Der EGMR entschied im Fall Pietrzak und Bychawska-Siniarska gegen Polen, dass die polnischen Regelungen zur verdeckten Telekommunikationsüberwachung, der Vorratsdatenspeicherung und des Antiterrorgesetzes gegen Art. 8 EMRK verstoßen. Das Urteil setzt hohe Maßstäbe für staatliche Überwachungsmaßnahmen und könnte auch für das deutsche Recht Reformbedarf nach sich ziehen.
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