Auf der gemeinsamen Tagung der Universitäten Basel und Innsbruck in Zürich am 16. Mai 2025 betonte Prof. Giegerich die Notwendigkeit, die Begriffe „Europarechtsfreundlichkeit” und „Integrationsverantwortung” aufeinander zu beziehen und dabei die Verantwortung deutscher Verfassungsorgane – einschließlich des BVerfG – positiv auf das Gelingen der europäischen Integration auszurichten. Er schlug vor, die Europarechtsfreundlichkeit als Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit in Art. 79 Abs. 3 GG zu verankern.
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Achmea Saga: Final Say from the German Federal Constitutional Court
A Case Note from Xenia Astapenka. The author investigates the two BVerfG-orders 2 BvR 557/19, 2 BvR 141/22 from July 2024.
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