Nachhaltigkeit im deutschen Fußball und die Einflussnahme des Omnibus I-Pakets

Ein Beitrag von Eva Mathieu

A. Einführung

„Heute gilt Sport als Motor für soziale Integration, Gesundheitsvorsorge und Umweltbewusstsein.“[1] Diese Funktion ist das Ergebnis einer langjährigen Entwicklung, die über den Kern des Sports – den sportlichen Wettbewerb – hinausgeht. Eine Vorbildfunktion übernehmen nicht mehr lediglich Sportlerinnen und Sportler für junge Talente. Vielmehr hat sich der Sport in seiner wirtschaftlichen Komponente derartig weiterentwickelt, dass Vereine und Verbände durch werte- und zukunftsorientierte Unternehmensführung einen großen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Wirtschaft leisten können. Aus seiner wirtschaftlichen Bedeutung und zugleich besonderen gesellschaftlichen Reichweite ergibt sich eine Sonderstellung des Sports.

Der Sport wird nicht nur von den sportverbandlichen Regelungen (sog. lex sportiva) reguliert, sondern auch von sportrelevanten Normen, die von Staaten oder Staatengemeinschaften erlassen werden und deren Sportbezug sich entweder aus dem Regelungsgegenstand oder durch Anwendung allgemeiner Bestimmungen auf den Lebensbereich Sport ergibt (sog. lex extra sportiva).[2] Aufgrund des wirtschaftlichen Charakters des Sports und der (regelmäßigen) Organisation der (Profi-)Vereine als juristische Personen des Privatrechts können folglich auch gesellschaftsrechtliche Regelungen auf staatlicher oder unionaler Ebene Einfluss auf die Vereins- und Verbandstätigkeit nehmen. Zuletzt hat die Europäische Union (EU) das Omnibus I-Paket zur Nachhaltigkeit[3] erlassen und damit einen weiteren Meilenstein im Bereich der Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette und der Berichterstattungspflichten gesetzt. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen durch das Omnibus I-Paket betrachtet und deren Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit im deutschen Fußball analysiert. Dabei sind vor allem die Anwendungsbereiche der Rechtsakte in Verbindung mit der unterschiedlichen Organisation der Fußballvereine hinsichtlich ihrer Rechtsform und Konzernstruktur von Bedeutung.

B. Hauptteil

I. Das Omnibus I-Paket

Nachdem die EU mit dem European Green Deal[4] im Jahr 2019 eine Strategie zur Erreichung des grünen Wandels mit dem Ziel, bis 2050 klimaneutral zu sein, veröffentlichte, erwartete die betroffenen Unternehmen erheblicher bürokratischer Aufwand. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der im Jahr 2022 erlassenen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)[5] fallen, sind dazu verpflichtet, Informationen darüber offenzulegen, welche Risiken und Chancen sich ihrer Ansicht nach aus sozialen und ökologischen Belangen ergeben und welche Folgen ihre Aktivitäten für Menschen und Umwelt haben.[6] Zusätzlich müssen Unternehmen, die in den Anwendungsbereich der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)[7] fallen, Risiken in Bezug auf Menschenrechte und Umwelt innerhalb ihrer gesamten Wertschöpfungskette identifizieren und angehen.[8] Dabei ist jedoch eine weitere Zielsetzung des European Green Deal vernachlässigt worden: die Festigung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft.[9]Im Zuge der Erklärung von Budapest verdeutlichte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen den Handlungsbedarf hinsichtlich der beiden genannten Richtlinien, um die bürokratische Belastung zu verringern.[10] Eine Reihe von Omnibus-Paketen soll diese Entlastung schaffen, indem sie verschiedene bereits bestehende EU-Regulierungen modifizieren. Allen voran umfasst das Omnibus I-Paket zur Nachhaltigkeit unter anderem Neuerungen der CSRD und CSDDD, um die genannten Interessen – Entlastung, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit – in einen Ausgleich zu bringen.[11]

Zu den wichtigsten Änderungen durch das Omnibus I-Paket zählt unter anderem die Anhebung der Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der CSRD und der CSDDD.[12] Im Rahmen der CSRD sind nun lediglich Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR vorweisen, zur Berichterstattung verpflichtet. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die nun aus dem Anwendungsbereich herausfallen, können dennoch freiwillig auf Grundlage der Voluntary Sustainability Reporting Standards for non-listed SMEs (VSME) Bericht erstatten.[13] Die CSDDD findet von nun an lediglich Anwendung für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz sowie Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU erzielen. Darüber hinaus entfällt eine auf Unionsebene geregelte zivilrechtliche Haftung, sowie die Pflicht, Klimaübergangspläne zu etablieren.

