In diesem Saar-Brief geht Prof. Thomas Giegerich auf den Beitrag von Dr. Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Juli 2025 ein. In den Verträgen, namentlich Art. 267 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Buchst. a AEUV, sei eindeutig geregelt, dass der EuGH letztver-bindlich über Kompetenzfragen entscheiden kann. Das Problem liege vielmehr in der Auslegung des Art. 79 Abs. 3 GG durch das Bundesverfassungsgericht. Dieser verlange nämlich nicht, dass die Entscheidungen des EuGH zu Kompetenzfragen noch vom nationalen Höchstgericht überprüft werden können.
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BayVGH: Grenzkontrollen eines österreichischen Staatsangehörigen im Juni 2022 sind rechtswidrig
Der BayVGH entschied über die Rechtmäßigkeit einer Grenzkontrolle im Sommer 2022, nachdem das VG München die Klage mangels Fortsetzungsfeststellungsinteresses abgewiesen hatte. Ob der BayVGH unionsrechtliche Argumente berücksichtigte, um die Zulässigkeit der Klage zu begründen, bleibt bis zur Veröffentlichung der Urteilsgründe abzuwarten.
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