Swissgrid AG versus European Commission (C-121/23 P)

This Case Note on Swissgrid v Commission analyses the Court of Justice’s interpretation of what constitutes a challengeable act under Article 263 TFEU and the admissibility of actions brought by non-EU undertakings. It summarises the case’s factual and procedural background and evaluates the judgment’s implications for judicial review in administrative decision-making and procedural rights in EU energy and competition law.

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The European Parliament & Whistleblowers: Case analysis of the General Court ruling TU v European Parliament (T-793/22)

This Saar Brief analyzes the EU General Court’s judgement in Case TU v Parliament (T-793/22), which concerns whistleblower protection in the European Parliament. In addition to a detailed description of the ruling and its implications, the impact of the ruling on whistleblower protection in EU institutions is examined.

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Fünf Jahre PSPP-Urteil des Bundesverfassungsgerichts:  Überlegungen zu einem künftigen Vertragsverletzungsverfahren wegen der Ultra-vires-Rechtsprechung

Fünf Jahre nach dem umstrittenen PSPP-Urteil analysiert der Beitrag, wie Europäische Kommission und Bundesregierung in neuen Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland reagieren sollten, wenn sich die Ultra-vires-Rechtsprechung fortsetzt. Dabei werden insbesondere die Grenzen der Verteidigungsstrategie der Bundesregierung und die wahre Rolle des EuGH im Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht kritisch hinterfragt.

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Dezentrale Herrschaftskontrolle als Teil der Verbundverfassung – Eine Replik auf Thomas Giegerich

In diesem Saar Brief antwortet Dr. Benedikt Riedl auf die Kritik von Prof. Thomas Giegerich bezüglich seines Beitrags in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 157 vom 10.07.2025.
Die Ultra-vires-Kontrolle sichere demokratische Legitimationsketten und werde der Rolle des Unionsrechts als abgeleitete Rechtsordnung gerecht. Das Vorabentscheidungsverfahren sei hingegen ein Kommunikationsinstrument innerhalb der Unionsrechtsordnung und schließe ein Handeln jenseits der Verträge aus.

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Der Unternehmensbegriff des Art. 83 DS-GVO

Prof. Dr. Ghazari-Arndt untersucht das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-383/23. Der EuGH hat klargestellt, dass bei der Bemessung von Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DS-GVO der Begriff „Unternehmen“ im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit zu verstehen ist, was bedeutet, dass der Konzernumsatz und nicht nur der Umsatz der einzelnen juristischen Person maßgeblich ist. Damit soll verhindert werden, dass Großkonzerne durch formale Aufspaltungen niedrigere Bußgelder erhalten. Diese Entscheidung stärke die Effektivität und Einheitlichkeit der datenschutzrechtlichen Sanktionen und trage zur Harmonisierung im europäischen Raum bei.

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