From Search Engines to Large Language Models: Re-evaluating the Right to Be Forgotten in the Age of Artificial Intelligence

This Saar Blueprint examines whether the EU’s Right to Be Forgotten (RTBF), first established in Google Spain, can and should apply to Large Language Models (LLMs) such as ChatGPT. By comparing search engines and LLMs, it highlights the new legal and technical challenges these AI systems pose for data protection under the GDPR. The author concludes that while RTBF could in principle extend to LLMs, effective enforcement will depend on clearer legal guidance and technological solutions.

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Der Unternehmensbegriff des Art. 83 DS-GVO

Prof. Dr. Ghazari-Arndt untersucht das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-383/23. Der EuGH hat klargestellt, dass bei der Bemessung von Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DS-GVO der Begriff „Unternehmen“ im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit zu verstehen ist, was bedeutet, dass der Konzernumsatz und nicht nur der Umsatz der einzelnen juristischen Person maßgeblich ist. Damit soll verhindert werden, dass Großkonzerne durch formale Aufspaltungen niedrigere Bußgelder erhalten. Diese Entscheidung stärke die Effektivität und Einheitlichkeit der datenschutzrechtlichen Sanktionen und trage zur Harmonisierung im europäischen Raum bei.

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Schrems vs. Meta – die Grenzen der Datenverarbeitung

Der EuGH hat im Fall Schrems vs. Meta entschieden, dass die Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten – etwa zur sexuellen Orientierung oder politischen Meinung – zu Werbezwecken nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig ist. Ein bloßes Vertragsverhältnis oder die öffentliche Äußerung solcher Informationen reicht dafür nicht aus. Das Urteil betont die hohe Schutzwürdigkeit sensibler Daten und setzt klare Grenzen für datenbasierte Geschäftsmodelle digitaler Plattformen.

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Online-Symposium: Generation KI – Gibt es ein Recht auf Offline sein?

Im Rahmen unseres Online-Symposiums widmen wir uns der Frage, ob ein Recht auf Offline-Sein besteht. Im Mittelpunkt stehen dabei zwei Aspekte: der Schutz personenbezogener Daten vor staatlichem Zugriff und die Möglichkeit, nach Arbeitsende digital ungestört zu bleiben.
Ein subjektives Recht auf Offline-Sein könnte im digitalen Zeitalter wertvollen Schutz bieten und persönliche Freiräume stärken. Viel Freude beim Lesen!

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