Die Saar Case Note von Eva Ghazari-Arndt beleuchtet, wie sich präventiver Rechtsschutz und Schadensersatz bei immateriellen Schäden im System der DSGVO zueinander verhalten. Ausgangspunkt ist ein Bewerbungsverfahren, in dem vertrauliche Informationen versehentlich an eine unbeteiligte dritte Person gelangten – mit spürbaren Folgen für den Betroffenen. Anhand des EuGH-Urteils vom 04.09.2025 (C-655/23) wird gezeigt, welche Maßstäbe für die individuelle Rechtsdurchsetzung im Datenschutzrecht künftig prägend sein können.
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Prof. Dr. Jan Bergmann, LL.M. (eur.), Vorsitzender Richter am VGH Baden-Württemberg, dessen Alma Mater u.a. die Universität des Saarlandes ist, versendet regelmäßig die von ihm
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