II. Auswirkungen auf deutsche Fußballvereine

Fraglich ist, inwieweit sich die Anhebung der Schwellenwerte auf die Pflichten deutscher Fußballvereine auswirkt. Zunächst ist dabei zwischen den Regelungen zu den Berichterstattungspflichten und den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette zu unterscheiden. Anschließend ist zu betrachten, inwiefern sich die entsprechenden Regelungen über die vergangenen Jahre hinweg weiterentwickelt haben.

1. Nachhaltigkeitsberichtspflichten

Ausgangspunkt für die Betrachtung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten ist die im Jahr 2014 erlassene Non-Financial Reporting Directive (NFRD),[14] die in Deutschland durch das im Jahr 2017 in Kraft getretene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RL-UG) umgesetzt worden ist. Das CSR-RL-UG führte wiederum verschiedene Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) ein. Die in § 289b Abs. 1 HGB normierte Pflicht zur Einzelberichterstattung gilt für große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften, die mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen. Unmittelbar verpflichtet wird dadurch lediglich die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA.[15] Neben der Einzelberichterstattung ist jedoch auch auf die Konzernberichterstattung aus § 315b Abs. 1 HGB hinzuweisen, von der sowohl die VfL Wolfsburg-Fußball GmbH als auch die Bayer 04 Fußball AG mittelbar betroffen sind. Ihre Tätigkeiten sind in die Berichterstattung ihrer Muttergesellschaften, der Volkswagen AG bzw. der Bayer AG, einzubeziehen.[16] Entscheidend für die Fußballvereine ist mithin die Rechtformabhängigkeit dieser Berichterstattungspflicht. Vereine sind gerade keine Adressaten.[17]

Die im Rahmen des European Green Deals eingeführte CSRD erweitert die bestehenden Berichtspflichten aus der NFRD in der ursprünglichen Fassung drastisch. Von der Berichtspflicht im Anwendungsbereich der ursprünglichen CSRD sind 13 der 18 Vereine der 1. Bundesliga sowie drei der 18 Vereine der 2. Bundesliga betroffen.[18] Andererseits ist festzustellen, dass eine Reihe von Fußballvereinen aufgrund der Nichterfüllung von Größen- und/oder Rechtsformvorgaben nicht unter die Berichterstattungspflicht fällt.[19] Auch hier fallen Vereine nicht in den Adressatenkreis.[20]

Trotz der erheblichen Erhöhung der Schwellenwerte im Omnibus I-Paket ist darauf hinzuweisen, dass die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA weiterhin allein unter die rechtsformabhängige Einzelberichterstattungspflicht fällt.[21]Zudem sind die beiden durch die Konzernberichterstattung einzubeziehenden Vereine aus Wolfsburg und Leverkusen mittelbar betroffen, wobei sich durch die Änderung der stufenweisen Umsetzung der Zeitpunkt der erstmaligen Berichterstattung verschiebt.[22]

Vereine, die die Schwellenwerte nicht erreichen, haben die Möglichkeit, freiwillig Bericht zu erstatten. Dies ist bei einer Reihe von deutschen Fußballvereinen bereits seit Jahren üblich.[23] Die Europäische Kommission erlässt dazu Standards für die freiwillige Berichterstattung, die auf den im Dezember 2024 von der EFRAG veröffentlichten VSME basieren. Angesichts der zunehmenden wirtschaftlichen Stärke von Fußballvereinen ist auch zu berücksichtigen, dass einige Vereine bereits die Umsatzschwellen erreichen und durch Arbeitsplatzzuwachs in Zukunft zudem die erforderliche Beschäftigtenzahl erreichen können. Damit werden sie perspektivisch von den Berichterstattungspflichten betroffen sein.

2. Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette

Seit dem Geschäftsjahr 2024 sind Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten, unabhängig von ihrer Rechtsform, durch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zum Erlass von Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen und Umweltbelastungen entlang der Wertschöpfungskette verpflichtet. Auch wenn hier derzeit wohl lediglich die Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA unmittelbar betroffen ist, besteht langfristig die Möglichkeit der obligatorischen Anwendung der Pflichten des LkSG auf weitere Fußballvereine.[24]

In den Geltungsbereich der ursprünglichen CSDDD fallen Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von über 450 Mio. EUR vorweisen. Im Gegensatz zum LkSG verpflichtet die CSDDD lediglich Unternehmen mit den darin aufgeführten Rechtformen. Vereine fallen somit nicht in den Anwendungsbereich der CSDDD.[25]

Aufgrund des Omnibus I-Pakets sind die Schwellenwerte für die Anwendbarkeit der CSDDD auf Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 1,5 Mrd. EUR sowie Nicht-EU-Unternehmen, die mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU erzielen, erheblich erhöht worden. Daher ist es nahezu ausgeschlossen, dass in nächster Zeit ein deutscher Fußballverein unter die Sorgfaltspflichten fällt.

Allerdings spielen die bereits erwähnten VSME auch im Rahmen der CSDDD eine Rolle. KMU, die in die Wertschöpfungskette von Unternehmen fallen, die der CSDDD unterliegen, müssen bei der Informationsabfrage durch diese Unternehmen nicht über das hinausgehen, was sie im Rahmen der VSME zu berichten hätten.[26]

Sobald ein Verein unter die Anwendbarkeit des CSDDD bzw. LkSG fällt, wird eine erhebliche Leistung seinerseits gefordert. Während die Vereine ihre eigenen Aktivitäten vergleichsweise einfach auf Menschenrechts- und Umweltverletzungen kontrollieren können, warten in ihrer Wertschöpfungskette erhebliche Herausforderungen. Zu beachten wären beispielsweise die gesamte Lieferkette der Hersteller der Vereinstrikots und sonstigem Merchandise sowie die Herkunft von in den Stadien angebotenen Lebensmitteln und nicht zuletzt auch sonstige Sponsoringvereinbarungen.[27] Diese potenziellen Komplikationen verdeutlichen abermals, warum die Kommission Handlungsbedarf hinsichtlich des drohenden Verlusts der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen gesehen hat.

III. Nachhaltigkeit im deutschen Fußball

Das Thema Nachhaltigkeit ist im Sport und somit auch im deutschen Fußball nichts Neues. Vereine und Verbände ergreifen bereits seit Jahren verschiedene Maßnahmen im Bereich Environmental, Social and Governance (ESG) und Corporate Sustainability Reporting (CSR). Hier ist erneut die Vorbildfunktion des Sports aufzugreifen und dessen besondere Fähigkeit, das gesellschaftliche Zusammenleben positiv zu beeinflussen, zu berücksichtigen.[28]

Auf europäischer Ebene hat die Union des Associations Européennes de Football (UEFA) beispielsweise ESG-Regelungen in ihrem Reglement zur Klublizenzierung und finanziellen Nachhaltigkeit aufgenommen.[29] Zudem hat die UEFA auch schon 2022 Richtlinien für nachhaltige Infrastruktur erlassen.[30]

Der Umgang mit diesem omnipräsenten Thema auf nationaler Ebene lässt sich beispielsweise daran erkennen, dass die Deutsche Fußball Liga (DFL) seit der Saison 2023/24 für die Bundesliga und 2. Bundesliga eine Nachhaltigkeitsrichtlinie[31] in das Lizenzierungsverfahren integriert hat, die seitdem jährlich weiterentwickelt wurde und seit der Saison 2024/25 auch für die Google Pixel Frauen-Bundesliga und die 3. Liga gilt.[32] Die aktuelle Nachhaltigkeitsrichtlinie umfasst die Themenfelder der Klubführung und -organisation, Klima, Umwelt und Ressourcen sowie Anspruchsgruppen und soziale Verantwortung und deckt dabei die drei Säulen der Nachhaltigkeit – Ökonomie, Ökologie und Soziales – ab.[33] Die Nichterfüllung einiger Nachhaltigkeitskriterien führt zur Sanktionierung der Klubs.[34]

