A Case Note from Xenia Astapenka. The author investigates the two BVerfG-orders 2 BvR 557/19, 2 BvR 141/22 from July 2024.
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A Case Note from Xenia Astapenka. The author investigates the two BVerfG-orders 2 BvR 557/19, 2 BvR 141/22 from July 2024.
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Ein Beitrag von Annika Blasche. Sie stellt das Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-29/22 P und C-44/22 P vor und bewertet es. Insbesondere die Frage, inwieweit politische oder strategische Entscheidungen von der Zuständigkeit des EuGH ausgenommen sind, wird von der Autorin eingehend untersucht.
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In diesem Saar Brief geht Prof. Thomas Giegerich der Frage nach, inwiefern das Bundesverwaltungsgericht gegen die Vorlagepflicht aus Art. 267 Abs. 3 AEUV verstieß, indem es das Qualifikationserfordernis zur Zulässigkeitsvoraussetzung einer Fortsetzungsfeststellungsklage machte, mit der unionsrechtlich verankerte subjektive Rechte durchgesetzt werden sollten, ohne eine Vorabentscheidung des EuGH über die Vereinbarkeit dieses Erfordernisses mit dem Unionsrecht einzuholen.
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In unserem neuen Saar Blueprint beschäftigt sich Annika Blaschke mit dem Beitritt der Europäischen Union (EU) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Hierzu wirft sie zunächst einen
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Im neuen Saar Brief erörtert unser Redaktionsmitglied Vinzenz Boddenberg, wie der gerichtliche Dialog zwischen dem EuGH und den Verfassungs- oder Höchstgerichten der Mitgliedsstaaten gefördert werden
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Unser jüngster Saar Blueprint von Merle Arndt zur Änderung der Zuständigkeiten im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH ist hier abrufbar.
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