Im Nachgang zu Prof. Dr. Giegerichs SaarBrief Mit der Axt an die Wurzel der Union des Rechts, in dem er das PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts scharf kritisiert, wird auf die aktuelle Pressemitteilung Nr. 58/20 des EuGH verwiesen. Hier wird deutlich betont, dass zur Wahrung der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts grundsätzlich nur der von den EU-Mitgliedstaaten zu diesem Zweck geschaffene EuGH zu der Feststellung befugt ist, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt. Die Pressemitteilung ist hier direkt abrufbar.