Asra Ak und Laura Katharina Woll beschäftigen sich in unserem neuesten Saar Brief mit den Schlussanträgen des Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 15.01.2020, betreffend die allgemeine Vorratsdatenspeicherung in den nationalen Vorschriften einiger Mitgliedstaaten, und geben einen Ausblick auf die anstehende Entscheidung des EuGH. Der Beitrag ist hier direkt abrufbar.