Nicht nur auf Verbandsebene, sondern auch auf Vereinsebene gibt es verschiedene Initiativen, das Thema Nachhaltigkeit in die wirtschaftliche Tätigkeit zu integrieren. Eine besonders weit entwickelte Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt der VfL Wolfsburg.[35] Seit 2012 erscheint alle zwei Jahre ein Nachhaltigkeitsbericht, welcher einen Mittelpunkt der Kommunikation im Rahmen der Nachhaltigkeit darstellt.[36] Im Jahr 2016 hat der VfL ein Ideenmanagement eingeführt, durch das seine Beschäftigten Verbesserungen benennen können in Bezug auf konkrete Nachhaltigkeitsaspekte und setzt als erster Bundesligist auf eine eigene Innovationskultur.[37] Auch eine Reihe weiterer Vereine hat insbesondere im Bereich der CSR eigene Systeme und Mechanismen geschaffen, um ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des deutschen Fußballs zu leisten.[38]

C. Fazit

Abschließend ist festzuhalten, dass der deutsche Fußball auf verschiedenen Ebenen im Bereich der Nachhaltigkeit reguliert wird. Durch die erwähnten Unionsrechtsakte – insbesondere das Omnibus I-Paket – und nationale (Umsetzungs-)Regelungen wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der zwar zum aktuellen Zeitpunkt lediglich geringeren Einfluss auf die Berichterstattungspflicht und die Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette der Vereine hat, aber perspektivisch an Relevanz gewinnen wird. Bis dahin wird es vor allem Aufgabe der Verbände sein, der aus der besonderen Nähe zur Gesellschaft resultierenden Vorbildfunktion des Fußballs gerecht zu werden und eine nachhaltige Entwicklung im Sport weiter voranzutreiben. Aus wirtschaftlicher und insbesondere wettbewerbsrechtlicher Sicht ist es dabei von großer Bedeutung, dass KMU, zu denen die meisten Vereine der Bundesligen gehören, nicht durch Bürokratie überlastet werden und ihnen stattdessen Mittel an die Hand gegeben werden, mit denen sie ihren Beitrag zu einem nachhaltigen und klimafreundlichen Europa leisten können.


[1]   Roth, Ralf/Jansen, Petra, Nachhaltigkeit und Sport, in: Jansen, Petra/Roth, Ralf (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025, S. 1, 1.

[2]   Bechtel, Caroline/Limburg, Nina, Einführung in der Sportrecht, MLR 2/2022, S. 176, 177 f.

[3]   Richtlinie (EU) 2026/470 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Februar 2026 zur Änderung der Richtlinien 2006/43/EG, 2013/34/EU, (EU) 2022/2464 und (EU) 2024/1760 im Hinblick auf bestimmte Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Sorgfaltspflichten von Unternehmen, ABl. L 470, 26.2.2026, S. 1.

[4]   Europäische Kommission, Mitteilung der Europäischen Kommission – Der europäische grüne Deal, COM(2019) 640 final, S. 1.

[5]   Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, ABl. L 322, 16.12.2022, S. 15.

[6]   Europäische Kommission, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, Europäische Kommission, 9.12.2025, https://finance.ec.europa.eu/financial-markets/company-reporting-and-auditing/company-reporting/corporate-sustainability-reporting_en?prefLang=de&etrans=de (letzter Abruf am 13.6.2026).

[7]   Richtlinie (EU) 2024/1760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und der Verordnung (EU) 2023/2859, ABl. L 1760, 5.7.2024, S. 1.

[8]   Europäische Kommission, Nachhaltigkeits-Due Diligence von Unternehmen, Europäische Kommission, https://commission.europa.eu/topics/business-and-industry/doing-business-eu/sustainability-due-diligence-responsible-business/corporate-sustainability-due-diligence_en?prefLang=de&etrans=de#what-are-the-obligations-for-companies (letzter Abruf am 13.6.2026).

[9]   Zu den Zielen des European Green Deal s. Europäische Kommission, Mitteilung der Europäischen Kommission – Der europäische grüne Deal, COM(2019) 640 final, S. 1, 2 f.

[10] Rat der EU, Erklärung von Budapest zum Neuen Deal für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Pressemitteilung 838/24; erläuternd dazu: Baumüller Josef, Der Clean Industrial Deal und das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit(sberichterstattung) – wohin geht die Reise?, IRZ 5/2025, S. 223, 224.

