In diesem Saar-Brief geht Prof. Thomas Giegerich auf den Beitrag von Dr. Benedikt Riedl in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Juli 2025 ein. In den Verträgen, namentlich Art. 267 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Buchst. a AEUV, sei eindeutig geregelt, dass der EuGH letztver-bindlich über Kompetenzfragen entscheiden kann. Das Problem liege vielmehr in der Auslegung des Art. 79 Abs. 3 GG durch das Bundesverfassungsgericht. Dieser verlange nämlich nicht, dass die Entscheidungen des EuGH zu Kompetenzfragen noch vom nationalen Höchstgericht überprüft werden können.
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Rote Karte für goldene Pässe – Der EuGH setzt ein Zeichen gegen den Ausverkauf der Unionsbürgerschaft
In seinem Urteil vom 29. April 2025 (C-181/23) erklärt der EuGH „Citizenship by Investment“-Programme, mit denen Staaten wie Malta gegen Geldzahlungen ihre Staatsbürgerschaft – und damit auch die Unionsbürgerschaft – verkaufen, für unionsrechtswidrig. Die Unionsbürgerschaft setze eine echte Bindung zwischen Staat und Bürger voraus. Die Entscheidung setzt ein klares Zeichen gegen die Kommerzialisierung europäischer Staatsangehörigkeit.
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