In unserem neuen Saar Brief analysiert Laura Katharina Woll die Entscheidung des Österreichischen Verfassungsgerichtshofs vom 11. Dezember 2020, mit dem das Gericht die Strafbarkeit der Beihilfe zur Selbsttötung für verfassungswidrig befunden und dabei ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 im Urteil zu § 217 StGB argumentiert hat: Diese Strafbarkeit stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf selbstbestimmtes Sterben dar, das – wie der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung ausführte – vom EGMR bereits vor einigen Jahren in Artikel 8 EMRK verankert wurde. Der Beitrag ist hier direkt abrufbar.