendemokratie machtlos da.

* Der niederländische Zeithistoriker Prof. Dr. Jacco Pekelder ist Gastprofessor „Europaicum“ 2013-14 an der Universität des Saarlandes. Er ist dafür abgeordnet von der Universität Utrecht, wo er als Forscher und Dozent (Assistant Professor) in der Geschichte der internationalen Beziehungen arbeitet. Mail: jacco.pekelder[at]uni-saarland.de

Suggested Citation: Pekelder, Jacco, Alternative für Europa: Skeptiker an die Macht?, jean-monnet-saar 2014, DOI: 10.17176/20220308-155235-0