Auf der gemeinsamen Tagung der Universitäten Basel und Innsbruck in Zürich am 16. Mai 2025 betonte Prof. Giegerich die Notwendigkeit, die Begriffe „Europarechtsfreundlichkeit” und „Integrationsverantwortung” aufeinander zu beziehen und dabei die Verantwortung deutscher Verfassungsorgane – einschließlich des BVerfG – positiv auf das Gelingen der europäischen Integration auszurichten. Er schlug vor, die Europarechtsfreundlichkeit als Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit in Art. 79 Abs. 3 GG zu verankern.
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Besuch der Ministerpräsidentin am Europa-Institut
Annegret Kramp-Karrenbauer im Austausch mit der Universität Gestern, am 29.04.2014, erhielt das Europa-Institut der Universität des Saarlandes und dessen Direktor, Jean-Monnet-Lehrstuhl Inhaber Prof. Dr. Thomas
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