[11] Baumüller, Josef, Der Clean Industrial Deal und das EU-Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit(sberichterstattung) – wohin geht die Reise?, IRZ 5/2025, S. 223, 224; ausführlich zu Klimaschutz durch Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit: Frenz, Walter, Klimaschutz nach Baku und ohne Trump: Konsequenzen auf EU-Ebene, NuR 2/2025, S. 73, 75 f.

[12] Ausführlich zu den Änderungen durch das Omnibus I-Paket: Jelonek, Mariusz, Die Omnibus I-Richtlinie zur Revision der CSRD und CSDDD, NZG 6/2026, S. 252; sowie Voland, Thomas/Nowalder, Louisa, Ankunft des ersten „Omnibus“: Die Änderungen an CSDDD und CSRD, ESG 2/2026, S. 43; Lawrenz, Alina, Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Anwendung der CSRD im Sport, in: Breitbarth, Tim/Breuer, Markus/Kleinschmidt, Jörn (Hrsg.), CSR und Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025, S. 269, 271 ff.

[13] Ausführlich zu den VSME s. Otter, Nadine/Warnke, Lina/Peters, Laura, Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung in KMU – Darstellung des final veröffentlichten VSME ESRS, BC 6/2025, S. 263.

[14] Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen, ABl. L 330, 25.11.2014, S. 1.

[15] Hecker, Andreas, Auswirkungen des EU-Omnibus-Verfahrens auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der DFL-Clubs, SpuRt 5/2025, S. 442, 443; Weber, Christian, Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Profifußball, SpuRt 2/2024, S. 100, 103.

[16] Hecker, Andreas, Auswirkungen des EU-Omnibus-Verfahrens auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der DFL-Clubs SpuRt 5/2025, S. 442, 443 f.

[17] S. dazu Schockenhoff, Martin, Nachhaltigkeit – Pflicht oder Kür für Sportvereine?, SpoPrax 4/2025, S. 209, 211.

[18] Das ergab die KPMG-Studie „Nachhaltigkeit im Profifußball – die CSRD als neue Transparenzpflicht“, vgl. dazu Pöhler, Sebastian, Nachhaltigkeit im Fußball: Drei Erfolgsfaktoren für CSRD-Berichte, Klardenker – das Portal für Wirtschaftsthemen, 12.6.2024, https://klardenker.kpmg.de/nachhaltigkeit-im-fussball-drei-erfolgsfaktoren-fuer-csrd-berichte/ (letzter Abruf am 13.6.2026).

[19] So Hecker, Andreas, Auswirkungen des EU-Omnibus-Verfahrens auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der DFL-Clubs, SpuRt 5/2025, S. 442, 445.

[20] S. dazu Schockenhoff, Martin, Nachhaltigkeit – Pflicht oder Kür für Sportvereine?, SpoPrax 4/2025, S. 209, 211.

[21] Der Konzern umfasst in den Geschäftsjahren 2024/2025 und 2023/2024 eine durchschnittliche Anzahl angestellter Mitarbeiter von 1057 bzw. 1017, s. dazu: o.V., Geschäftsbericht, bvb.de, https://bericht.bvb.de/geschaeftsbericht/2024-2025/services/downloads.html (letzter Abruf am 13.6.2026).

[22] S. dazu Hecker, Andreas, Auswirkungen des EU-Omnibus-Verfahrens auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der DFL-Clubs, SpuRt, 5/2025, S. 443, 446.

[23] Vgl. Weber, Christian, Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Profifußball, SpuRt 2/2024, S. 100, 102.

[24] Bei anderen wirtschaftlich wohl starken Vereinen fehlt es teilweise an Transparenz hinsichtlich ihrer Umsätze, weil keine Berichterstattungspraxis besteht. So bspw. der FC Bayern München, vgl. Weber, Christian, Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Profifußball, SpuRt 2/2024, S. 100, 102.

[25] Dazu Schockenhoff, Martin, Nachhaltigkeit – Pflicht oder Kür für Sportvereine, SpoPrax 4/2025, S. 209, 213 f. mwN.

[26] Dazu z.B. Voland, Thomas/Nowalder, Louisa, Ankunft des ersten „Omnibus“: Die Änderungen an CSDDD und CSRD, ESG 2/2026, 43, 47.

