Das EuGH-Urteil zum ungarischen Anti-LGBTI-Gesetz markiert einen wichtigen Schritt für den Schutz der gemeinsamen Werte der Union. Der neue Saar Brief von Prof. Dr. Thomas Giegerich zeigt, warum Art. 2 EUV im Vertragsverletzungsverfahren eigenständig durchsetzbar ist und weshalb die EU damit demokratisch-rechtsstaatlichen Rückschritten in den Mitgliedstaaten entschlossener entgegentreten kann.
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Die EU und ihre Reidentifikation als Hüterin der Menschenrechte
Eine Analyse der neuen Rechtsprechungslinie des EuGH ausgehend vom Åkerberg Fransson Urteil Im Rahmen der sogenannten „Montagskonferenzen“ wurde der Jean-Monnet-Lehrstuhl an der Universität des Saarlandes
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