Factual Silence as Rule of Law Evasion: Adverse Inference and the Evidentiary Collapse of EU Accountability

This Saar Brief by Moon Hwan Lee is part of the joint Online Symposium by Jean Monnet Saar and JuWissBlog on “Protecting the Rule of Law in the European Union”. It explores how some EU Member States use factual silence to evade legal accountability while maintaining an appearance of compliance. The author proposes the use of adverse inference – treating unjustified silence as evidence of a breach – as a doctrinal tool to strengthen the EU’s rule of law enforcement.

Weiterlesen

Call for Contributions

Jean Monnet Saar and the Völkerrechtsblog invite interested persons to contribute articles in English or German to our online-symposium “Tackling Human Rights, Environmental Protection and Business – A Multilevel Approach”.

Deadline: Friday 3rd October
Length: max. 1,500 words
Category: Saar Briefs

Weiterlesen

Dezentrale Herrschaftskontrolle als Teil der Verbundverfassung – Eine Replik auf Thomas Giegerich

In diesem Saar Brief antwortet Dr. Benedikt Riedl auf die Kritik von Prof. Thomas Giegerich bezüglich seines Beitrags in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 157 vom 10.07.2025.
Die Ultra-vires-Kontrolle sichere demokratische Legitimationsketten und werde der Rolle des Unionsrechts als abgeleitete Rechtsordnung gerecht. Das Vorabentscheidungsverfahren sei hingegen ein Kommunikationsinstrument innerhalb der Unionsrechtsordnung und schließe ein Handeln jenseits der Verträge aus.

Weiterlesen

Vom Gordischen Knoten zum Ei des Kolumbus im Europaverfassungsrecht: Den Ultra-vires-Konflikt hat Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung nicht eingehegt

In diesem Saar-Brief geht Prof. Thomas Giegerich auf den Beitrag von Dr. Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Juli 2025 ein. In den Verträgen, namentlich Art. 267 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Buchst. a AEUV, sei eindeutig geregelt, dass der EuGH letztverbindlich über Kompetenzfragen entscheiden kann. Das Problem liege vielmehr in der Auslegung des Art. 79 Abs. 3 GG durch das Bundesverfassungsgericht. Dieser verlange nämlich nicht, dass die Entscheidungen des EuGH zu Kompetenzfragen noch vom nationalen Höchstgericht überprüft werden können.

Weiterlesen

Der Unternehmensbegriff des Art. 83 DS-GVO

Prof. Dr. Ghazari-Arndt untersucht das EuGH-Urteil in der Rechtssache C-383/23. Der EuGH hat klargestellt, dass bei der Bemessung von Geldbußen nach Art. 83 Abs. 4–6 DS-GVO der Begriff „Unternehmen“ im Sinne einer wirtschaftlichen Einheit zu verstehen ist, was bedeutet, dass der Konzernumsatz und nicht nur der Umsatz der einzelnen juristischen Person maßgeblich ist. Damit soll verhindert werden, dass Großkonzerne durch formale Aufspaltungen niedrigere Bußgelder erhalten. Diese Entscheidung stärke die Effektivität und Einheitlichkeit der datenschutzrechtlichen Sanktionen und trage zur Harmonisierung im europäischen Raum bei.

Weiterlesen