[27] S. z.B. Weber, Christian, Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschen Profifußball, SpuRt 2/2024, S. 100, 105; Schröder, Lara, Verantwortungsvolle Lieferketten im Sport: aktuelle Berichterstattung und Best Practices, in: Breitbarth, Tim/Breuer, Markus/Kleinschmidt, Jörn (Hrsg.), CSR und Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025 S. 309, 316 f.

[28] Walzel, Stefan, Corporate Social Responsibility und Fußball – Ein Rückblick auf zehn Jahre internationale Forschung, in: Werheid, Marc/Mühlen, Matthias (Hrsg.), CSR und Fußball, Berlin, 2019, S. 3, 3.

[29] S. Art. 27 ff. des UEFA-Reglement zur Klublizenzierung und finanzieller Nachhaltigkeit.

[30] vgl. UEFA, Nachhaltigkeit von Infrastruktur, uefa.com, https://de.uefa.com/sustainability/environment/infrastructure-sustainability/ (letzter Abruf 13.6.2026).

[31] Vgl. DFL, DFL entwickelt Nachhaltigkeitsrichtline für den deutschen Profifußball weiter, DFL, 26.1.2024, https://www.dfl.de/de/aktuelles/dfl-entwickelt-nachhaltigkeitsrichtline-fuer-den-deutschen-profifussball-weiter/ (letzter Abruf 13.6.2026); ausführlich zur Entstehung der ersten DFL-Nachhaltigkeitsrichlinie s. Schaffner, Petra/Kürten, Carola, Nachhaltigkeit – Ein Thema von rasant wachsender Bedeutung, auch für den Profifußball, SpoPrax 10/2022, S. 433.

[32] Schmitt, Lilli/Schulte, Stefanie, Impulse aus der Perspektive von Sportverbänden, in: Jansen, Petra/Roth, Ralf (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025, S. 303, 311.

[33] Schmitt, Lilli/Schulte, Stefanie, Impulse aus der Perspektive von Sportverbänden, in: Jansen, Petra/Roth, Ralf (Hrsg.), Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025, S. 303, 311.

[34] Breitbarth, Tim/Kleinschmidt, Jörn/Breuer, Markus, Das Zusammenspiel von Konzeption, Kommunikation und Berichterstattung von Nachhaltigkeit im Sport: Überblick und Ausblick, in: Breitbarth, Tim/Breuer, Markus/Kleinschmidt, Jörn (Hrsg.), CSR und Nachhaltigkeit im Sport, Berlin, 2025, S. 1, 3; Hecker, Andreas, Auswirkungen des EU-Omnibus-Verfahrens auf die Nachhaltigkeitsberichtspflichten der DFL-Clubs,, SpuRt 5/2025, S. 442, 444.

[35] Briskorn, Nico, Erfolgreicher Fußball braucht Nachhaltigkeit. Der VfL Wolfsburg geht dabei einen Meter voraus, in: Werheid, Marc/Mühlen, Matthias (Hrsg.), CSR und Fußball, Berlin, 2019, S. 165, 167.

[36] Briskorn, Nico, Erfolgreicher Fußball braucht Nachhaltigkeit. Der VfL Wolfsburg geht dabei einen Meter voraus, in: Werheid, Marc/Mühlen, Matthias (Hrsg.), CSR und Fußball, Berlin, 2019, S. 165, 169

[37] Briskorn, Nico, Erfolgreicher Fußball braucht Nachhaltigkeit. Der VfL Wolfsburg geht dabei einen Meter voraus, in: Werheid, Marc/Mühlen, Matthias (Hrsg.), CSR und Fußball, Berlin, 2019, S. 165, 169.

[38] Bspw. zum FC St. Pauli s. ausführlich Prüß, Christian, Corporate Social Responsibility im FC St. Pauli von 1910 e.V., in: Werheid, Marc/Mühlen, Matthias (Hrsg.), CSR und Fußball, Berlin, 2019, S. 179.

Suggested CitationMathieu, Eva, Nachhaltigkeit im deutschen Fußball und die Einflussnahme des Omnibus I-Pakets, jean-monnet-saar 2026.

DOI10.17176/20260818-092327-0

Funded by the Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG, German Research Foundation) – Project No.: 525576645

Kommentar hinterlassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert