Auf der gemeinsamen Tagung der Universitäten Basel und Innsbruck in Zürich am 16. Mai 2025 betonte Prof. Giegerich die Notwendigkeit, die Begriffe „Europarechtsfreundlichkeit” und „Integrationsverantwortung” aufeinander zu beziehen und dabei die Verantwortung deutscher Verfassungsorgane – einschließlich des BVerfG – positiv auf das Gelingen der europäischen Integration auszurichten. Er schlug vor, die Europarechtsfreundlichkeit als Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit in Art. 79 Abs. 3 GG zu verankern.
Weiterlesen
Alternative für Europa: Skeptiker an die Macht?
Die Ergebnisse der Europawahlen kommentiert vom niederländischen Gastprofessor Prof. Dr. Jacco Pekelder* In den ersten Tagen nach der EU-Wahl geisterte die Angst vor einem „Aufmarsch
Weiterlesen