Soeben ist das von Andreas Th. Müller und Werner Schroeder herausgegebene Beiheft „Europarechtsfreundlichkeit“ der Zeitschrift Europarecht erschienen. Der darin enthaltene Beitrag zeigt, warum Europafreundlichkeit und Integrationsverantwortung zusammengedacht werden müssen. Thomas Giegerich hält hier seine zentralen Thesen fest.
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Der Mensch als „Maß aller Dinge“ im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz
Prof. Thomas Giegerich untersucht die Rolle des Menschen als Rechtssubjekt im Völkerrecht, Europarecht und Grundgesetz. Er zeigt auf, wie im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg der Mensch als Subjekt des Rechts begriffen wurde und ins Zentrum gerückt wurde. Die menschenrechtlichen Schutzmechanismen im europäischen Mehrebenensystem verstärkten diese Entwicklung. Für die Zukunft stellt sich die Frage, ob Tiere oder gar KI Subjekte des Rechts werden könnten.
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